Start
>
Inhalt KFürsV
Änderungsalarm
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)
V. v. 16.01.1979
BGBl. I S. 80
; zuletzt geändert durch
Artikel 20
G. v. 22.12.2023
BGBl. 2023 I Nr. 408
; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 5 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.1979; FNA: 830-2-14
Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
10 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 22 Vorschriften zitiert
Eingangsformel
Abschnitt 1 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme, Leistungen an Arbeitgeber
§ 3 Klärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung
§ 4 Berufsvorbereitung
§ 5 Berufliche Anpassung
§ 6 Berufliche Weiterbildung
§ 7 Berufliche Ausbildung
§ 8 Berufliche Umschulung
§ 9 Schulausbildung
§ 10 Sonstige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 11 Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
§ 12 Gegenstand der Förderung
§ 13 Dauer der Förderung
§ 14 Berufsfördernde Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesversorgungsgesetzes
§ 15 Pauschalierte Abgeltung von Kosten
§ 16 Unterhaltsbeihilfe
§ 17 Förderungsmaßnahmen für Witwen, Witwer und hinterbliebene Lebenspartner
Abschnitt 2 Erziehungsbeihilfe
§ 18 Gegenstand der Förderung
§ 19 Dauer der Förderung
§ 20 Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
§ 21 Unterhaltsbedarf
§ 22 Leistungen für weitere Auszubildende
§ 23 Erhöhung des Einkommens
Abschnitt 3 Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
§ 24 Freibetrag für Erwerbstätigkeit
Abschnitt 4 Erholungshilfe
§ 25 Nachweis der Voraussetzungen
§ 26 Erholungsbedingte Aufwendungen
Abschnitt 5 Wohnungshilfe
§ 27 Geldleistungen
Abschnitt 6 Hilfen in besonderen Lebenslagen
§ 28 Eingliederungshilfe
§ 28a Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage
Abschnitt 7 Sonderfürsorge
§ 29 Leistungen an Sonderfürsorgeberechtigte
Abschnitt 8 Einkommen, Einkommensberechnung
§ 30 Einkommen
§ 31 Bewertung von Sachbezügen
§ 32 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
§ 33 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
§ 34 Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird
§ 35 Einkünfte aus Kapitalvermögen
§ 36 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
§ 37 Andere Einkünfte
§ 38 Einkommensberechnung in besonderen Fällen
§ 39 Verlustausgleich
§ 40 Maßgebender Zeitraum
Abschnitt 9 Einsatz von Einkommen, Einsatz und Verwertung von Vermögen
Unterabschnitt 1 Ausschluß des Einsatzes von Einkommen und Vermögen aus Billigkeitsgründen
§ 41 Einzelfallprüfung
§ 42 Geminderte Lebensstellung
§ 43 Art und Schwere der Schädigung
§ 44 Ausschluss des Einsatzes von Vermögen
§ 45 Besondere Tatkraft bei Erzielung von Erwerbseinkommen
§ 46 Besondere wirtschaftliche Belastungen
§ 47 Dauer des Bedarfs
§ 48 Besonderheiten bei Aufenthalt in Einrichtungen
Unterabschnitt 2 Sonstige Vorschriften
§ 49 Überwiegender Unterhalt
§ 50 Einkommens- und Vermögenseinsatz bei Leistungen für Familienmitglieder
§ 51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung
§ 52 Rundungsvorschriften
Abschnitt 10 Verfahren
§ 53 Örtliche Zuständigkeit
§ 54 Dauer der Leistungen, Leistungen von Amts wegen
§ 55 Nachweispflicht der Leistungsberechtigten
§ 56 Beteiligung der Ausbildungsstätte
§ 57 (weggefallen)
§ 58 Nachweis bestimmter Voraussetzungen bei Eltern
Abschnitt 11 Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 59 Übergangsregelung
§ 60 (aufgehoben)
§ 61 Inkrafttreten
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in KFürsV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/6389/index.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed