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Teil 7 - Standortauswahlgesetz (StandAG)
Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Teil 7 Ermächtigungsvorschrift
§ 38 Dokumentation, Verordnungsermächtigung
(1) Daten und Dokumente, die für die End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind oder werden können (Speicherdaten), werden vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung dauerhaft gespeichert.
(2) 1Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Einzelheiten zu den Speicherdaten und zu ihrem Inhalt, Verwendungszweck, Umfang, ihrer Übermittlung, Speicherung und Nutzung zu bestimmen. 2Die Rechtsverordnung soll insbesondere Regelungen enthalten, nach denen die Inhaber von Speicherdaten diese vollständig und kostenfrei dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung oder einer von diesem bestimmten Stelle zur Verfügung stellen. 3Sie kann eine Regelung enthalten, nach der die Inhaber von Speicherdaten diese über die zuständigen Behörden der Länder der in Satz 2 genannten Behörde oder von dieser bestimmten Stelle zur Verfügung stellen. 4Zudem soll sie festlegen, wie die dauerhafte Unversehrtheit der Daten gesichert wird.
Text in der Fassung des Artikels 247 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020
Anlage 1 (zu § 24 Absatz 3) Kriterium zur Bewertung des Transportes radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen im einschlusswirksamen Gebirgsbereich
Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der Transport radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen und Diffusion im einschlusswirksamen Gebirgsbereich soll so gering wie möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften dieses Kriteriums sind die im einschlusswirksamen Gebirgsbereich vorherrschende Grundwasserströmung, das Grundwasserangebot und die Diffusionsgeschwindigkeit entsprechend der unten stehenden Tabelle. Solange die entsprechenden Indikatoren nicht standortspezifisch erhoben sind, kann für die Abwägung das jeweilige Wirtsgestein als Indikator verwendet werden.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
Grundwasserströmung | Abstandsgeschwindigkeit des Grundwassers [mm/a] | < 0,1 | 0,1 - 1 | > 1 |
Grundwasserangebot | Charakteristische Gebirgsdurch- lässigkeit des Gesteinstyps [m/s] | < 10-12 | 10-12 - 10-10 | > 10-10* |
Diffusionsgeschwindigkeit | Charakteristischer effektiver Diffusionskoeffizient des Gesteinstyps für tritiiertes Wasser (HTO) bei 25 °C [m²/s] | < 10-11 | 10-11 - 10-10 | > 10-10 |
Diffusionsgeschwindigkeit bei Tonstein | Absolute Porosität | < 20 % | 20 % - 40 % | > 40 % |
Verfestigungsgrad | Tonstein | fester Ton | halbfester Ton | |
* Für Endlagersysteme, die wesentlich auf geologischen Barrieren beruhen, sind Standorte mit einer Gebirgsdurchlässigkeit von mehr als 10-10 m/s gemäß § 23 Absatz 4 Nummer 1 als nicht geeignet aus dem Verfahren auszuschließen. |
Anlage 2 (zu § 24 Absatz 3) Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die barrierewirksamen Gesteine eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs müssen mindestens über eine Mächtigkeit verfügen, die den sicheren Einschluss der Radionuklide über einen Zeitraum von einer Million Jahren bewirkt. Das voraussichtliche Einschlussvermögen soll möglichst hoch und zuverlässig prognostizierbar sein. Es ist unter Berücksichtigung der Barrierewirkung der unversehrten Barriere mittels Modellrechnungen abzuleiten, sobald die hierfür erforderlichen geowissenschaftlichen Daten vorliegen, spätestens für den Standortvorschlag nach § 18 Absatz 3. Solange die für die rechnerische Ableitung notwendigen Daten noch nicht vorliegen, können die Lage, Ausdehnung und Mächtigkeit der barrierewirksamen Gesteinsformation, der Grad der Umschließung durch einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich sowie für das Wirtsgestein Tonstein deren Isolation von wasserleitenden Schichten und hydraulischen Potenzialbringern entsprechend der unten stehenden Tabelle als Indikatoren herangezogen werden.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
Barrierewirksamkeit | Barrierenmächtigkeit [m] | > 150 | 100 - 150 | 50 - 100 |
