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Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)


§ 1



(1) Das Netz der Bundeswasserstraßen wird nach dem Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen ausgebaut, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist.

(2) Die Feststellung des Bedarfs ist für die Linienbestimmung nach § 13 Absatz 1 des Bundeswasserstraßengesetzes und für die Planfeststellung, einschließlich der vorläufigen Anordnung, nach § 14 des Bundeswasserstraßengesetzes verbindlich.


§ 2



(1) Der Ausbau erfolgt nach Stufen, die im Bedarfsplan vorgesehen sind, und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

(2) Eine Baumaßnahme, die nicht in den Bedarfsplan aufgenommen ist, kann durchgeführt werden, wenn für sie im Einzelfall der Bedarf besonders nachgewiesen wird.


§ 3



Der Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen und die entsprechenden Pläne für andere Verkehrsträger sind im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung aufeinander abzustimmen.


§ 4



1Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ob der Bedarfsplan der zwischenzeitlich eingetretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist. 2Die Anpassung erfolgt durch Gesetz.


§ 5



(1) Zur Verwirklichung des Ausbaus nach dem Bedarfsplan stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Fünfjahrespläne auf.

(2) Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (BGBl. I S. 582), das zuletzt durch Artikel 267 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, bleibt unberührt.


§ 6



Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus des Bundeswasserstraßennetzes nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.


Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen



Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs

lfd. Nr. Vorhaben
1VDE 17 (Hannover - Magdeburg - Berlin)
2Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (Südstrecke)
3Anpassung der Mittelweser für das 2,50 m abge-
ladene GMS (Basisvariante)
4Neubau Schleuse Minden
5Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals (Weststrecke)
6Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (Östlich Gelsen-
kirchen)
7Bau der 2. Schleusenkammer Trier an der Mosel
8Fahrrinnenvertiefung am Main zwischen Wipfeld
und Limbach
9Ersatzneubau des Schiffshebewerks Niederfinow
an der Havel-Oder-Wasserstraße
10Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals
11Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe


Abschnitt 2 Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs (VB-E (in Fettdruck) und VB)

lfd. Nr. Vorhaben
1Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittel-
rhein
2Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis
Aschaffenburg
3Fahrrinnenanpassung der Außenweser
4Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals
5Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Süd)
6Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord)
7Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals (WDK) bis
Marl und Ersatzneubau der „Großen Schleu-
sen" sowie Brückenhebung bei Ersatzneubau
8Vertiefung der Außenems
9Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals (Oststrecke)
10Neutrassierung der Saatsee-Kurve am Nord-Ost-
see-Kanal
11Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum See-
hafen Rostock
12Ausbau der Donau im Abschnitt Straubing-Vils-
hofen (Variante A)
13Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung
am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg
14Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum See-
hafen Wismar
15Anpassung des Dortmund-Ems-Kanals (Nord-
strecke)
16Ausbau der Havel-Oder-Wasserstraße
17Ausbau des Stichkanals Salzgitter einschließlich
Ersatzneubau zweier Schleusen
18Ausbau des Küstenkanals einschließlich Ersatz-
neubau zweier Schleusen
19Vorgezogener Ersatzneubau einer Schleuse in
Lüneburg-Scharnebeck am Elbe-Seitenkanal
20Verlängerung der Neckarschleusen von Mann-
heim bis Plochingen
21Bau von sieben 2. Schleusenkammern an der
Mosel
22Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals
23Ausbau des Stichkanals Hildesheim
24Schleuse Kleinmachnow am Teltowkanal (aus-
schließlich in Bezug auf ihren Erhalt)


Erläuterungen:

VDE = Verkehrsprojekt Deutsche Einheit

VB = Vordringlicher Bedarf

VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung