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§ 2a - Extraktionslösungsmittelverordnung (ElmV)

neugefasst durch B. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 366; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 315
Geltung ab 16.11.1991; FNA: 2125-40-44 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 2a (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 2a ElmV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.10.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
vom 27.09.2017 BGBl. I S. 3518

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2a ElmV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a ElmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElmV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3518
Artikel 1 1. THVÄndV Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
... 3 wird das Wort „Trinkwasser" durch das Wort „Wasser" ersetzt. 4. § 2a wird aufgehoben. 5. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die ...