HauptamtsgehilfeOberaufseher1Oberschaffner1Oberwachtmeister1, 2Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose
Gefreiter
3---
- 1
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 2
- Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
- 3
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Konsulatssekretär Erster Klasse
Kriminaloberkommissar
OberinspektorPolizeioberkommissar
Seekapitän
Oberleutnant
Oberleutnant zur See
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- 1
- Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2).
Akademischer Rat
- -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Kanzler Erster Klasse
3, 4Konsul
Kustos
Legationsrat
Militärrabbiner
5OberamtsratOberrechnungsrat
- -
- als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof -
Pfarrer5RatSeehauptkapitän
3Fachschuloberlehrer
6, 7, 8Studienrat
- -
- im höheren Dienst -9
Stabshauptmann
Stabskapitänleutnant
Major
Korvettenkapitän
Stabsapotheker
Stabsarzt
Stabsveterinär
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- 1
- Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.
- 2
- (aufgehoben)
- 3
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
- 4
- Im Auswärtigen Dienst.
- 5
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
- 6
- Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
- 7
- Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 8
- Als Eingangsamt.
- 9
- Mit der Befähigung für ein Lehramt.
Akademischer Oberrat
- -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -
Konsul Erster Klasse
Legationsrat Erster Klasse
2Militärrabbiner
4Oberkustos
OberratPfarrer4Fachschuldirektor
- -
- als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht -5
Fachschuloberlehrer
- -
- als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern -6, 7
- -
- als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule -6
Oberstudienrat
- -
- im höheren Dienst -8
Regierungsschulrat
- -
- im Schulaufsichtsdienst -
Oberstleutnant
3Fregattenkapitän
3Oberstabsapotheker
Oberstabsarzt
Oberstabsveterinär
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- 1
- (aufgehoben)
- 2
- Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung „Botschafter" oder „Gesandter".
- 3
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
- 4
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
- 5
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 6
- Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
- 7
- Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
- 8
- Mit der Befähigung für ein Lehramt.
Akademischer Direktor
- -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -
Botschafter
1Botschaftsrat
Bundesbankdirektor
2DekanDirektor3Generalkonsul
4Gesandter
4Hauptkustos
Koordinierender Militärrabbiner
Museumsdirektor und Professor
Vortragender Legationsrat
Direktor einer Fachschule
- -
- als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern -8, 9
Regierungsschuldirektor
- -
- als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst -
Studiendirektor
- -
- im höheren Dienst
-
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern,8, 9
zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -
Oberstleutnant
7, 10Fregattenkapitän
7, 10Oberfeldapotheker
Flottillenapotheker
Oberfeldarzt
Flottillenarzt
Oberfeldveterinär
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- 1
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6, B 9.
- 2
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 5, B 6, B 9.
- 3
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8, B 9. Prüfer als Gruppenleiter beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 4
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6.
- 5
- (aufgehoben)
- 6
- (aufgehoben)
- 7
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
- 8
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 9
- Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
- 10
- Auf herausgehobenen Dienstposten.
Abteilungsdirektor
Abteilungspräsident
Botschafter
1Botschaftsrat Erster Klasse
7Bundesbankdirektor
2Direktor3Generalkonsul
4Gesandter
4Leitender Akademischer Direktor
- -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -5
Leitender DekanLeitender Direktor6
Leitender Militärrabbiner
Ministerialrat
- -
- bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen -7
Museumsdirektor und Professor
Vortragender Legationsrat Erster Klasse
7Leitender Regierungsschuldirektor
- -
- als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst -
Oberstudiendirektor
- -
- im höheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern -8
Oberst
9Kapitän zur See
9Oberstapotheker
9Flottenapotheker
9Oberstarzt
9Flottenarzt
9Oberstveterinär
9---
1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9.
2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B 9.
3 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8, B 9.
4 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
5 Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
6 Für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittelbehörden oder Oberbehörden können nach Maßgabe des Haushalts Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
7 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3.
8 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
9 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.