Grad der Umschließung des Einlagerungsbereichs durch einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich | vollständig | unvollständig, kleinere Fehlstellen in unkritischer Position | unvollständig; größere Fehlstellen, in kritischer Position | |
Robustheit und Sicherheitsreserven | Teufe der oberen Begrenzung des erforderlichen einschluss- wirksamen Gebirgsbereichs [m unter Geländeoberfläche] | > 500 | 300 - 500 | |
Volumen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs | flächenhafte Ausdehnung bei gegebener Mächtigkeit (Vielfaches des Mindestflächenbedarfs) | >> 2-fach | etwa 2-fach | << 2-fach |
Indikator „Potenzial- bringer" bei Tonstein Anschluss von wasser- leitenden Schichten in unmittelbarer Nähe des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs/ Wirtsgesteinkörpers an ein hohes hydraulisches Potenzial verursachendes Gebiet | Vorhandensein von Gesteins- schichten mit hydraulischen Eigenschaften und hydraulischem Potenzial, die die Induzierung beziehungsweise Verstärkung der Grundwasserbewegung im ein- schlusswirksamen Gebirgsbereich ermöglichen können. | keine Grund- wasserleiter als mögliche Potenzialbringer in unmittel- barer Nach- barschaft zum Wirtsgestein/ einschluss- wirksamen Gebirgsbereich vorhanden | Grundwasser- leiter in Nach- barschaft zum Wirtsgestein/ einschluss- wirksamen Gebirgsbereich vorhanden |
Anlage 3 (zu § 24 Absatz 3) Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die räumliche Charakterisierung der wesentlichen geologischen Barrieren, die direkt oder indirekt den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle gewährleisten, insbesondere des vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder des Einlagerungsbereichs, soll möglichst zuverlässig möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Ermittelbarkeit der relevanten Gesteinstypen und ihrer Eigenschaften sowie die Übertragbarkeit dieser Eigenschaften nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | ungünstig | ||
Ermittelbarkeit der Gesteinstypen und ihrer charakteristischen Eigen- schaften im vorgesehenen Endlagerbereich, insbe- sondere im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich | Variationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlager- bereich | gering | deutlich, aber bekannt beziehungs- weise zuver- lässig erhebbar | erheblich und/oder nicht zuverlässig erhebbar |
Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlager- bereich und ihrer Eigenschaften | gleichmäßig | kontinuierliche, bekannte räumliche Veränderungen | diskontinuier- liche, nicht aus- reichend genau vorhersagbare räumliche Veränderungen | |
Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit | weitgehend ungestört (Störungen im Abstand > 3 km vom Rand des einschluss- wirksamen Gebirgs- bereichs), flache Lagerung | wenig gestört (weitständige Störungen, Abstand 100 m bis 3 km vom Rand des einschluss- wirksamen Gebirgs- bereichs), Flexuren | gestört (engständig zerblockt, Abstand < 100 m), gefaltet | |
Übertragbarkeit der Eigen- schaften im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich | Gesteinsausbildung (Gesteinsfazies) | Fazies regional einheitlich | Fazies nach bekanntem Muster wechselnd | Fazies nach nicht bekanntem Muster wechselnd |
Anlage 4 (zu § 24 Absatz 3) Kriterium zur Bewertung der langfristigen Stabilität der günstigen Verhältnisse
Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die für die langfristige Stabilität der günstigen Verhältnisse wichtigen sicherheitsgerichteten geologischen Merkmale sollen sich in der Vergangenheit über möglichst lange Zeiträume nicht wesentlich verändert haben. Indikatoren hierfür sind insbesondere die Zeitspannen, über die sich die Betrachtungsmerkmale „Mächtigkeit", flächenhafte beziehungsweise räumliche „Ausdehnung" und „Gebirgsdurchlässigkeit" des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs nicht wesentlich verändert haben. Sie sind wie folgt zu bewerten:
- 1.
- als günstig, wenn seit mehr als zehn Millionen Jahren keine wesentliche Änderung des betreffenden Merkmals aufgetreten ist,
- 2.
- als bedingt günstig, wenn seit mehr als einer Million, aber weniger als zehn Millionen Jahren keine solche Änderung aufgetreten ist, und
- 3.
- als ungünstig, wenn innerhalb der letzten eine Million Jahre eine solche Änderung aufgetreten ist.
