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Kapitel 5 - Passverordnung (PassV)
Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Kapitel 5 Schlussvorschrift
§ 18 Übergangsregelung
(1) 1Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. 2Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des § 1 des Passgesetzes.
(2) Vordrucke für Reisepässe, vorläufige Reisepässe, Kinderreisepässe, Dienstpässe, vorläufige Dienstpässe, Diplomatenpässe und vorläufige Diplomatenpässe der in den Anlagen 1 bis 7 in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 weiterverwendet werden.
(3) Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passes vor dem 1. März 2017 beim Passhersteller ein, kann der Pass auf Grundlage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung ausgestellt werden.
(4) Abweichend von § 1 Absatz 3 Satz 1 können die Passbehörden der Länder, die nach § 23a des Bundesmeldegesetzes ein Verfahren zur elektronischen Anmeldung erproben, bis zum 30. April 2022 auch Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1b abgedruckten Muster verwenden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung V. v. 20. August 2021 BGBl. I S. 3682 m.W.v. 1. September 2021
Anlage 1 Passmuster Reisepass (32 Seiten)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)
Reisepass (32 Seiten) Einband
Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite
Reisepass (32 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 10 und 11
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 12 und 13
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 14 und 15
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 16 und 17
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 18 und 19
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 20 und 21
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 22 und 23
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 24 und 25
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 26 und 27
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 28 und 29
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 30 und 31
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes
Reisepass (32 Seiten) Einband
Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite
Reisepass (32 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 10 und 11
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 12 und 13
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 14 und 15
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 16 und 17
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 18 und 19
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 20 und 21
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 22 und 23
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 24 und 25
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 26 und 27
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 28 und 29
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 30 und 31
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen V. v. 12. April 2024 BGBl. 2024 I Nr. 125 m.W.v. 2. Mai 2024
Anlage 1a Passmuster Reisepass (48 Seiten)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)
Reisepass (48 Seiten) Einband
Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite
Reisepass (48 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9
(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 8 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 10 und 11
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 12 und 13
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 14 und 15
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 16 und 17
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 18 und 19
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 20 und 21
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 22 und 23
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 24 und 25
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 26 und 27
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 28 und 29
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 30 und 31
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 32 und 33
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 34 und 35
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 36 und 37
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 38 und 39
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 40 und 41
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 42 und 43
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 44 und 45
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 46 und 47
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes
Reisepass (48 Seiten) Einband
Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite
Reisepass (48 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9
(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 8 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 10 und 11
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 12 und 13
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 14 und 15
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 16 und 17
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 18 und 19
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 20 und 21
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 22 und 23
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 24 und 25
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 26 und 27
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 28 und 29
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 30 und 31
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 32 und 33
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 34 und 35
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 36 und 37
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 38 und 39
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 40 und 41
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 42 und 43
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 44 und 45
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 46 und 47
