§ 1 Gebührenerhebung
(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Teil 2 Abschnitt 2 und den Teilen 3 und 5 des
Windenergie-auf-See-Gesetzes erhebt die Bundesnetzagentur Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage.
(2) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach den Teilen 4 und 5 des
Windenergie-auf-See-Gesetzes erhebt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage.
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interne VerweiseAnlage StromBGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.03.2025) ... in Euro § 1 Absatz 1 : Leistungen der Bundesnetzagentur nach Teil 2 Abschnitt 2 und Teil 3 und 5 des ... Wind- energie-auf-See-Gesetzes 4.124,00 § 1 Absatz 2 : Leistungen des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nach den Teilen 4 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 25.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 24
Artikel 1 3. StromBGebVÄndV ... Mai 2022 (BGBl. I S. 742) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „Teil 4 Abschnitt 3" durch die Wörter „den Teilen 4 ... 3. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1 ) Gebührenverzeichnis Lfd. Nr. ... in Euro § 1 Absatz 1 : Leistungen der Bundesnetzagentur nach Teil 2 Abschnitt 2 und Teil 3 und 5 des ... auf-See-Gesetzes 4.124,00 § 1 Absatz 2 : Leistungen des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nach den Teilen 4 ...
Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 23.04.2021 BGBl. I S. 858
Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom und zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
V. v. 02.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 34
Vierte Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 18.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 41
Zweite Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 742
Artikel 1 2. StromBGebVÄndV ... 2021 (BGBl. I S. 858) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Gebührenerhebung (1) ... geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „ § 1 Gebührenerhebung (1) Für individuell zurechenbare öffentliche ... 1 Satz 1 des Bundesgebührengesetzes gesondert erhoben." 2. Die Anlage (zu § 1 ) wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis ... 2. Die Anlage (zu § 1) wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1 ) Gebührenverzeichnis Laufende Nummer ...
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