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Teil 6 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 51 Personalvertretung
§ 52 Mitwirkung im Hochschulbereich
§ 53 Übergangsregelung
§ 54 (weggefallen)
§ 55 (weggefallen)
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1) - mittlerer/gehobener Dienst - Plan für die praktische Ausbildung
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2) - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2) - gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten
Anlage 4 (zu § 15 ) - mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung
Anlage 5 (zu § 15 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung
Anlage 6 (zu § 15 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung
Anlage 7 (zu § 18 Absatz 10) - gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung
Anlage 8 (zu § 18 Absatz 10 Satz 1 und Absatz 11 Nummer 1) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium
Anlage 9 (zu § 18 Absatz 10 Satz 1 und Absatz 11 Nummer 2) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium
Anlage 10 (zu § 19) - gehobener Dienst - Studienfächer, Unterrichtsstunden und Mindeststunden
Anlage 11 (zu § 42 Absatz 1) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung
Anlage 12 (zu § 42 Absatz 2 und § 46 Absatz 2) - mittlerer/gehobener Dienst - Prüfungszeugnis
Anlage 13 (zu § 43 Absatz 1 und § 45 Absatz 1) - mittlerer Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung
Anlage 14 (zu § 43 Absatz 1 und § 45 Absatz 1) - gehobener Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung
Anlage 15 (zu § 43 Absatz 4) - mittlerer Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung
Anlage 16 (zu § 43 Absatz 4) - gehobener Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung
Anlage 17 (zu § 46 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
Anlage 18 (zu § 46 Absatz 3) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
Anlage 19 (zu § 48) - mittlerer Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung
Anlage 20 (zu § 48) - gehobener Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung

Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 51 Personalvertretung


§ 51 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Landesrechtliche Vorschriften über die Beteiligung der Personalvertretungen der Beamtinnen und der Beamten bleiben unberührt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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§ 52 Mitwirkung im Hochschulbereich


§ 52 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Mitwirkung der Angehörigen der Einrichtungen nach § 2 Abs. 2 Satz 1 an der Gestaltung des Studiums im Sinne des § 73 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 70 Abs. 1 Nr. 5 des Hochschulrahmengesetzes ist durch Landesrecht sicherzustellen.

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§ 53 Übergangsregelung


§ 53 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, weiter anzuwenden mit der Maßgabe, dass an die Stelle des § 44 Absatz 5 Satz 2 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung § 44 Absatz 5 Satz 2 dieser Verordnung tritt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung V. v. 26. Februar 2019 BGBl. I S. 171 m.W.v. 9. März 2019

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§ 54 (weggefallen)


§ 54 wird in 2 Vorschriften zitiert


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§ 55 (weggefallen)


§ 55 wird in 2 Vorschriften zitiert


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Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1) - mittlerer/gehobener Dienst - Plan für die praktische Ausbildung


Anlage 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

- mittlerer/gehobener Dienst - Plan für die praktische Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1133)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2) - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung


Anlage 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

- mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1134)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2) - gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten


Anlage 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

- gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (BGBl. 2012 I S. 1135)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 4 (zu § 15 ) - mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung


Anlage 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

- mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1136)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 5 (zu § 15 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung


Anlage 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

- mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1137)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 6 (zu § 15 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung


Anlage 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

- mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1138)


- mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1139)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 7 (zu § 18 Absatz 10) - gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung


Anlage 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 7 Vorschriften zitiert

- gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (BGBl. 2012 I S. 1140)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 8 (zu § 18 Absatz 10 Satz 1 und Absatz 11 Nummer 1) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium


Anlage 8 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

Muster Beurteilung der Leistungen im Grundstudium, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 174)


Muster Beurteilung der Leistungen im Grundstudium, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 175)



Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung V. v. 26. Februar 2019 BGBl. I S. 171 m.W.v. 9. März 2019

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Anlage 9 (zu § 18 Absatz 10 Satz 1 und Absatz 11 Nummer 2) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium


Anlage 9 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

Muster Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 176)


Muster Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 177)



Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung V. v. 26. Februar 2019 BGBl. I S. 171 m.W.v. 9. März 2019

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Anlage 10 (zu § 19) - gehobener Dienst - Studienfächer, Unterrichtsstunden und Mindeststunden


Anlage 10 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

Studienfächer und Mindestunterrichtsstunden, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 178)


Studienfächer und Mindestunterrichtsstunden, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 179)



Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung V. v. 26. Februar 2019 BGBl. I S. 171 m.W.v. 9. März 2019

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Anlage 11 (zu § 42 Absatz 1) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung


Anlage 11 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 180)


Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 181)



Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung V. v. 26. Februar 2019 BGBl. I S. 171 m.W.v. 9. März 2019

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Anlage 12 (zu § 42 Absatz 2 und § 46 Absatz 2) - mittlerer/gehobener Dienst - Prüfungszeugnis


Anlage 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

- mittlerer/gehobener Dienst - Prüfungszeugnis (BGBl. 2012 I S. 1149)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 13 (zu § 43 Absatz 1 und § 45 Absatz 1) - mittlerer Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung


Anlage 13 hat 1 frühere Fassung und wird in 7 Vorschriften zitiert

- mittlerer Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1150)


- mittlerer Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1151)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 14 (zu § 43 Absatz 1 und § 45 Absatz 1) - gehobener Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung


Anlage 14 hat 1 frühere Fassung und wird in 7 Vorschriften zitiert

- gehobener Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1152)


- gehobener Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1153)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 15 (zu § 43 Absatz 4) - mittlerer Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung


Anlage 15 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

- mittlerer Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1154)


- mittlerer Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1155)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 16 (zu § 43 Absatz 4) - gehobener Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung


Anlage 16 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 182)


Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 183)



Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung V. v. 26. Februar 2019 BGBl. I S. 171 m.W.v. 9. März 2019

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Anlage 17 (zu § 46 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung


Anlage 17 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung (BGBl. 2019 I S. 184)



Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung V. v. 26. Februar 2019 BGBl. I S. 171 m.W.v. 9. März 2019

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Anlage 18 (zu § 46 Absatz 3) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung


Anlage 18 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung (BGBl. 2019 I S. 185)



Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung V. v. 26. Februar 2019 BGBl. I S. 171 m.W.v. 9. März 2019

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Anlage 19 (zu § 48) - mittlerer Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung


Anlage 19 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

- mittlerer Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1160)


- mittlerer Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1161)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012

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Anlage 20 (zu § 48) - gehobener Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung


Anlage 20 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

- gehobener Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1162)


- gehobener Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1163)



Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012



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