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen V. v. 12. April 2024 BGBl. 2024 I Nr. 125 m.W.v. 2. Mai 2024
Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung V. v. 20. August 2021 BGBl. I S. 3682 m.W.v. 1. September 2021
Anlage 1c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung V. v. 20. August 2021 BGBl. I S. 3682 m.W.v. 1. September 2021
Anlage 1d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung V. v. 20. August 2021 BGBl. I S. 3682 m.W.v. 1. September 2021
Anlage 2 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften V. v. 30. Oktober 2023 BGBl. 2023 I Nr. 290 m.W.v. 1. Januar 2024
Anlage 3
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2413 ff; 2010 I S. 1447; 2013 I S. 335; 2015 I S. 229)
(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Reisepass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Vorläufiger Reisepass
Aufkleber Personaldaten
(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Reisepass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Vorläufiger Reisepass
Aufkleber Personaldaten
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung V. v. 3. März 2015 BGBl. I S. 218, 1110 m.W.v. 1. November 2014
Anlage 4 Passmuster Dienstpass
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)
Dienstpass Einband
Dienstpass Vorsatz und Passkartentitelseite
Dienstpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Dienstpass Passbuchinnenseiten 2 und 3
Dienstpass Passbuchinnenseiten 4 und 5
Dienstpass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Dienstpass Passbuchinnenseiten 8 und 9
Dienstpass Passbuchinnenseiten 10 und 11
Dienstpass Passbuchinnenseiten 12 und 13
(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 12 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Dienstpass Passbuchinnenseiten 14 und 15
Dienstpass Passbuchinnenseiten 16 und 17
Dienstpass Passbuchinnenseiten 18 und 19
Dienstpass Passbuchinnenseiten 20 und 21
Dienstpass Passbuchinnenseiten 22 und 23
Dienstpass Passbuchinnenseiten 24 und 25
Dienstpass Passbuchinnenseiten 26 und 27
Dienstpass Passbuchinnenseiten 28 und 29
Dienstpass Passbuchinnenseiten 30 und 31
Dienstpass Passbuchinnenseiten 32 und 33
Dienstpass Passbuchinnenseiten 34 und 35
Dienstpass Passbuchinnenseiten 36 und 37
Dienstpass Passbuchinnenseiten 38 und 39
Dienstpass Passbuchinnenseiten 40 und 41
Dienstpass Passbuchinnenseiten 42 und 43
Dienstpass Passbuchinnenseiten 44 und 45
Dienstpass Passbuchinnenseiten 46 und 47
Dienstpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes
Dienstpass Einband
Dienstpass Vorsatz und Passkartentitelseite
Dienstpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Dienstpass Passbuchinnenseiten 2 und 3
Dienstpass Passbuchinnenseiten 4 und 5
Dienstpass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Dienstpass Passbuchinnenseiten 8 und 9
Dienstpass Passbuchinnenseiten 10 und 11
Dienstpass Passbuchinnenseiten 12 und 13
(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 12 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Dienstpass Passbuchinnenseiten 14 und 15
Dienstpass Passbuchinnenseiten 16 und 17
Dienstpass Passbuchinnenseiten 18 und 19
Dienstpass Passbuchinnenseiten 20 und 21
Dienstpass Passbuchinnenseiten 22 und 23
Dienstpass Passbuchinnenseiten 24 und 25
Dienstpass Passbuchinnenseiten 26 und 27
Dienstpass Passbuchinnenseiten 28 und 29
Dienstpass Passbuchinnenseiten 30 und 31
Dienstpass Passbuchinnenseiten 32 und 33
Dienstpass Passbuchinnenseiten 34 und 35
Dienstpass Passbuchinnenseiten 36 und 37
Dienstpass Passbuchinnenseiten 38 und 39
Dienstpass Passbuchinnenseiten 40 und 41
Dienstpass Passbuchinnenseiten 42 und 43
Dienstpass Passbuchinnenseiten 44 und 45
Dienstpass Passbuchinnenseiten 46 und 47
Dienstpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen V. v. 12. April 2024 BGBl. 2024 I Nr. 125 m.W.v. 2. Mai 2024
Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125)
Diplomatenpass Einband
Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite
Diplomatenpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 2 und 3
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 4 und 5
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 8 und 9
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 10 und 11
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 12 und 13
(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 12 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 14 und 15
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 16 und 17
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 18 und 19
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 20 und 21
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 22 und 23
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 24 und 25
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 26 und 27
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 28 und 29
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 30 und 31
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 32 und 33
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 34 und 35
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 36 und 37
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 38 und 39
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 40 und 41
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 42 und 43
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 44 und 45
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 46 und 47
Diplomatenpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes
Diplomatenpass Einband
Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite
Diplomatenpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 2 und 3
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 4 und 5
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 8 und 9
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 10 und 11
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 12 und 13
(Anm. d. Red.: Die Muster der Seiten 12 bis 47 unterscheiden sich lediglich in den Seitennummern und Sicherheitsmerkmalen - bei Bedarf - siehe BGBl.)
