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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben
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Abschnitt IX - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
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Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
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Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 45 Übergangsvorschrift
§ 45 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Ist die Vorauswahl für die Teilnahme am Auswahlverfahren zum Aufstieg nach den §§ 22, 28 und 33 der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung am 9. Juli 2002 bereits abgeschlossen, sind auf das weitere Auswahlverfahren und die Zulassung zum Aufstieg die bisherigen Vorschriften anzuwenden. Auf Beamtinnen und Beamte, die am 9. Juli 2002 zum Aufstieg nach den §§ 22, 28 und 33 der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung zugelassen sind oder nach diesem Zeitpunkt gemäß Satz 1 zugelassen werden, sind ebenfalls die bisherigen Vorschriften anzuwenden.
(2) Ist die Vorauswahl für die Teilnahme am Auswahlverfahren zum Aufstieg nach den §§ 23, 29 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung am 9. Juli 2002 bereits abgeschlossen, sind auf das weitere Auswahlverfahren und die Zulassung zum Aufstieg die bisherigen Vorschriften anzuwenden. Auf Beamtinnen und Beamte, die am 9. Juli 2002 zum Aufstieg für besondere Verwendungen nach den §§ 23, 29 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung zugelassen sind, nach diesem Zeitpunkt gemäß Satz 1 zugelassen werden oder für die bereits die Befähigung für einen Verwendungsbereich der nächsthöheren Laufbahn festgestellt worden ist, sind ebenfalls die bisherigen Vorschriften anzuwenden. Ihnen steht jedoch der Praxisaufstieg nach § 33b offen. Abweichend von § 23 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 29 Abs. 2 Satz 2 und 3 und § 33a Abs. 2 Satz 2 und 3 in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung können Ämter der Besoldungsgruppen A 8, A 12 oder A 15 der Bundesbesoldungsordnung A ohne Befähigungserweiterung zugeordnet werden.
(3) Auf Beamtinnen und Beamte, die die Befähigung nach § 29 Abs. 8 oder § 33a Abs. 8 der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung erworben haben, sind § 29 Abs. 9 oder § 33a Abs. 9 der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung anzuwenden.
§§ 45a, 46 (weggefallen)
§ 47 Übergangsvorschrift zu § 2 Abs. 4
§ 47 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Bis zum Inkrafttreten der die jeweilige Laufbahn regelnden Rechtsverordnung ist die entsprechend geltende Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung unter Berücksichtigung der Rechtsverordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 706) anzuwenden.
(2) Für Beamtinnen und Beamte, die sich beim Inkrafttreten der Rechtsverordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 706) bereits im Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn befinden, die in der Anlage 5 nicht aufgeführt ist, ist die entsprechende Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung unter Berücksichtigung dieser Rechtsverordnung anzuwenden.
