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Anlage 23 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 23 (zu § 187 Absatz 2 und 3) Bewirtschaftungskosten



I. Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung
1. Verwaltungskosten (Basiswerte)
jährlich je Wohnung *230 Euro
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz 30 Euro
2. Instandhaltungskosten (Basiswerte)
jährlich je Quadratmeter Wohnfläche 9 Euro
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz 68 Euro
3. Mietausfallwagnis
jährlicher Rohertrag 2 Prozent
II. Bewirtschaftungskosten für Nichtwohnnutzung
1. Verwaltungskosten
jährlicher Rohertrag 3 Prozent
2. Instandhaltungskosten
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (alle Gebäudearten
der Anlage 24, Teil II., mit Ausnahme der nachfolgend
genannten Gebäudearten)
100 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadrat-
meter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudeart 13 der
Anlage 24, Teil II.)
50 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadrat-
meter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudearten 15
bis 16 und 18 der Anlage 24, Teil II.)
30 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadrat-
meter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz 100 Prozent der Instandhaltungskosten je Garage
oder ähnlichem Einstellplatz gemäß Nummer I.2

3. Mietausfallwagnis
jährlicher Rohertrag 4 Prozent

*
Für Wohnräume, die keine Wohnungen im Sinne des § 181 Absatz 9 darstellen, sind als Verwaltungskosten 3 Prozent des hierauf entfallenden jährlichen Rohertrages anzusetzen.


Die Anpassung der Basiswerte nach den Nummern I.1 und I.2 erfolgt jährlich mit dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Bewertungsstichtag vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die Werte für die Instandhaltungskosten pro Quadratmeter sind auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz sowie bei Verwaltungskosten kaufmännisch auf volle Euro zu runden.



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Frühere Fassungen von Anlage 23 BewG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.12.2024Artikel 35 Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
vom 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
aktuell vorher 21.12.2022Artikel 19 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 2 Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
vom 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 23 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 23 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 187 BewG Bewirtschaftungskosten (vom 21.12.2022)
... Anzusetzen sind die nach Absatz 3 an den Bewertungsstichtag angepassten Bewirtschaftungskosten aus Anlage 23 . (3) Die Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung in ... (3) Die Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung in Anlage 23 sind jährlich an den vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex ...
§ 265 BewG Anwendungsvorschriften (vom 06.12.2024)
... § 189 Absatz 1 und 4, die §§ 190, 191, 193, 194 und 195 sowie die Anlagen 21, 22, 23 , 24 und 25 in der Fassung des Artikels 19 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) ... sind auf Bewertungsstichtage nach dem 6. Dezember 2024 anzuwenden. (16) Die Anlagen 21, 23 und 26 in der Fassung des Artikels 35 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) ...
Anlage 24 BewG (zu § 190 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und Anlage 23) Regelherstellungskosten *) (vom 21.12.2022)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
... zur Verfügung stehen, ist von den pauschalierten Bewirtschaftungskosten nach Anlage 23 auszugehen. § 188 Liegenschaftszinssatz (1) Der Liegenschaftszinssatz ... Gestaltung den vorstehenden Gebäudeklassen zuzuordnen. Anlage 23 (zu § 187 Abs. 2 Satz 2) Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 13 JStG 2010 Änderung des Bewertungsgesetzes
...  Anlage 22 Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Anlage 23 Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 19 JStG 2022 Änderung des Bewertungsgesetzes
... „§ 235 Feststellungszeitpunkt". b) Die Angaben zu den Anlagen 21 bis 25 werden wie folgt gefasst: „Anlage 21 (zu § 185 Absatz 3 Satz 1, ... (zu § 185 Absatz 3 Satz 3, § 190 Absatz 6 Satz 1 und 2) Gesamtnutzungsdauer Anlage 23 (zu § 187 Absatz 2 und 3) Bewirtschaftungskosten Anlage 24 (zu § 190 Absatz ... 3) Bewirtschaftungskosten Anlage 24 (zu § 190 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und Anlage 23 ) Regelherstellungskosten Anlage 25 (zu § 191 Satz 2) Wertzahlen für Ein- ... Anzusetzen sind die nach Absatz 3 an den Bewertungsstichtag angepassten Bewirtschaftungskosten aus Anlage 23 ." b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Die ... „(3) Die Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung in Anlage 23 sind jährlich an den vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex ... § 189 Absatz 1 und 4, die §§ 190, 191, 193, 194 und 195 sowie die Anlagen 21, 22, 23 , 24 und 25 in der Fassung des Artikels 19 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) ... „Mehrzweckhallen" wird das Wort „, Scheunen" eingefügt. 22. Anlage 23 wird wie folgt gefasst: „Anlage 23 (zu § 187 Absatz 2 und 3) ... Scheunen" eingefügt. 22. Anlage 23 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 23 (zu § 187 Absatz 2 und 3) Bewirtschaftungskosten  ... wie folgt gefasst: „Anlage 24 (zu § 190 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und Anlage 23 ) Regelherstellungskosten". 24. Anlage 25 wird wie folgt gefasst:  ...

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 35 JStG 2024 Änderung des Bewertungsgesetzes
... auf Bewertungsstichtage nach dem 6. Dezember 2024 anzuwenden. (16) Die Anlagen 21, 23 und 26 in der Fassung des Artikels 35 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) ... 8. Anlage 21 wird wie aus Anlage 1 zu diesem Gesetz ersichtlich gefasst. 9. Anlage 23 wird wie folgt geändert: a) Die Angaben in der Tabelle werden wie folgt ...