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Synopse aller Änderungen des ITFG am 01.07.2009
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2009 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ITFG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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ITFG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2009 geltenden Fassung | ITFG n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2009 geltenden Fassung |
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(Textabschnitt unverändert) § 2 Zweck des Sondervermögens | |
(Text alte Fassung) Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 16,9 Milliarden Euro finanziert werden: | (Text neue Fassung) Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden: |
- Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro, - Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro, | |
- Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 1,5 Milliarden Euro, | - Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro, |
- Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und - Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro. | |
§ 3 Förderfähige Maßnahmen | |
(1) Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder regelt die Einzelheiten der Finanzhilfen an die Länder. (2) Die Förderfähigkeit der übrigen Maßnahmen bestimmt sich nach der Anlage zu diesem Gesetz und den jeweiligen Förderrichtlinien. | |
(3) Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn Kauf und Zulassung oder Leasing und Zulassung des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 getätigt werden. Sonstige Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind nur förderfähig, wenn sie spätestens bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden können. Nach dem 31. Dezember 2011 darf das Sondervermögen keine Fördermittel mehr auszahlen. | (3) Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die Zulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt. Sonstige Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind nur förderfähig, wenn sie spätestens bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden können. Nach dem 31. Dezember 2011 darf das Sondervermögen keine Fördermittel mehr auszahlen. |
§ 5 Kreditermächtigung | |
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 21 Milliarden Euro aufzunehmen. | (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 25,2 Milliarden Euro aufzunehmen. |
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge aus getilgten Krediten wieder zu. (3) Auf die Kreditermächtigung ist bei Diskontpapieren der Nettobetrag anzurechnen. | |
Anlage (zu § 3 Absatz 2) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" | |
Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2009 1.000 € | Soll 2008 1.000 € | Ist 2007 1.000 € | Vorbemerkung Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 'Investitions- und Tilgungsfonds' (ITFG). Das Sondervermögen nimmt die erforderlichen Mittel auf. Der Fonds umfasst die Bundesmittel für Leistungen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG), die konjunkturstützenden Maßnahmen im Bereich der Investitionen des Bundes, das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage, die Ausweitung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und die Mittel für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans soll ein zusätzlicher konjunktureller Impuls gegeben werden. | Einnahmen | | | | Verwaltungseinnahmen | | | 119 99 -873 | Vermischte Einnahmen Haushaltsvermerk Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgen- dem Titel: 325 01. Übrige Einnahmen | - | | 162 01 -920 | Sonstige Zinseinnahmen Haushaltsvermerk Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgen- dem Titel: 325 01. Erläuterungen Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt. | - | | 221 01 -910 | Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn Haushaltsvermerk Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgen- dem Titel: 325 01. | - | | 325 01 -920 | Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt Erläuterungen Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzie- rung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet. | 21.000.000 | | | Ausgaben Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden. 2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. | | | | Schuldendienst | | | 575 01 -920 | Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt Haushaltsvermerk 1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrunde- legung der durchschnittlichen Verzinsung der Brut- tokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr. | 4.100.000 | | | Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | | | 683 01 -169 | Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittel- stand (ZIM) Haushaltsvermerk 1. Mindestens 200.000 T€ des Ansatzes sind für Pro- jekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bun- desministeriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden. 2. Aus dem Ansatz dürfen auch folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Projektträgerkosten: 18.000 T€ Begleitforschung: 200 T€. Erläuterungen Aus dem Titel wird das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das derzeit FuE-Kooperationsvorhaben und Netzwerkpro- jekte in ganz Deutschland sowie einzelbetriebliche FuE-Vorhaben in Ostdeutschland fördert, aufgestockt, damit in den Jahren 2009 und 2010 auch einzelbetriebliche FuE-Vorhaben von westdeut- schen Unternehmen und FuE-Einzel- und Kooperationsvorhaben von Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte in Ost- und West- deutschland gefördert werden können. Die Fördermöglichkeiten des bundesweiten ZIM unterstützen die Unternehmen in der gegenwärtigen Situation dabei, ihre For- schungs-, Entwicklungs- und Innovationsanstrengungen auf ho- hem Niveau fortzusetzen und ihren gewachsenen Finanzierungs- bedarf zu decken. Mit der Förderung von schnell marktwirksamen und Beschäftigung sichernden Projekten wird ein wichtiger kon- junktureller Impuls gegeben, der mit der Entwicklung neuer Pro- dukte, Verfahren und Dienstleistungen auch die künftige Wachs- tumsperspektive verbessert. Damit können sich die Unternehmen im globalen Wettbewerb besser behaupten. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Technologie. | 900.000 | | 697 01 -332 | Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage Erläuterungen Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, ver- schrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jah- reswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zuge- lassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie be- trägt 2.500 € und wird für Kauf und Zulassung oder Leasing und Zulassung bis maximal zum 31. Dezember 2009 gewährt. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Technologie. | 1.500.000 | | | Titelgruppe 01 | | | Tgr. 01 | Finanzhilfen nach Art. 104b GG für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder Haushaltsvermerk Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwende- ten Mitteln fließen den Ausgaben zu. | (10.000.000) | (-) | 882 11 -873 | Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG | 6.500.000 | | 882 12 -873 | Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG | 3.500.000 | | | Titelgruppe 02 | | | Tgr. 02 | Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr Haushaltsvermerk Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen Mit dem Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr setzt der Bund für Ausbau und Erneuerung von Bundesverkehrswegen (Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und deren multimodale Ver- knüpfung zusätzlich 2 Mrd. € ein. Das Programm ergänzt die mit dem Innovations- und Investitions- programm Verkehr gesetzten konjunkturwirksamen Impulse zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in diesem Sektor. | (2.000.000) | (-) | 741 21 -721 | Investitionen in die Bundesautobahnen Erläuterungen Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für: 1. die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden, 2. die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung, 3. die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte, 4. die Bereitstellung zusätzlicher Parkflächen für Lkw an BAB- Parkplätzen und Rastanlagen unter Berücksichtigung der In- teressen der Anwohner an verbessertem Lärmschutz und 5. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen. | 450.000 | | 741 22 -722 | Investitionen in die Bundesstraßen Erläuterungen Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für: 1. die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden, 2. die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung, 3. die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte und 4. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesstraßen. | 400.000 | | 780 21 -731 | Investitionen in die Bundeswasserstraßen Haushaltsvermerk Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden. Erläuterungen Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in den Verkehrs- träger Bundeswasserstraßen/Schifffahrt einschließlich Planungs- kosten, insbesondere für: 1. die Beschleunigung laufender Maßnahmen zum Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der See- häfen, 2. die Netzoptimierung, 3. die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen, 4. die Substanzerhaltung des bestehenden Bundeswasserstra- ßennetzes, 5. die vorgezogene Realisierung neuer Maßnahmen, 6. die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur der Was- ser- und Schifffahrtsverwaltung. | 350.000 | | 891 21 -832 | Investitionen in den Schienenverkehr Haushaltsvermerk 1. Die Erläuterungen sind verbindlich. 2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken im Schienengüterverkehr geleistet wer- den. Erläuterungen Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für: 1. die beschleunigte Sanierung von Personenbahnhöfen (Ver- stärkung des Personenbahnhofsprogramms), 2. Investitionen in Bahnanlagen, 3. die Verstärkung von Investitionen in innovative Techniken am Fahrweg zur Lärm- und Erschütterungsminderung im Schie- nenverkehr, 4. die Verstärkung laufender und den Beginn neuer baureifer Projekte einschließlich Planungskosten, 5. die beschleunigte Einführung der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS (u. a. durch Neubau von elektroni- schen Stellwerken). | 700.000 | | 892 21 -839 | Investitionen in den Kombinierten Verkehr Haushaltsvermerk Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 T€ für Pilotvorhaben im Rahmen der Weiterentwicklung der Umschlagtechnik geleistet wer- den. Erläuterungen Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in Anlagen des Kombinierten Verkehrs einschließlich Planungskosten, insbeson- dere für: 1. Baukostenzuschüsse zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs an private Unternehmen, 2. