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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.07.2025

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallbauer-Handwerk (Metallbauermeisterverordnung - MetallbMstrV)

V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 390
Geltung ab 01.07.2025; FNA: 7110-3-218 Handwerk im Allgemeinen

§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten"



(1) 1Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Metallbauer-Handwerk Anforderungen erfolgsorientiert, kundenorientiert sowie qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. 2Dabei hat er technische Gesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte und soziale Gesichtspunkte, die Digitalisierung und die Vernetzung der Geschäfts- und Arbeitsprozesse sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.

(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:

a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,

b)
Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,

c)
technische Dokumente, insbesondere Bauzeichnungen sowie Konstruktionszeichnungen, Leistungsverzeichnisse, Herstellerrichtlinien und Schaltpläne, analysieren, bewerten sowie die Vorgehensweise zur auftragsbezogenen Prüfung der Voraussetzungen für die Ausführung des Kundenauftrags beschreiben,

d)
Mess- und Prüfverfahren zur Feststellung der Rahmenbedingungen an den Objekten des gewählten Schwerpunkts erläutern und bewerten, fehlerhafte Vorleistungen erkennen und dokumentieren,

e)
Vorgehensweise bei Schadensanalysen, Fehlersuchen sowie Störungssuchen an Metallbauarbeiten erläutern und Analyseergebnisse interpretieren sowie

f)
Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,

2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:

a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Bauteilen, Beschichtungen, Maschinen, Werkzeugen, Geräten sowie Personal, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, der Produktlebenszyklen sowie der Möglichkeiten aus Kreislaufwirtschaftsprozessen, darstellen, erläutern und begründen,

b)
Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken sowie Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,

c)
Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen und Modelle für Metallbauarbeiten, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, unter Berücksichtigung von Anforderungen für die Umsetzung erstellen, bewerten und korrigieren,

d)
Entwerfen und Planen von steuerungstechnischen Lösungen mit

aa)
elektrischen Systemen,

bb)
elektronischen Systemen,

cc)
hydraulischen Systemen,

dd)
pneumatischen Systemen sowie

ee)
mechanischen Systemen,

e)
Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und von Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten sowie

f)
Vorteile sowie Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte sowie sicherheitstechnische Gesichtspunkte erläutern und abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen sowie

3.
Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:

a)
Personalkosten, Materialkosten sowie Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,

b)
auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen, Preise kalkulieren,

c)
Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,

d)
Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen,

e)
Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kundinnen und Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren sowie

f)
Hinweispflichten, insbesondere Hinweise auf Wartungspflichten und Sicherheitsanweisungen, erläutern.


§ 10 Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben"



(1) 1Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk erfolgsorientiert, kundenorientiert sowie qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. 2Dabei hat er technische Gesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte sowie soziale Gesichtspunkte, die Digitalisierung und die Vernetzung der Geschäfts- und Arbeitsprozesse sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.

(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
die Erbringung der Leistungen vorbereiten, hierzu zählen insbesondere:

a)
Methoden der Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie unter Berücksichtigung einzusetzender Herstellungs- und Instandsetzungsverfahren den Einsatz von Personal, Materialien, Geräten, Maschinen sowie Werkzeugen planen,

b)
mögliche Störungen bei der Leistungserbringung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen an der Leistungserbringung Beteiligten, vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen zu deren Vermeidung oder Behebung entwickeln,

c)
Handhabungshinweise, Produktinformationen und Herstellerbedingungen für Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Materialien, Bauteile sowie Beschichtungen leistungsbezogen auswerten und erläutern,

d)
technische Dokumente, insbesondere Bauzeichnungen sowie Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, technische Arbeitspläne, Fertigungsskizzen und Montageanweisungen, auch unter Berücksichtigung haftungsrechtlicher Aspekte, gewährleistungsrechtlicher Aspekte sowie sicherheitsbezogener Aspekte, bewerten sowie Normen und Regelwerke berücksichtigen,

e)
Vorgehensweise zur Feststellung der Rahmenbedingungen sowie der Aufmaßerstellung an den Objekten des gewählten Schwerpunkts erläutern und bewerten, Abweichungen von Plänen dokumentieren und Konsequenzen ableiten,

f)
Metallbauarbeiten konstruieren, insbesondere technische Berechnungen durchführen, zu verwendende Materialien und anzuwendende Herstellungsverfahren beschreiben, auswählen sowie die jeweilige Auswahl begründen sowie Zeichnungen, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, erstellen,

g)
Bauablaufplanung erstellen und notwendige Abstimmungsprozesse beschreiben,

h)
Verbindungen und Befestigungen unter Berücksichtigung von Statik, Dynamik, Wärmedämmung, Schallschutz und Feuchtigkeitsschutz sowie Verbindungsmitteln und Befestigungsmitteln planen,

i)
Planen von steuerungstechnischen Lösungen mit

aa)
elektrischen Systemen,

bb)
elektronischen Systemen,

cc)
hydraulischen Systemen,

dd)
pneumatischen Systemen sowie

ee)
mechanischen Systemen,

j)
Baustellen sowie Arbeitsplätze unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und Logistik vorbereiten und Genehmigungen einholen,

k)
Entsorgung der nicht-recyclebaren Materialien und der nicht-recyclebaren Hilfsstoffe planen und dokumentieren, recyclebare Materialien und recyclebare Hilfsstoffe der Wiederverwertung zuführen sowie

l)
Folgeprozesse organisieren, insbesondere Bestellungen auslösen und Unteraufträge vergeben, Wareneingangskontrollen festlegen,