Anlage 1 (zu § 34) Höherer Dienst
Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Besondere Fachrichtungen des höheren Dienstes
Ärztlicher Dienst
Archäologischer Dienst
Bibliotheksdienst
Biologischer Dienst
Chemischer Dienst einschließlich der Fachrichtungen physikalische Chemie, Bio- und Geo-Chemie
Ethnologischer Dienst
Forst- und holzwirtschaftlicher Dienst
Gartenbaulicher Dienst einschließlich der Fachrichtung Landespflege
Geographischer Dienst
Geologischer Dienst
Geophysikalischer Dienst
Gesellschafts- und sozialwissenschaftlicher Dienst
Haus- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Historischer Dienst
Informationstechnischer Dienst
Kryptologischer Dienst
Kunsthistorischer Dienst
Landwirtschaftlicher Dienst
Lebensmittelchemischer Dienst
Mathematischer Dienst
Medien- und kommunikationswissenschaftlicher Dienst
Mineralogischer Dienst
Musikwissenschaftlicher Dienst
Orientalistischer Dienst
Ozeanographischer Dienst
Pharmazeutischer Dienst
Physikalischer Dienst
Raumordnungsdienst
Romanistischer Dienst
Slawistischer Dienst
Sprachendienst
Statistischer Dienst
Stenographischer Dienst in der Parlamentsverwaltung
Technischer Dienst nach Maßgabe des § 37
Tierärztlicher Dienst
Wetterdienst
Wirtschaftsverwaltungsdienst
Zahnärztlicher Dienst
Ärztlicher Dienst
Archäologischer Dienst
Bibliotheksdienst
Biologischer Dienst
Chemischer Dienst einschließlich der Fachrichtungen physikalische Chemie, Bio- und Geo-Chemie
Ethnologischer Dienst
Forst- und holzwirtschaftlicher Dienst
Gartenbaulicher Dienst einschließlich der Fachrichtung Landespflege
Geographischer Dienst
Geologischer Dienst
Geophysikalischer Dienst
Gesellschafts- und sozialwissenschaftlicher Dienst
Haus- und ernährungswissenschaftlicher Dienst
Historischer Dienst
Informationstechnischer Dienst
Kryptologischer Dienst
Kunsthistorischer Dienst
Landwirtschaftlicher Dienst
Lebensmittelchemischer Dienst
Mathematischer Dienst
Medien- und kommunikationswissenschaftlicher Dienst
Mineralogischer Dienst
Musikwissenschaftlicher Dienst
Orientalistischer Dienst
Ozeanographischer Dienst
Pharmazeutischer Dienst
Physikalischer Dienst
Raumordnungsdienst
Romanistischer Dienst
Slawistischer Dienst
Sprachendienst
Statistischer Dienst
Stenographischer Dienst in der Parlamentsverwaltung
Technischer Dienst nach Maßgabe des § 37
Tierärztlicher Dienst
Wetterdienst
Wirtschaftsverwaltungsdienst
Zahnärztlicher Dienst
Anlage 2 (zu § 34) Gehobener Dienst
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Besondere Fachrichtungen des gehobenen Dienstes
Bibliotheksdienst
Dienst in der gesetzlichen Krankenversicherung, Krankenkassendienst
Dienst in der gesetzlichen Unfallversicherung
Dienst als Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen, Sozialpädagogen
Dokumentationsdienst
Gartenbaulicher Dienst einschließlich der Fachrichtung Landespflege
Informationstechnischer Dienst
Land- und forstwirtschaftlicher Dienst nach Maßgabe des § 37
Landwirtschaftlich-hauswirtschaftlicher Dienst
Nautischer Dienst
Raumordnungsdienst
Seevermessungstechnischer Dienst
Schiffsmaschinendienst
Technischer Dienst nach Maßgabe des § 37
Weinbaulicher Dienst
Wirtschaftsverwaltungsdienst
Bibliotheksdienst
Dienst in der gesetzlichen Krankenversicherung, Krankenkassendienst
Dienst in der gesetzlichen Unfallversicherung
Dienst als Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen, Sozialpädagogen
Dokumentationsdienst
Gartenbaulicher Dienst einschließlich der Fachrichtung Landespflege
Informationstechnischer Dienst
Land- und forstwirtschaftlicher Dienst nach Maßgabe des § 37
Landwirtschaftlich-hauswirtschaftlicher Dienst
Nautischer Dienst
Raumordnungsdienst
Seevermessungstechnischer Dienst
Schiffsmaschinendienst
Technischer Dienst nach Maßgabe des § 37
Weinbaulicher Dienst
Wirtschaftsverwaltungsdienst
Anlage 3 (zu § 34) Mittlerer Dienst
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Besondere Fachrichtungen des mittleren Dienstes
Technischer Dienst nach Maßgabe des § 35 Abs. 2 Satz 2 und 4 und des § 37 bei Abschluss der Berufsausbildung als:
Technische Assistentinnen und Assistenten mit staatlicher Anerkennung
Staatlich geprüfte Chemotechnikerinnen und Chemotechniker
Handwerksmeisterinnen, Handwerksmeister, Industriemeisterinnen und Industriemeister in ihrem jeweiligen Beruf
Kartographinnen und Kartographen
Laborantinnen und Laboranten
Landkartentechnikerinnen und Landkartentechniker
Operateurinnen und Operateure in Kernforschungseinrichtungen
Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker
Technikerinnen und Techniker mit staatlicher Anerkennung
Strahlenschutztechnikerinnen und
Strahlenschutztechniker in Kernforschungseinrichtungen
Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker
Werkstoffprüferinnen und Werkstoffprüfer
Zeichnerinnen und Zeichner
Archivdienst bei Abschluss der Berufsausbildung als:
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv
Bibliotheksdienst bei Abschluss der Berufsausbildung als:
Bibliotheksassistentinnen und Bibliotheksassistenten, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek, Information und Dokumentation, Bildagentur
Nautischer Dienst
Anlage 4 (zu § 34) Einstellungsvoraussetzungen in besonderen Fällen für besondere Fachrichtungen des höheren Dienstes
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
- I.