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 14 und 15
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 16 und 17
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 18 und 19
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 20 und 21
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 22 und 23
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 24 und 25
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 26 und 27
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 28 und 29
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 30 und 31
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 32 und 33
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 34 und 35
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 36 und 37
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 38 und 39
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 40 und 41
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 42 und 43
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 44 und 45
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 46 und 47
Diplomatenpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen V. v. 12. April 2024 BGBl. 2024 I Nr. 125 m.W.v. 2. Mai 2024
Anlage 6
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2437 ff; 2010 I S. 1450; 2013 I S. 336; 2015 I S. 238)
(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Dienstpass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Vorläufiger Dienstpass
Aufkleber Personaldaten
(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Dienstpass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Vorläufiger Dienstpass
Aufkleber Personaldaten
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung V. v. 3. März 2015 BGBl. I S. 218, 1110 m.W.v. 1. November 2014
Anlage 7
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2445 ff; 2010 I S. 1443; 2013 I S. 337; 2015 I S. 239)
(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Vorläufiger Diplomatenpass
Aufkleber Personaldaten
(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)
Vorläufiger Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Vorläufiger Diplomatenpass
Aufkleber Personaldaten
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung V. v. 3. März 2015 BGBl. I S. 218, 1110 m.W.v. 1. November 2014
Anlage 7a Muster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der Dienstbezeichnung
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung V. v. 20. August 2021 BGBl. I S. 3682 m.W.v. 1. September 2021
Anlage 8
Musterfoto Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wieder- gabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen. Dieser Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen, die die Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleis- ten. Es ist dringend erforderlich, die hier beschriebenen Anforderungen zu be- achten, da sonst eine biometrische Erkennung des Antragstellers sowie die ein- wandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument nicht gewährleistet sind. Der Passbewerber ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Die Passbe- hörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiö- sen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen. Auf den Fotos sind keine Uniformteile abzubilden. | |
Format Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Ge- sichtshöhe muss 70 - 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 - 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen. Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos je- doch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 27 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) möglichst vollständig abgebildet ist, ohne aber die Gesichtsgröße zu verkleinern. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein. | |
Schärfe und Kontrast Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. | |
Ausleuchtung Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Reflexionen oder Schat- ten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden. | |
Hintergrund Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hinter- grund darf kein Muster aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotogra- fierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen. | |
Fotoqualität Das Foto sollte mit einer Auflösung von mindestens 600 dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Digitale Fotos sind grundsätzlich in Farbe vorzulegen. Ist die Vorlage eines papierbasierten Fotos in Ausnahmefällen gestattet, darf dieses Foto in Farbe oder Schwarzweiß vorgelegt werden; es darf keine Knicke oder Verunreinigung aufweisen. | |
Kopfposition und Gesichtsausdruck Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z. B. Halb- profil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken. | |
Augen und Blickrichtung Die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillen- gestelle verdeckt werden. | |
Brillenträger Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (Reflexionen auf den Brillen- gläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig). Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken. | |
Kopfbedeckung Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbeson- dere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen. | |
Kinder Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind folgende Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig: Die Gesichtshöhe bei Kin- dern muss 50 - 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 22 - 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopf- ende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen. Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 17 mm unterschreitet oder 40 mm über- schreitet. Bei Säuglingen und Kleinkindern gelten zusätzlich die nachfolgend beschriebenen Abweichungen. | |
Säuglinge und Kleinkinder Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätz- lich zu den unter der Überschrift „Kinder" dargestellten Ausnahmen Abweichun- gen in der Kopfhaltung (nicht von der Frontalaufnahme!), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung sowie hinsichtlich der Zentrierung auf dem Foto zulässig. |
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften V. v. 30. Oktober 2023 BGBl. 2023 I Nr. 290 m.W.v. 1. November 2023
Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz
Anlage 9 wird in 1 Vorschrift zitiert
Außenseiten
Innenseiten
Innenseiten
Anlage 10 Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Anlage 10 wird in 1 Vorschrift zitiert
Außenseiten
Innenseiten
Innenseiten
Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes
Vorbemerkung:
- 1.
- Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass. Für den Aufkleber zur Änderung des Wohnortes gelten die in der Tabelle 3 beschriebenen Anforderungen an Einträge, für den Aufkleber zur Eintragung amtlicher Vermerke die in der Tabelle 4 beschriebenen Anforderungen. Die in der Tabelle 5 beschriebenen Anforderungen an Einträge gelten für den Aufkleber zur Änderung des Dienstortes und der Dienstbezeichnung.
- 2.
- Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung, Wohnortänderung und Eintragung amtlicher Vermerke den Schriftfont „UnicodeDoc". Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.
- 3.
- Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.Latin" zu verwenden.
- 4.
- Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen sowie die Zugangsnummer (CAN) sind im Schriftfont OCR-B zu beschriften.
- 5.
- In den Datenfeldern „Name" (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen" sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabellen umsetzbar ist.
- 6.
- Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabellen vorzunehmen:
- a)
- Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt: Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.
- b)
- Für den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt: Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen. Einträge im Datenfeld „Name" sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.
Bei der Personalisierung der Aufkleber zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sowie des Wohnortes und zur Eintragung amtlicher Vermerke sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen. - 7.
- Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, gilt für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass:
Der Geburtsname ist in das Feld „Geburtsname" einzutragen.
Für vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:
Der Geburtsname ist im Feld „Name" in einer eigenen Zeile einzutragen. Ihm ist die Zeichenfolge „GEB." unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen. - 8.
- Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Reise-, Dienst- und Diplomatenpass in dem Datenfeld „Doktorgrad", im vorläufigen Reise-, Diplomaten- und Dienstpass in dem Datenfeld „Name" eingetragen. Die Anzahl der für den Namenseintrag vorgesehenen Zeichen verringert sich um die für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigte Zeichenzahl, sofern diese Eintragung im Datenfeld „Name" vorgenommen wird.
- 9.
- Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet.
Beim vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern. - 10.
- Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass sowie im Diplomatenpass in den Abmessungen 32x 41 mm verkleinert darzustellen.
- 11.
- Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.
- 12.
- Die Eintragung zur Staatsangehörigkeit im Reisepass und vorläufigen Reisepass lautet „DEUTSCH".
Für Dienstpass und Diplomatenpass sowie für vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass gilt:
Ist die Staatsbürgerschaft deutsch, lautet der Eintrag „DEUTSCH". In allen anderen Fällen ist die Eintragung in Form des 3-Letter-Codes gemäß ICAO Doc 9303 (3 Zeichen) vorzunehmen.