2.
die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere:

a)
berufsbezogene Rechtsvorschriften, technische Normen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anwenden,

b)
Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und zur Gefahrenbeseitigung erläutern sowie Konsequenzen ableiten,

c)
Fehler und Mängel in der Erbringung der Leistungen erläutern sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung ableiten,

d)
Vorgehensweise zur Erbringung von Leistungen im gewählten Schwerpunkt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Herstellungsverfahren sowie Instandsetzungsverfahren erläutern und begründen sowie

e)
Beschreiben und Bewerten von

aa)
manuellen Bearbeitungsverfahren sowie manuellen Verarbeitungsverfahren,

bb)
maschinellen Bearbeitungsverfahren sowie maschinellen Verarbeitungsverfahren sowie

cc)
programmgesteuerten Bearbeitungsverfahren sowie programmgesteuerten Verarbeitungsverfahren,

f)
Verfahren zur Oberflächenbehandlung unter Berücksichtigung besonderer Gestaltungsmerkmale und des Korrosionsschutzes beschreiben und bewerten,

g)
Transport von Metallbauarbeiten unter Berücksichtigung der Ladungssicherung und damit verbundener rechtlicher Regelungen planen sowie

h)
Beschreiben und Bewerten der Vorgehensweise zur Instandsetzung bei Schäden, Fehlern und Störungen an Metallbauarbeiten sowie zur Umsetzung von Konstruktionen mit

aa)
hydraulischen Baugruppen sowie Komponenten,

bb)
pneumatischen Baugruppen sowie Komponenten,

cc)
mechanischen Baugruppen sowie Komponenten,

dd)
elektrischen Baugruppen sowie Komponenten sowie

ee)
elektronischen Baugruppen sowie Komponenten sowie

3.
die Leistungen unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien kontrollieren, dokumentieren, übergeben sowie abrechnen, hierzu zählen insbesondere:

a)
Kriterien zur Feststellung der Qualität der erbrachten Leistungen erläutern,

b)
Leistungen dokumentieren,

c)
Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,

d)
Vorgehensweise bei Übergabe der Leistungen und Information der Kundinnen und Kunden über Handhabung, Pflege sowie Wartung erläutern,

e)
Leistungen abrechnen,

f)
auftragsbezogene Nachkalkulationen durchführen und Konsequenzen ableiten,

g)
Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufriedenheit sowie der Kundenbindung erläutern und beurteilen sowie

h)
Serviceleistungen anlässlich der Übergabe, insbesondere Wartungsverträge erläutern und bewerten.


§ 11 Handlungsfeld „Einen Betrieb im Metallbauer-Handwerk führen und organisieren"



(1) 1Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Metallbauer-Handwerk führen und organisieren" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Metallbauer-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, der Digitalisierung und der Vernetzung der Geschäfts- und Arbeitsprozessen, ökonomischer Aspekte, ökologischer Aspekte und sozialer Aspekte, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. 2Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.

(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Metallbauer-Handwerk führen und organisieren" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:

a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,

b)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,

c)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,

d)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Ressourcenschonung ableiten sowie

e)
Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen,

2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie zur Kundenpflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:

a)
Auswirkungen technologischer Entwicklungen, wirtschaftlicher Entwicklungen, rechtlicher Entwicklungen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,

b)
Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie zur Kundenpflege entwickeln,

c)
Informationen über Produkte, Serviceangebote und über das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie

d)
Ermitteln und Bewerten von Vertriebswegen, auch informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datenverarbeitung,

3.
betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:

a)
Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,

b)
Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,

c)
Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,

d)
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen festlegen und bewerten sowie

e)
Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der verwendeten Produkte und Materialien aus Gewährleistungsgründen sowie Haftungsgründen, zur Sicherstellung der Ersatzteilverfügbarkeit sowie für den Nachweis ökologischer Nachhaltigkeit sowie sozialer Nachhaltigkeit erläutern,

4.
Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:

a)
Einsatz von Personal disponieren,

b)
Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,

c)
Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,

d)
Qualifikationsbedarfe ermitteln sowie

e)
Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Metallbauer-Handwerk, planen sowie

5.
Betriebsausstattung sowie Lagerausstattung und Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:

a)
Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Konsequenzen aus dem Ergebnis ableiten,

b)
Ausstattung des Betriebes, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung sowie unter ökologischen Gesichtspunkten, ökonomischen Gesichtspunkten, sozialen Gesichtspunkten sowie logistischen Gesichtspunkten, planen und begründen,

c)
Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte sowie sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,

d)
Instandhaltung von Geräten, Maschinen, Werkzeugen sowie Fahrzeugen planen,

e)
Betriebsabläufe planen und verbessern unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Materialien, Geräten, Maschinen, Werkzeugen sowie Fahrzeugen sowie

f)
Möglichkeiten zur Gewinnung, Nutzung sowie Einsparung von Energie darstellen.