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Anhang - Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung (1. GleiStatVÄndV k.a.Abk.)
Anhang zu Artikel 1 Nr. 5 (Anlagen zu § 4 Abs. 2)
Anlage 1 (zu § 4 Abs. 2)
Empfänger: 1) | Berichtsstelle oder Einzelplan: |
Bitte teilen Sie uns mit, an wen wir uns bei Rückfragen wenden dürfen (freiwillige Angabe): | |
Frau/Herr | |
Referat/Dezernat | |
Telefonnummer |
Gleichstellungsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Unmittelbare Bundesverwaltung
Rechtsgrundlage: Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) in der Fassung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1346)
Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen:
Erhebungsvordruck A | Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck B1, B2 oder B3 | Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen am 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck C | Beförderungen und Höhergruppierungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichts- jahres |
Erhebungsvordruck D1, D2 oder D3 | Laufbahnaufstieg, Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst sowie in den Entgeltgruppen 9 bis 15 Ü einschließlich Außertarifliche vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck E | Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck F1 oder F2 | Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck G1 oder G2 | Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck N | Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
(Vordrucke siehe BGBl. 2006 I S. 1348-1365)
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- 1)
- Für die Meldung gemäß § 3 Abs. 1 GleiStatV die oberste Bundesbehörde eintragen und dieser die Daten bis zum 30. September des Berichtsjahres übermitteln.
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2)
Empfänger: 1) | Berichtsstellen-Nr.: Berichtsstelle: |
Bitte teilen Sie uns mit, an wen wir uns bei Rückfragen wenden dürfen (freiwillige Angabe): | |
Frau/Herr | |
Referat/Dezernat | |
Telefonnummer |
Gleichstellungsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mittelbare Bundesverwaltung
Rechtsgrundlage: Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) in der Fassung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1346)
Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen:
Erhebungsvordruck H | Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck I | Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen am 30. Juni des Berichtsjahres |
Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst sowie in den Entgeltgruppen 9 bis 15 0 einschließlich Außertarifliche vom 1. Juli des Vorjahres bis | |
30. Juni des Berichtsjahres | |
Beförderungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres | |
Höhergruppierungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres | |
Erhebungsvordruck K | Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres | |
Erhebungsvordruck L | Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst sowie in den Entgeltgruppen 9 bis 15 Ü einschließlich Außertarifli- che vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck M | Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vom 1. Juli des Vor- jahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
(Vordrucke siehe BGBl. 2006 I S. 1367-1375)
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Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2)
Empfänger: 1) | Berichtsstellen-Nr.: Berichtsstelle: |
Bitte teilen Sie uns mit, an wen wir uns bei Rückfragen wenden dürfen (freiwillige Angabe): | |
Frau/Herr | |
Referat/Dezernat | |
Telefonnummer |
Gleichstellungsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betriebskrankenkassen
Rechtsgrundlage: Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) in der Fassung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1346)
Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen:
Erhebungsvordruck H-BKK | Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck I-BKK | Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen am 30. Juni des Berichtsjahres Höhergruppierungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck K-BKK | Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck L-BKK | Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funk- tionen im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
Erhebungsvordruck M-BKK | Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres |
(Vordrucke siehe BGBl. 2006 I S. 1377-1381)
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