- Ärztlicher Dienst
Zeiten einer als Pflicht- oder Medizinalassistentin oder Pflicht- oder Medizinalassistent oder als Ärztin oder Arzt im Praktikum geleisteten Tätigkeit werden angerechnet. § 35 Abs. 6 findet keine Anwendung. - II.
- Lebensmittelchemischer Dienst
Bei Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemikern wird die zusätzlich vorgeschriebene Ausbildung als hauptberufliche Tätigkeit gerechnet. - III.
- Bibliotheksdienst
Die Voraussetzungen werden auch durch das erste juristische Staatsexamen erfüllt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Zusatzstudium Bibliothekswesen an einer Hochschule nachweisen. Die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit beträgt zwei Jahre.
Anlage 5 (zu § 2 Abs. 4)
Für den Erlass von Rechtsverordnungen nach § 2 Abs. 4 sind folgende oberste Dienstbehörden zuständig:
Laufbahn | Oberste Dienstbehörde |
Einfacher Dienst | |
Einfacher Zolldienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen |
Einfacher nichttechnischer Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes | Bundesministerium des Innern |
Amtsgehilfendienst in der Bundeswehrverwaltung | Bundesministerium der Verteidigung |
Einfacher Lagerverwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung | Bundesministerium der Verteidigung |
Einfacher technischer Dienst bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation | Kuratorium der Museumsstiftung Post und Telekommunikation |
Einfacher technischer Dienst bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost | Präsidentin oder Präsident der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost |
Einfacher technischer Dienst bei der Unfallkasse Post und Telekom | Vorstand der Unfallkasse Post und Telekom |
Einfacher technischer Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse | Vorstand der Eisenbahn-Unfallkasse |
Mittlerer Dienst | |
Mittlerer Auswärtiger Dienst | Auswärtiges Amt |
Mittlerer Dienst im Bundesnachrichtendienst | Bundeskanzleramt |
Mittlerer nichttechnischer Dienst des Bundes in der Sozialversicherung | Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
Mittlerer Forstdienst in der Bundesverwaltung | Bundesministerium der Finanzen |
Mittlerer nautischer und maschinentechnischer Zolldienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen |
Mittlerer Zolldienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen |
Mittlerer Steuerdienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen |
Mittlerer Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes | Bundesministerium des Innern |
Mittlerer Dienst im Verfassungsschutz des Bundes | Bundesministerium des Innern |
Mittlerer nichttechnischer Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes | Bundesministerium des Innern |
Mittlerer nichttechnischer Dienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Mittlerer technischer Dienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Mittlerer Wetterdienst des Bundes | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Mittlerer Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes | Bundesministerium der Verteidigung |
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in der Bundeswehr | Bundesministerium der Verteidigung |
Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung | Bundesministerium der Verteidigung |
Mittlerer technischer Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - | Bundesministerium der Verteidigung |
Mittlerer technischer Dienst bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation | Kuratorium der Museumsstiftung Post und Telekommunikation |
Mittlerer technischer Dienst bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost | Präsidentin oder Präsident der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost |
Mittlerer technischer Dienst bei der Unfallkasse Post und Telekom | Vorstand der Unfallkasse Post und Telekom |
Mittlerer technischer Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse | Vorstand der Eisenbahn-Unfallkasse |
Gehobener Dienst | |
Gehobener Auswärtiger Dienst | Auswärtiges Amt |
Gehobener nichttechnischer Dienst in der Bundesagentur für Arbeit | Bundesagentur für Arbeit |
