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Abschnitt 2 - Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)
Abschnitt 2 Fortbildung
§ 21 Fortbildungsverpflichtung
§ 21 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Jede Seelotsin und jeder Seelotse ist verpflichtet, die für die Seelots- und Ausbildungstätigkeit notwendigen Kenntnisse in regelmäßigen Abständen zu vertiefen und zu ergänzen. 2Die Fortbildung erfolgt durch theoretische Kurse und praktische Übungen auf bemannten Schiffsmodellen oder an Schiffsführungssimulatoren anhand eines in Modulen aufgegliederten Fortbildungsrahmenplans nach Anlage 8. 3Der Fortbildungsrahmenplan legt die Fortbildungsinhalte, Zeitdauer und Wiederholungsfrist der Module fest.
(2) Als Simulationsübungen gelten nur Schulungen an von der Aufsichtsbehörde anerkannten Schiffsführungssimulatoren.
§ 22 Fortbildungsplan
§ 22 wird in 1 Vorschrift zitiert
1Der Fortbildungsrahmenplan nach Anlage 8 ist unter Berücksichtigung der revierbezogenen Besonderheiten durch einen von den Lotsenbrüderschaften zu erstellenden Fortbildungsplan umzusetzen. 2Die Lotsenbrüderschaft hat die im Fortbildungsplan aufgenommenen Lehrgänge anhand des Musters der Lehrgangsbeschreibung nach Anlage 9 zu beschreiben. 3Der Fortbildungsplan ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörde anzupassen, insbesondere bei technischen oder wissenschaftlichen Entwicklungen auf dem Gebiet der Schifffahrtskunde.
§ 23 Nachweis
1Jede Seelotsin und jeder Seelotse hat die Teilnahme an den in den jeweiligen Fortbildungsplänen der Lotsenbrüderschaften vorgesehenen Fortbildungsveranstaltungen gegenüber der Lotsenbrüderschaft nachzuweisen. 2Die Lotsenbrüderschaft ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörde zur Auskunft über die Teilnahme ihrer Mitglieder an den Fortbildungsmaßnahmen und zur Vorlage der Nachweise verpflichtet, die von der Aufsichtsbehörde nach Ende ihrer Prüfung der Lotsenbrüderschaft unverzüglich zurückzusenden sind.
§ 24 Fortbildung für die Ausbildung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern
(1) 1Die Sach- und Personalkosten zur Durchführung der Fortbildungen nach Anlage 4 hat die Bundeslotsenkammer zu tragen. 2Die dadurch entstehenden Ausgaben bei der Bundeslotsenkammer werden aus dem Bundeshaushalt erstattet.
(2) 1Vor Beginn eines jeden Haushaltsjahres hat die Bundeslotsenkammer der Aufsichtsbehörde einen Finanzierungsplan zur Genehmigung vorzulegen. 2Nach dessen Prüfung und Genehmigung soll die Aufsichtsbehörde der Bundeslotsenkammer quartalsweise zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober des Haushaltsjahres je 25 Prozent der im Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr veranschlagten Ausgaben zur Verfügung zu stellen. 3Spätestens bis zum dritten Werktag des folgenden Quartals hat die Bundeslotsenkammer der Aufsichtsbehörde die Verwendungsnachweise des vorausgegangenen Quartals über die entstandenen Ausgaben zur Prüfung zur Verfügung stellen und anzuzeigen, ob und inwieweit überwiesene Mittel im Quartal nicht verausgabt worden sind. 4Nicht verausgabte Mittel sind unverzüglich zurückzuzahlen. 5Abweichend von Satz 4 kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag der Bundeslotsenkammer bei der nächsten Quartalszahlung den nach Satz 4 zurückzuzahlenden Betrag von der Quartalszahlung abziehen. 6Bei fehlender Anzeige und Rückerstattung sind die nicht verausgabten Mittel ab dem 16. des auf das Quartalsende folgenden Monats mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. 7Zum Abschluss des vierten Quartals hat die Bundeslotsenkammer statt eines Quartalsabschlusses einen Jahresabschluss zu erstellen. 8In dem Jahresabschluss hat die Bundeslotsenkammer eine abschließende Prüfung und Verrechnung vorzunehmen und die nicht verausgabten Mittel sind an die Aufsichtsbehörde noch im selben Haushaltsjahr zurückzuzahlen.
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan
Anlage 1 wird in 4 Vorschriften zitiert
Der Ausbildungsrahmenplan beschreibt den inhaltlichen Ausbildungsumfang für die umfassende Qualifizierung zum Seelotsen. Die Inhalte sind handlungsorientiert beschrieben und in thematischen Modulen zusammengefasst.
Die berufliche Handlungsfähigkeit der Seelotsinnen und Seelotsen bedingt neben einer soliden Wissensbasis und kognitiven Fähigkeiten insbesondere das praktisch-anwendungsorientierte Handeln.
Die Ausbildungsziele werden im Rahmenplan als Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben, ergänzend mit taxonomischen Verben nach BLOOM in ihrer Ausprägung eingestuft. Nur wenn ein taxonomisches Verb in der u. a. Spalte des jeweiligen Ausbildungsabschnitts verwendet wird, wird der jeweilige Inhalt auch vermittelt.
Der Einsatz taxonomischer Verben dient der Ordnung, sie gliedern sich nach logischen Kriterien und klassifizieren die Ausbildungsinhalte nach Lernzieltiefe in sechs Stufen.
