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Inhalt KWKG 2023
Änderungsalarm
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015
BGBl. I S. 2498
(
Nr. 55
); zuletzt geändert durch
Artikel 1
G. v. 21.02.2025
BGBl. 2025 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 754-28
Energieversorgung
26 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 192 Vorschriften zitiert
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
§ 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
§ 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme
§ 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 7a Bonus für innovative erneuerbare Wärme
§ 7b Bonus für elektrische Wärmeerzeuger
§ 7c Kohleersatzbonus
§ 7d (aufgehoben)
§ 7e Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni
§ 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 8a Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom
§ 8b Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
§ 8c Ausschreibungsvolumen
§ 8d (aufgehoben)
§ 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
§ 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
§ 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt
§ 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
§ 13a Registrierung von KWK-Anlagen
§ 13b Rückforderung
Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
§ 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
§ 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
§ 16 Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung
§ 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
§ 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid
§ 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
§ 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
§ 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
§ 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid
§ 25 Kältespeicher
Abschnitt 6 Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen
§ 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen
§§ 26a bis 26c (aufgehoben)
§ 27 Begrenzung der Zuschlagszahlungen
§§ 27a bis 29 (weggefallen)
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
§ 30 Vorschriften für Prüfungen
§ 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
§ 31a Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
§ 31b Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 32 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
§ 32a Clearingstelle
§ 33 Verordnungsermächtigungen
§ 33a Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen
§ 33b Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
§ 33c Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
§ 34 Evaluierungen
§ 35 Übergangsbestimmungen
§ 36 (aufgehoben)
§ 37 (aufgehoben)
Anlage (aufgehoben)
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