Gehobener Dienst im Bundesnachrichtendienst | Bundeskanzleramt |
Gehobener nichttechnischer Dienst des Bundes in der Sozialversicherung | Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
Gehobener Forstdienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen |
Gehobener nichttechnischer Dienst der Bundesvermögensverwaltung | Bundesministerium der Finanzen |
Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen |
Gehobener Steuerdienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen |
Gehobener Archivdienst des Bundes | Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien |
Gehobener Dienst im Verfassungsschutz des Bundes | Bundesministerium des Innern |
Gehobener nichttechnischer Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes | Bundesministerium des Innern |
Gehobener Schuldienst in der Bundespolizei | Bundesministerium des Innern |
Gehobener bautechnischer Verwaltungsdienst des Bundes | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Gehobener technischer Dienst - Fachrichtung Bahnwesen - | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Gehobener technischer Verwaltungsdienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Gehobener Wetterdienst des Bundes | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst in der Bundeswehr | Bundesministerium der Verteidigung |
Gehobener Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes | Bundesministerium der Verteidigung |
Gehobener Fachschuldienst an Bundeswehrfachschulen | Bundesministerium der Verteidigung |
Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung | Bundesministerium der Verteidigung |
Gehobener technischer Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - | Bundesministerium der Verteidigung |
Gehobener technischer Dienst bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation | Kuratorium der Museumsstiftung Post und Telekommunikation |
Gehobener technischer Dienst bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost | Präsidentin oder Präsident der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost |
Gehobener technischer Dienst bei der Unfallkasse Post und Telekom | Vorstand der Unfallkasse Post und Telekom |
Gehobener technischer Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse | Vorstand der Eisenbahn-Unfallkasse |
Höherer Dienst | |
Höherer Auswärtiger Dienst | Auswärtiges Amt |
Höherer nichttechnischer Dienst in der Bundesagentur für Arbeit | Bundesagentur für Arbeit |
Höherer Dienst im Bundesnachrichtendienst | Bundeskanzleramt |
Höherer Forstdienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen |
Höherer Zolldienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen |
Höherer allgemeiner Verwaltungsdienst des Bundes | Bundesministerium des Innern |
Höherer Archivdienst des Bundes | Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien |
Höherer Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes | Bundesministerium des Innern |
Höherer Dienst im Verfassungsschutz des Bundes | Bundesministerium des Innern |
Höherer Schuldienst in der Bundespolizei | Bundesministerium des Innern |
Höherer technischer Verwaltungsdienst des Bundes | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Höherer Fachschuldienst an Bundeswehrfachschulen | Bundesministerium der Verteidigung |
Höherer technischer Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - | Bundesministerium der Verteidigung |
Höherer technischer Dienst bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation | Kuratorium der Museumsstiftung Post und Telekommunikation |
Höherer technischer Dienst bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost | Präsidentin oder Präsident der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost |
Höherer technischer Dienst bei der Unfallkasse Post und Telekom | Vorstand der Unfallkasse Post und Telekom |
Höherer technischer Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse | Vorstand der Eisenbahn-Unfallkasse |
Text in der Fassung des Artikels 346 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. Oktober 2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149 m.W.v. 8. November 2006
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