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Anlage 3 - Extraktionslösungsmittelverordnung (ElmV)
neugefasst durch B. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 366; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 315
Geltung ab 16.11.1991; FNA: 2125-40-44 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 16.11.1991; FNA: 2125-40-44 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 3 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 3 und § 3) Extraktionslösungsmittel für die Herstellung von Aromen aus natürlichen Aromaträgern
Für den vorgenannten Zweck dürfen außer den in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 bezeichneten Stoffen die nachgenannten Stoffe verwendet werden.
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Stoff | Restgehalt im verzehrfertigen aromatisierten Lebensmittel höchstens |
Diethylether | 2 mg/kg |
Hexan 1) | 1 mg/kg |
2-Methyloxolan | 1 mg/kg |
Methylacetat | 1 mg/kg |
Butan-1-ol | 1 mg/kg |
Butan-2-ol | 1 mg/kg |
Ethylmethylketon 1) | 1 mg/kg |
Dichlormethan | 0,02 mg/kg |
1,1,1,2-Tetrafluorethan | 0,02 mg/kg |
Methanol | 1,5 mg/kg |
n-Propanol | 1 mg/kg |
Propan-2-ol | 1 mg/kg |
Cyclohexan | 1 mg/kg |
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- 1)
- Die gleichzeitige Verwendung von Hexan und Ethylmethylketon ist nicht zulässig.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften V. v. 16. Oktober 2024 BGBl. 2024 I Nr. 315 m.W.v. 1. Januar 2025
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Frühere Fassungen von Anlage 3 ElmV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2025 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften vom 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 315 |
aktuell vorher | 01.04.2011 | Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 28.03.2011 BGBl. I S. 530 |
aktuell vorher | 15.02.2008 | Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 30.01.2008 BGBl. I S. 132 |
aktuell | vor 15.02.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 ElmV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ElmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElmV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ElmV Zugelassene Stoffe (vom 07.10.2017)
... 2 aufgeführten Stoffe für die dort genannten Verwendungszwecke, 3. die in Anlage 3 aufgeführten Stoffe für die Herstellung von Aromen aus natürlichen ...
§ 3 ElmV Höchstmengen (vom 01.01.2025)
... in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Stoffe dürfen als Extraktionslösungsmittel bei dem Herstellen von ...
§ 4 ElmV Reinheitsanforderungen (vom 01.01.2025)
... Die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Stoffe dürfen als Extraktionslösungsmittel bei dem Herstellen von ... 4 entsprechen. Das gleiche gilt für Ethanol. (2) Die in Anlage 2 bis 3 aufgeführten Extraktionslösungsmittel müssen den spezifischen Reinheitskriterien ...
§ 5 ElmV Kennzeichnung (vom 01.01.2025)
... Die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Stoffe sowie Ethanol dürfen, sofern sie zur Verwendung als ...
Anlage 5 ElmV (zu § 4 Absatz 2) Spezifische Reinheitskriterien für die in Anlage 2 bis 3 aufgeführten Extraktionslösungsmittel (vom 01.01.2025)
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.03.2011 BGBl. I S. 530
Artikel 3 3. ZZulVuaÄndV Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
... mg/kg im entfetteten Proteinerzeugnis. 2. In Anlage 3 wird in der Position „Methanol" die Angabe „5 mg/kg" durch die Angabe ...
Verordnung zur Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 315
Artikel 1 ElmVuaÄndV Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung
... b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Die in Anlage 2 bis 3 aufgeführten Extraktionslösungsmittel müssen den spezifischen Reinheitskriterien ... b) Die bisherigen Nummern 2 bis 7 werden die Nummern 3 bis 8. 6. In Anlage 3 wird nach der Zeile für Hexan folgende Zeile eingefügt: ... 5 (zu § 4 Absatz 2) Spezifische Reinheitskriterien für die in Anlage 2 bis 3 aufgeführten Extraktionslösungsmittel ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 30.01.2008 BGBl. I S. 132
Artikel 3 2. ZZulVuaÄndV Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
... bis zum Abbau der Vorräte weiter in den Verkehr gebracht werden." 2. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) Die Gliederungsbezeichnung a)" wird ...
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