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Achter Abschnitt - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)


Achter Abschnitt Schlussbestimmungen

§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.

(2) Mit dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt tritt vorbehaltlich der Vorschriften des Siebenten Abschnitts dieser Verordnung die Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 (BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), außer Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.


Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Praktische Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

I.


1.
Naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin

1.1
Praktikum der Physik für Mediziner

1.2
Praktikum der Chemie für Mediziner

1.3
Praktikum der Biologie für Mediziner

2.
Praktikum der Physiologie

3.
Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie

4.
Kursus der makroskopischen Anatomie

5.
Kursus der mikroskopischen Anatomie

6.
Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie

7.
Seminar Physiologie

8.
Seminar Biochemie/Molekularbiologie

9.
Seminar Anatomie

10.
Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie

jeweils mit klinischen Bezügen.

II.


1.
Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung)

2.
Praktikum der Berufsfelderkundung

III.
Praktikum der medizinischen Terminologie

mit einer Gesamtstundenzahl von insgesamt mindestens 630 Stunden.


Anlage 2 (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) Bescheinigung


Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

Bescheinigung (BGBl. I 2002 S. 2421)



---
Anm.
d. Red.:

Artikel 3 Nr. 10b G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776):
In Anlage 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Einzelleistungsnachweise" die Wörter „mit der Note ... " eingefügt.


Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung



Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1546)





Anlage 2b (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) Bescheinigung zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung



Bescheinigung zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1547)


Bescheinigung zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1548)





Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Als Wahlfächer für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Abs. 8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht:

-
Allergologie
-
Allgemeinmedizin
-
Anästhesiologie
-
Angiologie
-
Arbeitsmedizin
-
Augenheilkunde
-
Balneologie und Medizinische Klimatologie
-
Betriebsmedizin
-
Bluttransfusionswesen
-
Chirotherapie
-
Chirurgie
-
Diagnostische Radiologie
-
Endokrinologie
-
Flugmedizin
-
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
-
Gastroenterologie
-
Gefäßchirurgie
-
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
-
Hämatologie und Internistische Onkologie
-
Handchirurgie
-
Haut- und Geschlechtskrankheiten
-
Herzchirurgie
-
Homöopathie
-
Humangenetik
-
Hygiene und Umweltmedizin
-
Innere Medizin
-
Kardiologie
-
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
-
Kinderchirurgie
-
Kinderheilkunde
-
Kinderkardiologie
-
Kinderradiologie
-
Klinische Pharmakologie
-
Laboratoriumsmedizin
-
Medizinische Genetik
-
Medizinische Informatik
-
Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
-
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
-
Naturheilverfahren
-
Neonatologie
-
Nephrologie
-
Nervenheilkunde
-
Neurochirurgie
-
Neurologie
-
Neuropathologie
-
Neuroradiologie
-
Nuklearmedizin
-
Öffentliches Gesundheitswesen
-
Orthopädie
-
Pathologie
-
Pharmakologie und Toxikologie
-
Phlebologie
-
Phoniatrie und Pädaudiologie
-
Physikalische Therapie
-
Physikalische und Rehabilitative Medizin
-
Plastische Chirurgie
-
Plastische Operationen
-
Pneumologie
-
Psychiatrie und Psychotherapie
-
Psychoanalyse
-
Psychotherapeutische Medizin
-
Psychotherapie
-
Rechtsmedizin
-
Rehabilitationswesen
-
Rheumatologie
-
Sozialmedizin
-
Sportmedizin
-
Stimm- und Sprachstörungen
-
Strahlentherapie
-
Thoraxchirurgie
-
Transfusionsmedizin
-
Tropenmedizin
-
Umweltmedizin
-
Unfallchirurgie
-
Urologie
-
Visceralchirurgie


Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) Bescheinigung über das Praktische Jahr



Bescheinigung über das Praktische Jahr (BGBl. I 2012 S. 1549)



---
Anm.
d. Red.:

Artikel 2 Nr. 3 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539):
In Anlage 4 werden die Wörter „Das Krankenhaus bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder die ärztliche Praxis ist" durch die Wörter „Das Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw." ersetzt.




Anlage 5 (zu § 6 Abs. 4 Satz 2) Zeugnis über den Krankenpflegedienst


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Zeugnis über den Krankenpflegedienst (BGBl. I 2002 S. 2424)



Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus



Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus (BGBl. I 2002 S. 2425)



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Anm.
d. Red.:

Artikel 1 Nr. 12 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539):
In Anlage 6 werden die Wörter „bestandenem Ersten Abschnitt" durch die Wörter „Bestehen des Ersten Abschnitts" ersetzt.




Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung


Anlage 7 wird in 4 Vorschriften zitiert

Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2002 S. 2426)



---
Anm.
d. Red.:

Artikel 3 Nr. 10c G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776):
In Anlage 7 und 8 werden jeweils nach Satz 1 folgende Wörter eingefügt: „Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ... ".
Artikel 3 Nr. 10d G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776):
In Anlage 7 Satz 2 werden nach dem Wort „erhalten" die Wörter „und damit die mündlich-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden" eingefügt.


Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung



Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2002 S. 2427)



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Anm.
d. Red.:

Artikel 3 Nr. 10c G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776):
In Anlage 7 und 8 werden jeweils nach Satz 1 folgende Wörter eingefügt: „Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ... ".


Artikel 4 Nr. 27 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539; 2013 I 34):
Die Überschrift der Anlage 8 wird wie folgt gefasst: „Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung".




Anlage 9 (zu § 23 Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung


Anlage 9 wird in 2 Vorschriften zitiert

I.
Physik für Mediziner und Physiologie
80 Fragen

II.
Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie
80 Fragen

III.
Biologie für Mediziner und Anatomie
100 Fragen

IV.
Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie
60 Fragen


Anlage 10 (zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Prüfungsstoff für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung


Anlage 10 wird in 2 Vorschriften zitiert

Prüfungsaufgaben zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung betreffen das medizinische Grundlagenwissen über die Körperfunktionen, insbesondere sind die naturwissenschaftlichen Fächer auf die medizinisch relevanten Inhalte auszurichten. Die Prüfungen schließen Aspekte ein, die die Verknüpfung dieses Grundlagenwissens mit klinischen Anteilen sichern, wie

-
Methodik, Durchführung und Ergebnisse der körperlichen Untersuchung und weiterer diagnostischer Verfahren (z. B. diagnostische Eingriffe; laborgestützte, bildgebende, elektrophysiologische und andere apparative Diagnostik; grundlegende psychodiagnostische Ansätze),

-
therapeutische einschließlich pharmakotherapeutische Interventionen,

-
das Verständnis von Krankheitsentstehung, -bewältigung und -prävention,

-
die Gestaltung der Arzt-Patient-Beziehung.

I.
Physik für Mediziner und Physiologie

Zell- und Gewebsphysiologie. Funktionsweisen des Herz-Kreislauf-Systems, Atmungssystems, Verdauungssystems, Ausscheidungssystems, endokrinen Systems, Fortpflanzungssystems, zentralen und peripheren Nervensystems (einschließlich der Sinne), Muskel-Skelett-Systems, Blut-Lymph-Systems und des Abwehrsystems des Menschen. Zusammenwirken der Systeme. Adaptive Mechanismen. Lebensalterabhängige Besonderheiten. Angewandte Physiologie einschließlich Ernährungs-, Sport-, Arbeits- und Umweltphysiologie.

Grundzüge der mathematischen Beschreibung physikalischer Vorgänge. Kenntnisse über medizinisch wichtige Sachverhalte in der Mechanik, Akustik, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Optik und der Physik ionisierender Strahlung. Grundlagen der Meß- und Medizintechnik. Physik für Mediziner und Physiologie.

II.
Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie

Physikalisch-chemische Grundlagen des Stoffwechsels, Enzymwirkungen und deren Kinetik. Biochemie der Aminosäuren und Proteine, der Kohlenhydrate, der Lipide und der Nucleinsäuren. Hormonwirkungen. Grundlagen der Molekularbiologie. Biochemische Grundlagen der Immunologie. Biochemische Aspekte der Zell- und Organphysiologie. Grundlagen der Ernährungslehre.

Kenntnisse über medizinisch wichtige Elemente und deren Verbindungen, Grundzüge der Thermodynamik und Kinetik chemischer Reaktionen.

III.
Biologie für Mediziner und Anatomie

Histologie einschließlich Ultrastruktur von Zellen und Geweben. Histochemie. Makroskopische und Mikroskopische Anatomie der Kreislauforgane, der Eingeweide, des Nervensystems und der Sinnesorgane, des Bewegungsapparates, der Haut, des endokrinen Systems und des Immunsystems. Zusammenwirken der Systeme. Altersabhängige Besonderheiten. Topographische Anatomie. Grundzüge der Frühentwicklung des Menschen und der Organentwicklung.

Allgemeine Zytologie. Grundlagen der Humangenetik. Genetik. Grundlagen der Mikrobiologie. Grundzüge der Ökologie.

IV.
Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie

Psychobiologische Grundlagen des Verhaltens und Erlebens. Wahrnehmung, Lernen, Emotionen, Motivation, Psychomotorik. Persönlichkeit, Entwicklung, Sozialisation. Soziales Verhalten, Einstellungen, Interaktion und Kommunikation, Rollenbeziehungen. Soziale Schichtung, Bevölkerungsstruktur, Morbiditätsstruktur. Strukturen des Gesundheitswesens. Grundlagen psychologischer und soziologischer Methodik.


Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung


Anlage 11 wird in 4 Vorschriften zitiert

Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2002 S. 2430)



Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung



Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1550)


Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1551)


Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1552)





Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) Zeugnis über die Ärztliche Prüfung



Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1553)





Anlage 13 (aufgehoben)





Anlage 14 (zu § 40 Satz 1) Approbationsurkunde


Anlage 14 wird in 1 Vorschrift zitiert

Approbationsurkunde (BGBl. I 2002 S. 2434)



Anlage 15 (zu § 28 Absatz 3 Satz 2) Prüfungsstoff für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung



Die Prüfungsaufgaben sollen unter Aspekten der allgemeinen ärztlichen Tätigkeit auf die wichtigsten Krankheitsbilder und Gesundheitsstörungen abgestellt sein. Dies sind insbesondere solche, die sich durch ihre Verbreitung, ihre Folgen für den Einzelnen oder die Gesellschaft auszeichnen.

Hierzu zählen

-
Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe, des Kreislaufsystems, der Atmungsorgane, der Verdauungsorgane, der Drüsen mit innerer Sekretion, des Stoffwechsels und der Nieren. Immunologische und allergische Krankheiten, Krankheiten des rheumatischen Formenkreises, Infektionskrankheiten, Geschwulstkrankheiten.

-
Krankheiten des zentralen Nervensystems, der peripheren Nerven und der Muskulatur. Hirnorganische, endogene, psychotische und persönlichkeitsbedingte reaktive Störungen. Neurosen. Süchte. Suizidalität. Sexuelle Verhaltens- und Erlebnisstörungen. Psychosomatische Krankheiten und funktionelle Störungen. Störungen der Kommunikation.

-
Krankheiten der perinatalen Periode, des Kindes- und Jugendalters, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen sowie Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen.

-
Krankheiten der Haut, ihrer Anhangsgebilde und der Schleimhäute der äußeren Körperhöhlen. Geschlechtskrankheiten.

-
Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe, insbesondere die medizinischen, rechtlichen und ethischen Voraussetzungen.

-
Wundbehandlung. Asepsis, Antisepsis, Fehlbildungen, Krankheiten und Verletzungen von Kopf, Hals, Wirbelsäule, Thorax, Abdomen, Extremitäten, Herz, Gefäßen, Nieren, ableitenden Harnwegen, äußeren und inneren Genitalorganen, des zentralen und peripheren Nervensystems sowie der Sinnesorgane. Unfälle und Vergiftungen.

-
Störungen der Geschlechtsentwicklung und der Fertilität. Familienplanung. Schwangerschaft, Beratung und Beurteilung in Konfliktsituationen, insbesondere medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs, Risikoschwangerschaft, Beratung und Vorsorge in der Schwangerschaft. Geburt und Risikogeburt. Krankheiten des Wochenbetts. Entzündungen und Geschwülste der weiblichen Genitalorgane.

Die Prüfungsaufgaben sollen einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen:

-
Körperliche, geistige und psychische Entwicklung und ihre Varianten. Altersspezifische Aspekte von Gesundheitsstörungen, ihrer Diagnostik und Behandlung. Klinische Genetik einschließlich humangenetischer Beratung.

-
Ätiologie, Pathogenese, spezielle Pathologie, Pathophysiologie.

-
Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnose, Durchführung und Bewertung körperlicher, labormedizinischer und technischer Untersuchungen, Indikationen, Kontraindikationen.

-
Anwendung konservativer, operativer und physikalischer Behandlungsverfahren einschließlich Strahlenbehandlung, Grundprinzipien operativer Techniken, Grundprinzipien der Vor- und Nachbehandlung, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, spezielle therapeutische Verfahren, Indikationen, Kontraindikationen, Prognose, Rehabilitation, Gesundheitsberatung, Behandlung von Langzeitkranken, unheilbar Kranken und Sterbenden, Schmerzbehandlung und Palliativmedizin.

-
Erkennung und Behandlung akut lebensbedrohender Zustände, Notfall- und Katastrophenmedizin.

-
Grundzüge der Allgemein-, Krankenhaus- und Seuchenhygiene.

-
Individuelle, epidemiologische und sozialmedizinische Aspekte der Krankheitsentstehung und -verhütung, Öffentliche Gesundheitspflege/Public Health.

-
Arbeitsmedizinische Untersuchungen. Analyse von Arbeitsplatz- und Berufsbelastung. Berufskrankheiten.

-
Medizinische Begutachtung. Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.




Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 oder Absatz 1a der Bundesärzteordnung


Anlage 16 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Muster Erlaubnis (BGBl. 2013 I S. 3017)





Anlage 17 (zu § 35a Absatz 3) Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung


Anlage 17 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Muster Erlaubnis (BGBl. 2013 I S. 3018)





Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7) Niederschrift über die staatliche Eignungsprüfung nach § 36 der Approbationsordnung für Ärzte


Anlage 18 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Muster Niederschrift über die staatliche Eignungsprüfung (BGBl. 2013 I S. 3018)





Anlage 19 (zu § 37 Absatz 7) Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte


Anlage 19 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Muster Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung (BGBl. 2013 I S. 3019)