§ 57 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 57 AWV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAußenwirtschaftsgesetz (AWG)
Artikel 1 G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 71
§ 31 AWG Übergangsbestimmungen (vom 09.06.2021) ... vor dem in Satz 1 genannten Tag bekannt gewordene Unternehmenserwerbe sind die §§ 55, 57 , 58, 59, 61 und 62 der Außenwirtschaftsverordnung in der am 16. Juli 2020 geltenden Fassung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 13.12.2013 BAnz AT 20.12.2013 V1
Artikel 1 1. AWVÄndV ... „Im Fall des Erwerbs einer mittelbaren Beteiligung" ersetzt. 5. Dem § 57 wird folgender Satz angefügt: „Das Bundesministerium für Wirtschaft ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1637
Artikel 3 1. AWGuaÄndG Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 57 gestrichen. 2. § 55 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz ... genannten Frist" ersetzt. b) Satz 6 wird aufgehoben. 3. § 57 wird aufgehoben. 4. In § 58 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „von zwei ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 14.07.2017 BAnz AT 17.07.2017 V1
Artikel 1 9. AWVÄndV ... Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich zu melden." 2. In § 57 Satz 3 werden nach dem Wort „Einzelfall" die Wörter „von allen an einem Erwerb nach ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 27.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V1
Artikel 1 17. AWVÄndV ... § 82b Evaluierung der Änderungen der §§ 55 bis 62a durch die Fünfzehnte, Sechzehnte und Siebzehnte Verordnung zur Änderung der ... „§ 82a Übergangsbestimmungen Die §§ 55 bis 62a in der ab dem 1. Mai 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf schuldrechtliche ... maßgeblich. § 82b Evaluierung der Änderungen der §§ 55 bis 62a durch die Fünfzehnte, Sechzehnte und Siebzehnte Verordnung zur Änderung der ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 25.03.2014 BAnz AT 31.03.2014 V1
Artikel 1 2. AWVÄndV ... 9. In § 38 Absatz 2 Satz 2, § 55 Absatz 1 und 3 Satz 1, den §§ 57 , 58 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 59 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 60 Absatz 1 und 3 ...
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