Anlage 5 (zu § 24 Absatz 4) Kriterium zur Bewertung der günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften
Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Neigung zur Ausbildung mechanisch induzierter Sekundärpermeabilitäten im einschlusswirksamen Gebirgsbereich soll außerhalb einer konturnahen entfestigten Auflockerungszone um die Endlagerhohlräume möglichst gering sein. Indikatoren hierfür sind:
- 1.
- das Gebirge kann als geomechanisches Haupttragelement die Beanspruchung aus Auffahrung und Betrieb ohne planmäßigen tragenden Ausbau, abgesehen von einer Kontursicherung, bei verträglichen Deformationen aufnehmen;
- 2.
- um Endlagerhohlräume sind keine mechanisch bedingten Sekundärpermeabilitäten außerhalb einer unvermeidbaren konturnah entfestigten Auflockerungszone zu erwarten.
Anlage 6 (zu § 24 Absatz 4) Kriterium zur Bewertung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten
Anlage 6 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Neigung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs zur Ausbildung von Wegsamkeiten soll möglichst gering sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Veränderbarkeit der Gebirgsdurchlässigkeit, Erfahrungen über die Barrierewirksamkeit der Gebirgsformationen, die Rückbildbarkeit von Rissen und für den Vergleich von Gebieten die Duktilität des Gesteins nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
Veränderbarkeit der vorhandenen Gebirgsdurchlässigkeit | Verhältnis repräsentative Gebirgs- durchlässigkeit/repräsentative Gesteinsdurchlässigkeit | < 10 | 10 - 100 | > 100 |
Erfahrungen über die Barriere- wirksamkeit der Gebirgsformatio- nen in folgenden Erfahrungsbe- reichen - rezente Existenz als wasserlösliches Gestein - fossile Fluideinschlüsse - unterlagernde wasserlösliche Gesteine - unterlagernde Vorkommen flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe - Heranziehung als hydro- geologische Schutzschicht bei Gewinnungsbergwerken - Aufrechterhaltung der Abdichtungsfunktion auch bei dynamischer Bean- spruchung - Nutzung von Hohlräumen zur behälterlosen Speicherung von gasförmigen und flüssigen Medien | Die Gebirgs- formation/der Gesteinstyp wird unmittelbar oder mittelbar anhand eines oder mehrerer Erfahrungs- bereiche als gering durch- lässig bis geo- logisch dicht identifiziert, auch unter geogener oder technogener Beanspruchung. | Die Gebirgs- formation/der Gesteinstyp ist mangels Erfahrung nicht unmittelbar/ mittelbar als gering durch- lässig bis geo- logisch dicht zu charakterisieren. | Die Gebirgs- formation/der Gesteinstyp wird unmittelbar oder mittelbar anhand eines Erfahrungsbe- reichs als nicht hinreichend ge- ring durchlässig identifiziert. | |
Duktilität des Gesteins (da es keine festgelegten Grenzen gibt, ab welcher Bruchverformung ein Gestein duktil oder spröde ist, soll dieses Kriterium nur bei einem Vergleich von Standorten angewandt werden) | Duktil/plastisch- viskos ausge- prägt | Spröde-duktil bis elastovisko- plastisch wenig ausgeprägt | Spröde, linear-elastisch | |
Rückbildbarkeit von Rissen | Rückbildung der Sekundär- permeabilität durch Rissschließung | Die Rissschlie- ßung erfolgt aufgrund dukti- len Materialver- haltens unter Ausgleich von Oberflächen- rauhigkeiten im Grundsatz voll- ständig. | Die Rissschlie- ßung erfolgt durch mechani- sche Risswei- tenverringerung in Verbindung mit sekundären Mechanismen, zum Beispiel Quelldeforma- tionen. | Die Rissschlie- ßung erfolgt nur in beschränk- tem Maße (zum Beispiel bei sprödem Materialver- halten, Ober- flächenrauhig- keiten, Brücken- bildung). |
Rückbildung der mechanischen Eigenschaften durch Rissverheilung | Rissverheilung durch geo- chemisch ge- prägte Prozesse mit erneuter Aktivierung atomarer Bin- dungskräfte im Rissflächenbe- reich | Rissverheilung nur durch geo- gene Zufüh- rung und Aus- kristallisation von Sekundär- mineralen (mineralisierte Poren- und Kluftwässer, Sekundär- mineralisation) | ||
