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Bundesbesoldungsordnung A - Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesO A/B k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434, 1460; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 01.09.1980; FNA: 2032-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Geltung ab 01.09.1980; FNA: 2032-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Vorbemerkungen
II. Stellenzulagen
Bundesbesoldungsordnung A Aufsteigende Gehälter
Besoldungsgruppe A 1
(aufgehoben)
Besoldungsgruppe A 2
Besoldungsgruppe A 2 hat 2 frühere Fassungen
(aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) G. v. 9. Dezember 2019 BGBl. I S. 2053 m.W.v. 1. März 2020
Besoldungsgruppe A 3
Besoldungsgruppe A 3 hat 3 frühere Fassungen
Hauptamtsgehilfe
Oberaufseher1
Oberschaffner1
Oberwachtmeister1, 2
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose
Gefreiter3
---
Oberaufseher1
Oberschaffner1
Oberwachtmeister1, 2
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose
Gefreiter3
---
Text in der Fassung des Artikels 8 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften G. v. 28. Juni 2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230 m.W.v. 1. Januar 2020
Besoldungsgruppe A 4
Besoldungsgruppe A 4 hat 1 frühere Fassung
Amtsmeister
Hauptaufseher1
Hauptschaffner1
Hauptwachtmeister1, 2
Oberwart1, 3
Obergefreiter
Hauptgefreiter4
---
Hauptaufseher1
Hauptschaffner1
Hauptwachtmeister1, 2
Oberwart1, 3
Obergefreiter
Hauptgefreiter4
---
Text in der Fassung des Artikels 1 Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz G. v. 11. Juni 2013 BGBl. I S. 1514 m.W.v. 1. August 2013
Besoldungsgruppe A 5
Besoldungsgruppe A 5 hat 2 frühere Fassungen
Betriebsassistent1, 2
Erster Hauptwachtmeister1, 2, 3
Hauptwart1, 2
Oberamtsmeister2
Stabsgefreiter
Oberstabsgefreiter1
Unteroffizier
Maat
Fahnenjunker
Seekadett
---
Erster Hauptwachtmeister1, 2, 3
Hauptwart1, 2
Oberamtsmeister2
Stabsgefreiter
Oberstabsgefreiter1
Unteroffizier
Maat
Fahnenjunker
Seekadett
---
Text in der Fassung des Artikels 2 Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG) G. v. 13. Mai 2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532 m.W.v. 1. Juni 2015
Besoldungsgruppe A 6
Besoldungsgruppe A 6 hat 3 frühere Fassungen
Betriebsassistent1
Erster Hauptwachtmeister1, 2
Hauptwart1
Oberamtsmeister1
Sekretär3
Korporal
Stabskorporal5
Stabsunteroffizier4
Obermaat4
---
Erster Hauptwachtmeister1, 2
Hauptwart1
Oberamtsmeister1
Sekretär3
Korporal
Stabskorporal5
Stabsunteroffizier4
Obermaat4
---
Text in der Fassung des Artikels 1 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) G. v. 9. Dezember 2019 BGBl. I S. 2053 m.W.v. 1. Januar 2020
Besoldungsgruppe A 7
Besoldungsgruppe A 7 hat 1 frühere Fassung
Brandmeister1
Oberlokomotivführer2
Obersekretär3
Oberwerkmeister2
Polizeimeister1
Stabsunteroffizier4
Obermaat4
Feldwebel
Bootsmann
Fähnrich
Fähnrich zur See
Oberfeldwebel5
Oberbootsmann5
---
Oberlokomotivführer2
Obersekretär3
Oberwerkmeister2
Polizeimeister1
Stabsunteroffizier4
Obermaat4
Feldwebel
Bootsmann
Fähnrich
Fähnrich zur See
Oberfeldwebel5
Oberbootsmann5
---
- 1
- Als Eingangsamt.
- 2
- Auch als Eingangsamt.
- 3
- Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes.