Tabelle 1: Reisepass, Dienst- und Diplomatenpass
Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen | ||
Feld Nr. | Feldbezeichnung | Schriftgröße 1 Schriftfont des Passherstellers Schriftgröße 2,0 mm | Schriftgröße 2 Schriftfont des Passherstellers Schriftgröße 1,3 mm |
ohne | Typ | 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 2 Zeichen) | Nicht zulässig |
ohne | Kode | 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig |
ohne | Pass-Nr. | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) | Nicht zulässig |
1 | [a] Name1 | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen) |
[a] Name2 [b] Geburtsname | [a] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile [b] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 80 Zeichen) | [a] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen [b] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile ODER [a] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile [b] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen) | |
2 | Vornamen | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen) |
3 | Geburtstag | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
4 | Geschlecht | 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig |
5 | Staatsangehörigkeit | 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen) | Nicht zulässig |
6 | Geburtsort | 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 40 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 124 Zeichen) |
7 | Ausstellungsdatum | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
8 | Gültig bis | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
9 | Behörde | 28 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 56 Zeichen) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 105 Zeichen) |
11 | Wohnort (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 105 Zeichen) | Nicht zulässig |
12 | Größe (Seite 1) | 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen) | Nicht zulässig |
13 | Augenfarbe (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen) | Nicht zulässig |
14 | [a] Doktorgrad (Seite 1) | [a] 31 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile | [a] Nicht zulässig |
[b] Ordens- oder Künstlername (Seite 1) | [b] 31 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 62 Zeichen) | [b] Nicht zulässig | |
11 | Dienstort und Dienstbezeichnung3 (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 9 Zeilen (insgesamt 315 Zeichen) | Nicht zulässig |
ohne | Passaktennummer4 (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen) | Nicht zulässig |
ohne | Behörde bzw. Ausstellungsort (Seite 2) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen5 (insgesamt 105 Zeichen) | Nicht zulässig |
ohne | Datum (Seite 2) | 18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 18 Zeichen) | Nicht zulässig |
1 Fall: Es gibt keinen Geburtsnamen. 2 Fall: Es gibt einen Geburtsnamen. 3 Gilt nur für amtliche Pässe. 4 Gilt nur für amtliche Pässe. 5 Beim Diplomaten- und Dienstpass ist nur eine Zeile vorgesehen. |
Tabelle 2: Vorläufiger Reisepass, vorläufiger Dienst- und Diplomatenpass
Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen | ||
Feld Nr. | Feldbezeichnung | Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | Schriftgröße 2 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,0 mm |
ohne | Typ | 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 2 Zeichen) | Nicht zulässig |
ohne | Kode | 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig |
ohne | Pass-Nr. | 9 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile | Nicht zulässig |
1 | Name | 36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 72 Zeichen) | 44 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 132 Zeichen) |
2 | Vornamen | 36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 36 Zeichen) | Nicht zulässig |
3 | Staatsangehörigkeit | 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen) | Nicht zulässig |
4 | Geburtstag | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
5 | Geschlecht | 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig |
6 | Geburtsort | 23 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 23 Zeichen) | Nicht zulässig |
7 | Ausstellungsdatum | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
8 | Gültig bis | 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
9 | Ausstellende Behörde | 23 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 46 Zeichen) | Nicht zulässig |
11 | Wohnort | 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 48 Zeichen) | Nicht zulässig |
12 | Größe6 | 6 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 6 Zeichen) | Nicht zulässig |
13 | Augenfarbe | 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 24 Zeichen) | Nicht zulässig |
14 | Ordens- oder Künstlername | 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 24 Zeichen) | Nicht zulässig |
ohne | Ausstellende Behörde | 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 48 Zeichen) | Nicht zulässig |
ohne | Ausgestellt (Ort) | 25 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 25 Zeichen) | Nicht zulässig |
ohne | Datum | 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig |
6 Größenangabe im Format „123 CM". |
Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes
Datenfelder des Aufklebers für Änderungen des Wohnortes | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen |
Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | |
Wohnort | 3 Zeilen à 23 Zeichen (insgesamt 69 Zeichen) |
Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) |
Tabelle 4: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
Datenfelder des Aufklebers für Änderungen des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen |
Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | |
Wohnort | 3 Zeilen à 20 Zeichen (insgesamt 60 Zeichen) |
Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) |
Tabelle 5: Aufkleber für Eintragungen amtlicher Vermerke
Datenfelder des Aufklebers für Eintragungen amtlicher Vermerke | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen |
Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | |
Amtliche Vermerke | 18 Zeilen à 26 Zeichen und 5 Zeilen à 22 Zeichen (insgesamt 578 Zeichen) |
Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) |
Tabelle 6: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen
Datenfelder des Aufklebers für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen |
Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | |
Dienstort/Dienstbezeichnung | 16 Zeilen à 26 Zeichen und 4 Zeilen à 22 Zeichen (insgesamt 504 Zeichen) |
Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)". |
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen V. v. 12. April 2024 BGBl. 2024 I Nr. 125 m.W.v. 2. Mai 2024
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