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Security) in Termi- nals. | 100.000 | | | Titelgruppe 03 | | | Tgr. 03 | Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäu- den Haushaltsvermerk 1. Aus dem Ansatz dürfen auch große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke finanziert wer- den. 2. Mit den Mittel können folgende Maßnahmen grundsätzlich gefördert werden: 2.1 neue Grund- und Teilsanierungen mit dem Schwerpunkt Energie-, Betriebs- und Erhaltungs- kostensenkung sowie CO2- und Klimakostenver- minderung, soweit möglich auch mit Einsatz er- neuerbarer Energien 2.2 Vorziehen und Optimieren derartiger bereits ge- planter Maßnahmen 2.3 Beschleunigung derartiger bereits laufender Maß- nahmen 2.4 Finanzierungsergänzung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen 2.5 im Einzelfall auch Neu-, Um- und Erweiterungs- bauten, soweit sie den vorstehenden Zielen ent- sprechen 3. Die Finanzierung oder Förderung soll auf der Grundlage folgender Kriterien (Kosten-Wirksam- keit-Analyse) erfolgen: 3.1 Auftragserteilung und Baubeginn bis Ende 2010 3.2 Abrechnung bis Ende 2011 3.3 Umfang der künftigen Energie-, Betriebs- und Er- haltungskostenersparnis 3.4 Reduzierung der Klimakosten (z. B. CO2-Einspa- rung) 3.5 Umfang des Innovationspotentials 3.6 Umfang der unmittelbar und mittelbar ausgelös- ten Gesamtinvestitionen 3.7 Maß der Beschäftigungswirksamkeit (z. B. Höhe des Lohnanteils an den Gesamtkosten) 3.8 Maß des Beitrags zur Verbesserung der Infra- struktur im Bildungs-, Wissenschafts- und Kultur- bereich 4. Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes ist anhand dieser Kriterien kontinuierlich zu evaluieren. Dem Haushaltsausschuss ist in regelmäßigen Abstän- den über die Mittelverwendung zu berichten, be- ginnend zum 1. Juni 2009. | (750.000) | (-) | 558 31 -032 | Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 250.000 | | 711 31 -016 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun- destages. 2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungs- empfänger. 3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskos- ten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. | 500.000 | | | Titelgruppe 04 | | | Tgr. 04 | Beiträge an internationale und supranationale Einrichtun- gen Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun- destages. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. | (100.000) | (-) | 836 41 -023 | Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilität der Welt- bankgruppe | 40.000 | | 896 41 -023 | Beitrag zur Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbank- gruppe Haushaltsvermerk Zinszuschüsse dürfen bei nachgewiesener Wirtschaft- lichkeit auch kapitalisiert an den mit der banken- mäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden. | 60.000 | | | Titelgruppe 05 | | | Tgr. 05 | Konjunkturstützende Maßnahmen im Bereich von Investi- tions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben des Epl. 02 sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun- destages. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 554 51. 3. Die Erläuterungen sind verbindlich. 4. Mit den Mitteln dürfen grundsätzlich nur Maßnah- men im Bereich von Investitions- und Ausstat- tungsbedarf der Ressorts gefördert werden, 4.1 die derartige bereits geplante Maßnahmen vorzie- hen und optimieren oder beschleunigen, 4.2 die Finanzierung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen ergänzen und 4.3 die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bun- destages oder den Berichterstatterinnen und Be- richterstattern des Einzelplans in den Haushalts- beratungen nicht bereits abgelehnt wurden. Erläuterungen Die Mittel werden wie folgt auf die Einzelpläne aufgeteilt: | Bezeichnung | 1.000 € Epl. 01 | Bundespräsident und Bundespräsidialamt | 1.741 Epl. 02 | Deutscher Bundestag | 10.768 Epl. 03 | Bundesrat | 1.637 Epl. 04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | 10.562 Epl. 05 | Auswärtiges Amt | 36.251 Epl. 06 | Bundesministerium des Innern | 130.672 Epl. 07 | Bundesministerium der Justiz | 15.093 Epl. 08 | Bundesministerium der Finanzen | 88.436 Epl. 09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | 26.037 Epl. 10 | Bundesministerium für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz | 17.447 Epl. 11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | 7.611 Epl. 12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | 37.615 Epl. 14 | Bundesministerium der Verteidigung | 226.170 Epl. 15 | Bundesministerium für Gesundheit | 10.547 Epl. 16 | Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit | 10.098 Epl. 17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 5.217 Epl. 19 | Bundesverfassungsgericht | 1.703 Epl. 20 | Bundesrechnungshof | 4.380 Epl. 23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit | 2.994 Epl. 30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | 5.021 Zusammen | 650.000 | (650.000) | (-) | 539 59 -011 | Vermischte Verwaltungsausgaben Erläuterungen In diesem Titel sind alle Sächlichen Verwaltungsausgaben zu bu- chen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen stehen. | | | 554 51 -032 | Militärische Beschaffungen Erläuterungen Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Da- tenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüs- tungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Lei- tungsnetzen geleistet werden. | 226.170 | | 711 51 -011 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | - | | 712 52 -011 | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | - | | 811 51 -011 | Erwerb von Fahrzeugen | - | | 812 51 -011 | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Erläuterungen Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Da- tenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüs- tungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Lei- tungsnetzen geleistet werden. | 423.830 | | | Titelgruppe 06 | | | Tgr. 06 | Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun- destages. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen Die Bereitstellung erfolgt über direkte Programme und KfW-Kre- dite, ergänzt durch einen Beitrag der Industrie in einer strategi- schen Allianz. Das Programm beinhaltet folgende Bausteine: 1. Forschung und Entwicklung: V. a. Weiterentwicklung der Batterie- und Speichertechnolo- gie, Hybridtechnologien, Standardisierung und Modularisie- rung von Gesamtantriebssystemen, Netze für die Stromver- sorgung der Zukunft, Brennstoffzellen, Komponenten- und Materialentwicklung, Optimierung der Antriebskomponenten, effiziente und energieoptimierte Antriebe und Betriebsweisen für Schienenfahrzeuge, Kompetenzaufbau Elektromobilität und Elektrochemie, Begleitforschung. 2. Demonstration und Pilotprojekte: V. a. Elektrofahrzeuge, Batterieproduktion und -recycling, Ladeinfrastruktur, Netzintegration, Lade- und Abrechnungs- verfahren (IKT-Technologie), Feldversuche, neue Biokraft- stoffe. 3. Marktvorbereitung/Marktanreizprogramme: V. a. Vorbereitung und Unterstützung einer Markteinführung von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen, um die für die Hersteller notwendigen Skalen- und Lernkurveneffekte zu be- schleunigen; Geschäftsmodelle; Aus- und Weiterbildung. | (500.000) | (-) | 531 61 -622 | Studien, Untersuchungen, Gutachten sowie Projektbeglei- tung | 30.000 | | 662 61 -622 | Zinszuschüsse im Rahmen eines Förderprogramms zu in- novativen Antriebstechnologien der KfW-Förderbank | 50.000 | | 683 61 -622 | Innovative Mobilitätskonzepte | 270.000 | | 891 61 -622 | Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte im Bereich innovativer Mobilitätskonzepte | 150.000 | | | Titelgruppe 55 | | | Tgr. 55 | Maßnahmen im Bereich der IuK-Technik Haushaltsvermerk Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. | (500.000) | (-) | 532 51 -011 | Kosten der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der IT- Steuerung und IuK-Technik des Bundes Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 200.000 T€ ge- sperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun- destages. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen ge- mäß § 44 BHO bis zur Höhe von 100 Mio. € geleistet werden. | 300.000 | | 812 55 -011 | Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstat- tungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software Erläuterungen Aus diesem Titel können auch Ausgaben für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden. Abschluss der Anlage | 200.000 | | Einnahmen | | | Steuern und steuerähnliche Abgaben | | | Verwaltungseinnahmen | - | - | Übrige Einnahmen | 21.000.000 | - | Gesamteinnahmen | 21.000.000 | - | Ausgaben | | | Personalausgaben | | | Sächliche Verwaltungsausgaben | 330.000 | - | Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. | 476.170 | - | davon aus: | | | - Gruppe 554: Beschaffungen | 226.170 | - | - Gruppe 558: Militärische Anlagen | 250.000 | - | Schuldendienst | 4.100.000 | - | Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 2.720.000 | - | Ausgaben für Investitionen | 13.373.830 | - | Besondere Finanzierungsausgaben | | | Gesamtausgaben | 21.000.000 | | | |
Änderungen/Ergänzungen durch Artikel 2 G. v. 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1577): Titel Funktion | Zweckbestimmung | Bisheriges Soll 2009 1.000 € | Für 2009 treten hinzu 1.000 € | Neues Soll 2009 1.000 € | Einnahmen | | | | Übrige Einnahmen | | | 325 01 -920 | Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt Erläuterungen Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet. | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000 | Ausgaben | | | | Schuldendienst | | | 575 01 -920 | Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt Haushaltsvermerk 1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrunde- legung der durchschnittlichen Verzinsung der Brutto- kreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr. | 4.100.000 | 700.000 | 4.800.000 | Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | | | 697 01 -332 | Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage Erläuterungen Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie be- antragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 €. Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. De- zember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von 9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010, erfolgen. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Technologie. | 1.500.000 | 3.500.000 | 5.000.000 | Titelgruppe 03 | | | Tgr. 03 | Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäu- den | (750.000) | (-) | (750.000) 711 31 -016 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfän- ger. 3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mit- telbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zu- wendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen werden können auch Nationale Kulturdenkmäler sowie internationale Kulturgüter. | 500.000 | - | 500.000 | Abschluss der Anlage | | | Einnahmen | | | Verwaltungseinnahmen | - | - | - Übrige Einnahmen | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000 Gesamteinnahmen | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000 Ausgaben | | | Sächliche Verwaltungsausgaben | 330.000 | - | 330.000 Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. | 476.170 | - | 476.170 davon aus: | | | Gruppe 554: Beschaffungen | 226.170 | - | 226.170 Gruppe 558: Militärische Anlagen | 250.000 | - | 250.000 Schuldendienst | 4.100.000 | 700.000 | 4.800.000 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 2.720.000 | 3.500.000 | 6.220.000 Ausgaben für Investitionen | 13.373.830 | - | 13.373.830 Gesamtausgaben | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000 |
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