- 4
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
- 5
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Text in der Fassung des Artikels 1 Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz G. v. 11. Juni 2013 BGBl. I S. 1514 m.W.v. 1. August 2013
Besoldungsgruppe A 8
Besoldungsgruppe A 8 hat 1 frühere Fassung
Hauptlokomotivführer
Hauptsekretär
Hauptwerkmeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Hauptfeldwebel1
Hauptbootsmann1
Oberfähnrich1
Oberfähnrich zur See1
---
Hauptsekretär
Hauptwerkmeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Hauptfeldwebel1
Hauptbootsmann1
Oberfähnrich1
Oberfähnrich zur See1
---
- 1
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Text in der Fassung des Artikels 1 Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz G. v. 11. Juni 2013 BGBl. I S. 1514 m.W.v. 1. August 2013
Besoldungsgruppe A 9
Besoldungsgruppe A 9 hat 4 frühere Fassungen
Amtsinspektor1
Betriebsinspektor1
Hauptbrandmeister1
Inspektor
Kapitän
Konsulatssekretär
Kriminalkommissar
Polizeihauptmeister1
Polizeikommissar
Stabsfeldwebel
Stabsbootsmann
Oberstabsfeldwebel1
Oberstabsbootsmann1
Leutnant
Leutnant zur See
---
Betriebsinspektor1
Hauptbrandmeister1
Inspektor
Kapitän
Konsulatssekretär
Kriminalkommissar
Polizeihauptmeister1
Polizeikommissar
Stabsfeldwebel
Stabsbootsmann
Oberstabsfeldwebel1
Oberstabsbootsmann1
Leutnant
Leutnant zur See
---
- 1
- Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.
Text in der Fassung des Artikels 8 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften G. v. 28. Juni 2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230 m.W.v. 1. Januar 2020
Besoldungsgruppe A 10 1)
Besoldungsgruppe A 10 1) hat 3 frühere Fassungen
Konsulatssekretär Erster Klasse
Kriminaloberkommissar
Oberinspektor
Polizeioberkommissar
Seekapitän
Oberleutnant
Oberleutnant zur See
---
Kriminaloberkommissar
Oberinspektor
Polizeioberkommissar
Seekapitän
Oberleutnant
Oberleutnant zur See
---
- 1
- Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2).
Text in der Fassung des Artikels 1 Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz G. v. 11. Juni 2013 BGBl. I S. 1514 m.W.v. 1. August 2013
Besoldungsgruppe A 11 1)
Besoldungsgruppe A 11 1) hat 2 frühere Fassungen
Amtmann
Kanzler2
Kriminalhauptkommissar3
Polizeihauptkommissar3
Seeoberkapitän
Hauptmann3
Kapitänleutnant3
---
Kanzler2
Kriminalhauptkommissar3
Polizeihauptkommissar3
Seeoberkapitän
Hauptmann3
Kapitänleutnant3
---
- 1
- Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2).
- 2
- Im Auswärtigen Dienst.
- 3
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Text in der Fassung des Artikels 1 Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz G. v. 11. Juni 2013 BGBl. I S. 1514 m.W.v. 1. August 2013
Besoldungsgruppe A 12
Besoldungsgruppe A 12 hat 1 frühere Fassung
Amtsrat
Kanzler Erster Klasse1, 2
Kriminalhauptkommissar3
Polizeihauptkommissar3
Rechnungsrat
Hauptmann3
Kapitänleutnant3
---
Kanzler Erster Klasse1, 2
Kriminalhauptkommissar3
Polizeihauptkommissar3
Rechnungsrat
- -
- als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof -
Hauptmann3
Kapitänleutnant3
---
- 1
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
- 2
- Im Auswärtigen Dienst.
- 3
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
Text in der Fassung des Artikels 1 Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz G. v. 11. Juni 2013 BGBl. I S. 1514 m.W.v. 1. August 2013
Besoldungsgruppe A 13 1)
Besoldungsgruppe A 13 1) hat 8 frühere Fassungen
Akademischer Rat
Erster Polizeihauptkommissar
Kanzler Erster Klasse3, 4
Konsul
Kustos
Legationsrat
Militärrabbiner5
Oberamtsrat
Oberrechnungsrat
Rat
Seehauptkapitän3
Fachschuloberlehrer6, 7, 8
Studienrat
Stabskapitänleutnant
Major
Korvettenkapitän
Stabsapotheker
Stabsarzt
Stabsveterinär
---
- -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -
Erster Polizeihauptkommissar
Kanzler Erster Klasse3, 4
Konsul
Kustos
Legationsrat
Militärrabbiner5
Oberamtsrat
Oberrechnungsrat
- -
- als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof -
Rat
Seehauptkapitän3
Fachschuloberlehrer6, 7, 8
Studienrat
- -
- im höheren Dienst -9
Stabskapitänleutnant
Major
Korvettenkapitän
Stabsapotheker
Stabsarzt
Stabsveterinär
---
- 1
- Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.
- 2
- (aufgehoben)
- 3
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
- 4
- Im Auswärtigen Dienst.
- 5
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
- 6
- Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
- 7
- Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 8
- Als Eingangsamt.
- 9
- Mit der Befähigung für ein Lehramt.
Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften G. v. 19. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 247 m.W.v. 25. Juli 2024
Besoldungsgruppe A 14
Besoldungsgruppe A 14 hat 5 frühere Fassungen
Akademischer Oberrat
Legationsrat Erster Klasse2
Militärrabbiner4
Oberkustos
Oberrat
Pfarrer4
Fachschuldirektor
Fregattenkapitän3
Oberstabsapotheker
Oberstabsarzt
Oberstabsveterinär
---
- -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -
Legationsrat Erster Klasse2
Militärrabbiner4
Oberkustos
Oberrat
Pfarrer4
Fachschuldirektor
- -
- als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht -5
- -
- als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern -6, 7
- -
- als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule -6
- -
- im höheren Dienst -8
- -
- im Schulaufsichtsdienst -
Fregattenkapitän3
Oberstabsapotheker
Oberstabsarzt
Oberstabsveterinär
---
- 1
- (aufgehoben)
- 2
- Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung „Botschafter" oder „Gesandter".
- 3
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
- 4
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
- 5
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 6
- Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
- 7
- Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
- 8
- Mit der Befähigung für ein Lehramt.
Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften G. v. 19. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 247 m.W.v. 25. Juli 2024
Besoldungsgruppe A 15
Besoldungsgruppe A 15 hat 6 frühere Fassungen
Akademischer Direktor
Botschaftsrat
Bundesbankdirektor2
Dekan
Direktor3
Generalkonsul4
Gesandter4
Hauptkustos
Koordinierender Militärrabbiner
Museumsdirektor und Professor
Vortragender Legationsrat
Direktor einer Fachschule
Fregattenkapitän7, 10
Oberfeldapotheker
Flottillenapotheker
Oberfeldarzt
Flottillenarzt
Oberfeldveterinär
---
- -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -
Botschaftsrat
Bundesbankdirektor2
Dekan
Direktor3
Generalkonsul4
Gesandter4
Hauptkustos
Koordinierender Militärrabbiner
Museumsdirektor und Professor
Vortragender Legationsrat
Direktor einer Fachschule
- -
- als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern -8, 9
- -
- als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst -
- -
- im höheren Dienst
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern,8, 9
zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -
Fregattenkapitän7, 10
Oberfeldapotheker
Flottillenapotheker
Oberfeldarzt
Flottillenarzt
Oberfeldveterinär
---
- 1
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6, B 9.
- 2
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 5, B 6, B 9.
- 3
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8, B 9. Prüfer als Gruppenleiter beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 4
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6.
- 5
- (aufgehoben)
- 6
- (aufgehoben)
- 7
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
- 8
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 9
- Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
- 10
- Auf herausgehobenen Dienstposten.
Text in der Fassung des Artikels 8 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften G. v. 28. Juni 2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230 m.W.v. 17. Juli 2020
Besoldungsgruppe A 16
Besoldungsgruppe A 16 hat 16 frühere Fassungen
Abteilungsdirektor
Abteilungspräsident
Botschafter1
Botschaftsrat Erster Klasse7
Bundesbankdirektor2
Direktor3
Generalkonsul4
Gesandter4
Leitender Akademischer Direktor
Leitender Direktor6
Leitender Militärrabbiner
Ministerialrat
Vortragender Legationsrat Erster Klasse7
Leitender Regierungsschuldirektor
Kapitän zur See9
Oberstapotheker9
Flottenapotheker9
Oberstarzt9
Flottenarzt9
Oberstveterinär9
---
1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9.
2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B 9.
3 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8, B 9.
4 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
5 Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
6 Für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittelbehörden oder Oberbehörden können nach Maßgabe des Haushalts Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
7 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3.
8 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
9 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.
Abteilungspräsident
Botschafter1
Botschaftsrat Erster Klasse7
Bundesbankdirektor2
Direktor3
Generalkonsul4
Gesandter4
Leitender Akademischer Direktor
- -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -5
Leitender Direktor6
Leitender Militärrabbiner
Ministerialrat
- -
- bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen -7
Vortragender Legationsrat Erster Klasse7
Leitender Regierungsschuldirektor
- -
- als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst -
- -
- im höheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern -8
Kapitän zur See9
Oberstapotheker9
Flottenapotheker9
Oberstarzt9
Flottenarzt9
Oberstveterinär9
---
1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9.
2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B 9.
3 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8, B 9.
4 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
5 Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
6 Für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittelbehörden oder Oberbehörden können nach Maßgabe des Haushalts Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
7 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3.
8 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
9 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.
Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften G. v. 19. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 247 m.W.v. 25. Juli 2024
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