Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

neugefasst B. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 962, 2008 S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 10.04.1968; FNA: 940-9 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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Abschnitt 1 Bundeswasserstraßen
§ 1 Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen
§ 2 Bestandsänderung
§ 3 Erweiterung und Durchstiche
Abschnitt 2 Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft
§ 4 Einvernehmen mit den Ländern
Abschnitt 3 Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch
§ 5 Befahren mit Wasserfahrzeugen
§ 6 Gemeingebrauch
Abschnitt 4 Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schiffahrtsanlagen
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb
§ 8 Umfang der Unterhaltung
§ 9 Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen
§ 10 Anlagen und Einrichtungen Dritter
§ 11 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
Abschnitt 5 Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen
§ 12 Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau
§ 13 Planungen
§ 14 Planfeststellung, vorläufige Anordnung
§ 14a Anhörungsverfahren
§ 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 14c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
§ 14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 14e Rechtsbehelfe
§ 14f Projektmanager
§ 15 Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
§ 16 Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens
§ 17 Veröffentlichung im Internet
§ 18 Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
§ 18a Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
§ 18b Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 19 (aufgehoben)
§ 20 Vorzeitige Besitzeinweisung
§ 21 Ausschluss von Ansprüchen
§ 22 (weggefallen)
§ 23 (weggefallen)
Abschnitt 6 Ordnungsvorschriften
§ 24 Strompolizei
§ 25 Verantwortliche Personen
§ 26 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
§ 27 Strompolizeiverordnungen
§ 28 Strompolizeiliche Verfügungen
§ 29 Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel
§ 30 Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schiffahrtshindernissen
§ 31 Strom- und schiffahrtspolizeiliche Genehmigung
§ 32 Rücknahme und Widerruf der strom- und schiffahrtspolizeilichen Genehmigung
§ 33 Besondere Pflichten im Interesse der Überwachung
Abschnitt 7 Besondere Aufgaben
§ 34 Schiffahrtszeichen
§ 35 Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz
Abschnitt 8 Entschädigung
§ 36 Allgemeine Vorschriften über Entschädigung
§ 37 Einigung, Festsetzungsbescheid
§ 38 Vollstreckung
§ 39 Rechtsweg
Abschnitt 9 Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
§ 40 Duldungspflicht
§ 41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
§ 42 Unterhaltung der Kreuzungsanlagen
§ 43 Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege
Abschnitt 10 Durchführung des Gesetzes
§ 44 Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen
§ 45 Zuständigkeiten
§ 46 Rechtsverordnungen
§ 47 (aufgehoben)
§ 48 Anforderungen der Sicherheit und Ordnung
Abschnitt 11 Bußgeldvorschriften, Schlußvorschriften
§ 49 (weggefallen)
§ 50 Ordnungswidrigkeiten
§ 51 Ordnungswidrigkeitendatei
§§ 52 bis 55 (aufgehoben)
§ 56 Überleitungs- und Schlussbestimmungen
§ 57 (aufgehoben)
§ 58 (weggefallen)
§ 59 (Inkrafttreten)
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 7 und § 2 Absatz 2) Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes
Anlage 2 (zu § 14e Abs. 1) Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1 Satz 1)
Anlage 4 (zu § 18 Absatz 1 Satz 2)


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