Zusammenfassende Beurteilung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten aufgrund der Bewertung der einzelnen Indikatoren | Bewertung überwiegend günstig": Keine bis marginale Neigung zur Bildung von Fluidwegsam- keiten | Bewertung überwiegend „bedingt günstig": Ge- ringe Neigung zur Bildung von dauerhaften Fluidwegsam- keiten | Bewertung überwiegend „weniger günstig": Bildung von dauerhaften sekundären Fluidwegsam- keiten zu er- warten |
Anlage 7 (zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung der Gasbildung
Anlage 7 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Gasbildung soll unter Endlagerbedingungen möglichst gering sein. Indikator hierfür ist das Wasserangebot im Einlagerungsbereich nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
Gasbildung | Wasserangebot im Einlagerungsbereich | trocken | feucht und dicht (Gebirgsdurch- lässigkeit < 10-11 m/s) | feucht |
Anlage 8 (zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung der Temperaturverträglichkeit
Anlage 8 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die von Temperaturänderungen infolge der Einlagerung der radioaktiven Abfälle betroffenen Gesteinsformationen sollen so beschaffen sein, dass dadurch bedingte Änderungen der Gesteinseigenschaften sowie thermomechanische Gebirgsspannungen nicht zu einem Festigkeitsverlust und der Bildung von Sekundärpermeabilitäten im Endlagerbereich führen. Indikatoren hierfür sind die Neigung zur Bildung wärmeinduzierter Sekundärpermeabilitäten und ihre Ausdehnung sowie die Temperaturstabilität des Wirtsgesteins hinsichtlich Mineralumwandlungen.
Anlage 9 (zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung des Rückhaltevermögens im einschlusswirksamen Gebirgsbereich
Anlage 9 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die barrierewirksamen Gesteine eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs sollen ein möglichst hohes Rückhaltevermögen gegenüber den langzeitrelevanten Radionukliden besitzen. Indikatoren hierfür sind die Sorptionsfähigkeit der Gesteine beziehungsweise die Sorptionskoeffizienten für die betreffenden Radionuklide nach der unten stehenden Tabelle, ein möglichst hoher Gehalt an Mineralphasen mit großer reaktiver Oberfläche wie Tonminerale sowie Eisen- und Mangan-Hydroxide und -Oxihydrate, eine möglichst hohe Ionenstärke des Grundwassers in der geologischen Barriere sowie Öffnungsweiten der Gesteinsporen im Nanometerbereich.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
Sorptionsfähigkeit der Gesteine des einschluss- wirksamen Gebirgs- bereichs | Kd-Wert für folgende langzeitrelevante Radionuklide ≥ 0,001 m³/kg | Uran, Protactinium, Thorium, Plutonium, Neptunium, Zirkonium, Technetium, Palladium, Jod, Cäsium, Chlor | Uran, Plutonium, Neptunium, Zirkonium, Technetium, Cäsium | - |
Anlage 10 (zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse
Anlage 10 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die chemische Zusammensetzung der Tiefenwässer und die festen Mineralphasen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs sollen sich auch nach dem Einbringen von Behälter- und Ausbaumaterial positiv auf die Rückhaltung der Radionuklide auswirken und das Material technischer und geotechnischer Barrieren chemisch möglichst nicht angreifen. Indikatoren hierfür sind:
- 1.
- ein chemisches Gleichgewicht zwischen dem Wirtsgestein im Bereich des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs und dem darin enthaltenen tiefen Grundwasser,
- 2.
- neutrale bis leicht alkalische Bedingungen (pH-Wert 7 bis 8) im Bereich des Tiefenwassers,
- 3.
- ein anoxisch-reduzierendes Milieu im Bereich des Tiefenwassers,
- 4.
- ein möglichst geringer Gehalt an Kolloiden und Komplexbildnern im Tiefenwasser und
- 5.
- eine geringe Karbonatkonzentration im Tiefenwasser.
Anlage 11 (zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge
Anlage 11 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Deckgebirge soll durch seine Mächtigkeit sowie seinen strukturellen Aufbau und seine Zusammensetzung möglichst langfristig zum Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs gegen direkte oder indirekte Auswirkungen exogener Vorgänge beitragen. Indikatoren hierfür sind die Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasser- und erosionshemmenden Gesteinen und deren Verbreitung und Mächtigkeit im Deckgebirge sowie das Fehlen von strukturellen Komplikationen im Deckgebirge, aus denen sich Beeinträchtigungen des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs ergeben können, nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriterium | Bewertungsgröße des Kriteriums beziehungsweise Indikators | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | ungünstig | ||
Schutz des einschluss- wirksamen Gebirgs- bereichs durch günstigen Aufbau des Deckgebirges gegen Erosion und Subrosion sowie ihre Folgen (insbesondere Dekompaktion) | Überdeckung des einschluss- wirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasser- hemmender Gesteine im Deckgebirge | mächtige vollständige Überdeckung, geschlossene Verbreitung grundwasser- hemmender Gesteine im Deckgebirge | flächenhafte, aber lücken- hafte bezie- hungsweise unvollständige Überdeckung, flächenhafte, aber lücken- hafte bezie- hungsweise unvollständige Verbreitung grundwasser- hemmender Gesteine im Deckgebirge | fehlende Überdeckung, Fehlen grundwasser- hemmender Gesteine im Deckgebirge |
Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschluss- wirksamen Gebirgsbereichs | mächtige vollständige Überdeckung, weiträumige geschlossene Verbreitung besonders erosions- hemmender Gesteine im Deckgebirge | flächenhafte, aber lücken- hafte bezie- hungsweise unvollständige Überdeckung, flächenhafte, aber lücken- hafte bezie- hungsweise unvollständige Verbreitung erosions- hemmender Gesteine im Deckgebirge | fehlende Überdeckung, Fehlen erosions- hemmender Gesteine im Deckgebirge | |
keine Ausprägung struktureller Komplikationen (zum Beispiel Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den ein- schlusswirksamen Gebirgsbe- reich ergeben könnten | Deckgebirge mit ungestörtem Aufbau | strukturelle Komplikationen, aber ohne erkennbare hy- draulische Wirk- samkeit (zum Beispiel ver- heilte Klüfte/ Störungen) | strukturelle Komplikationen mit potenzieller hydraulischer Wirksamkeit |
Anlage 12 (zu § 25) Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
Anlage 12 wird in 1 Vorschrift zitiert
Gewichtungsgruppe 1
Gewichtungsgruppe 2
Gewichtungsgruppe 3
Kriterium | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten | Abstand > 1.000 m | Abstand 500 - 1.000 m | Abstand < 500 m |
Emissionen (zum Beispiel Lärm, Schadstoffe) | Unterschreitung der Vorsorgewerte | Überschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen bei Einhaltung der Grenzwerte | Überschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen |
oberflächennahe Grundwasser- vorkommen zur Trinkwasser- gewinnung | keine | Nutzung potenziell möglich oder Aus- weichpotenzial gut erschließbar | Bestehende oder ge- plante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar |
Überschwemmungsgebiete | keine | |
Gewichtungsgruppe 2
Kriterium | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
Naturschutz- und Schutzgebiete nach §§ 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetz | keine | | |
bedeutende Kulturgüter | keine | | |
tiefe Grundwasservorkommen zur Trinkwassergewinnung | keine | Nutzung potenziell möglich oder Aus- weichpotenzial gut erschließbar | Bestehende oder ge- plante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar |
Gewichtungsgruppe 3
Kriterium | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
Anlagen, die der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen | keine Anlagen mit Störfallrisiko | vorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind verlegbar | vorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind nicht verlegbar |
Abbau von Bodenschätzen, einschließlich Fracking | keine Vorkommen | keine Nutzung bestehender Vor- kommen/ungünstige Abbaubedingungen | bestehende oder geplante Nutzungen/ günstige Abbau- bedingungen |
geothermische Nutzung des Untergrundes | kein Potenzial | bestehende oder geplante Nutzung | |
Nutzung des geologischen Untergrundes als Erdspeicher (Druckluft, CO2-Verpressung, Gas) | kein Potenzial | bestehende oder geplante Nutzung |
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