Die folgende Aufzählung der Lernstufen gibt einen Überblick in die Ordnung taxonomischer Verben.
Im Folgenden bedeuten
LA 1: Lotsenausbildungsabschnitt 1;
LA 2: Lotsenausbildungsabschnitt 2;
LA 3: Lotsenausbildungsabschnitt 3.
Die berufliche Handlungsfähigkeit der Seelotsinnen und Seelotsen bedingt neben einer soliden Wissensbasis und kognitiven Fähigkeiten insbesondere das praktisch-anwendungsorientierte Handeln.
Die Ausbildungsziele werden im Rahmenplan als Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben, ergänzend mit taxonomischen Verben nach BLOOM in ihrer Ausprägung eingestuft. Nur wenn ein taxonomisches Verb in der u. a. Spalte des jeweiligen Ausbildungsabschnitts verwendet wird, wird der jeweilige Inhalt auch vermittelt.
Der Einsatz taxonomischer Verben dient der Ordnung, sie gliedern sich nach logischen Kriterien und klassifizieren die Ausbildungsinhalte nach Lernzieltiefe in sechs Stufen.
Die folgende Aufzählung der Lernstufen gibt einen Überblick in die Ordnung taxonomischer Verben.
Stufe 1 | |
Wissen | Taxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: benennen |
Synonym: angeben, aufschreiben, aufzählen, aufzeichnen, ausführen, benennen, beschreiben, bezeichnen, darstellen, reproduzieren, vervollständigen, zeichnen, zeigen, wiedergeben | |
Stufe 2 | |
Verstehen | Taxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: beschreiben, einordnen |
Synonym: begründen, einordnen, ordnen, unterscheiden, vergleichen, wiedergeben, beschreiben | |
Stufe 3 | |
Anwendung | Taxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: interpretieren, ausführen |
Synonym: anwenden, aufstellen, ausführen, berechnen, bestimmen, interpretieren, unterscheiden, verdeutlichen | |
Stufe 4 | |
Analyse | Taxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: analysieren, klassifizieren |
Synonym: ableiten, analysieren, einkreisen, gegenüberstellen, gliedern, isolieren, klassifizieren, zerlegen, zuordnen | |
Stufe 5 | |
Synthese | Taxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: entwickeln, zusammenstellen |
Synonym: abfassen, aufbauen, entwerfen, entwickeln, gestalten, kombinieren, konstruieren, lösen, organisieren, zusammenstellen | |
Stufe 6 | |
Beurteilung | Taxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: bewerten, beurteilen, differenzieren, auswerten |
Synonym: auswerten, beurteilen, bewerten, differenzieren, entscheiden, qualifizieren, urteilen, vergleichen, vertreten, widerlegen, folgern, gewichten, vereinfachen |
Im Folgenden bedeuten
LA 1: Lotsenausbildungsabschnitt 1;
LA 2: Lotsenausbildungsabschnitt 2;
LA 3: Lotsenausbildungsabschnitt 3.
Lfd. Nr. | Inhalte der theoretischen Ausbildung | Zu vermittelnde Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten | LA 1 | LA 2 | LA 3 |
1 | Schifffahrtskunde und Manövrieren | Antriebskonzepte sowie Ruderarten und deren Anwendungsbereiche | | ||
Die Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten des Einsatzes von unterschiedlichen Antriebskonzepten sowie Ruderarten | - | beschreiben | bewerten | ||
Schiffsdynamik | | ||||
Hydrodynamische Effekte sowie Einflüsse durch Wind und Strom unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schiffstypen und Bauarten | - | beschreiben | beurteilen | ||
Ankern | | ||||
Unterschiedliche Bauarten von Ankern, ihre Wirkweise und Strategien des Ankerns | benennen | - | - | ||
Praktischer Ablauf beim Ankern, Wahl des Ankers und Kettenlänge in Abhängigkeit von Ankergrund, Wassertiefe und äußeren Einflüssen sowie Kommunikation | benennen | beschreiben | beurteilen | ||
Ankermanöver zur Positionierung sowie als Hilfsmittel zum Manövrieren | - | - | differenzieren | ||
Leinen | | ||||
Manöverstationen, insbesondere Anordnung und Art der Winden, Klüsen und Poller sowie Bruchlast der verschiedenen Komponenten | beschreiben | - | - | ||
Konzepte der Leinenführung an Bord | beschreiben | - | - | ||
Beschaffenheit von Festmacherleinen und -drähten | beschreiben | - | - | ||
Landseitige Einrichtungen zum Festmachen | - | beschreiben | - | ||
Auftretende Belastungen an Leinen, Pollern und Klüsen beim Festmachen und am festgemachten Schiff | - | beschreiben | - | ||
Maritime Automationssysteme | | ||||
Art und Weise der Erfassung von schiffs- sowie landseitigen Daten und deren Verarbeitung für ein sicheres und effizientes Verkehrs- und Schiffsbetriebsmanagement | - | - | beschreiben | ||
Technische Weiterentwicklung in der maritimen Automation | - | - | benennen | ||
Maritime Automationssysteme | - | - | interpretieren | ||
Projekte aus der maritimen Forschung und Entwicklung | - | - | benennen | ||
Technische Navigation | | ||||
Nautische Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung, insbesondere Radar, ECDIS, GNSS, AIS und UKW, automatische Steueranlagen, deren Handhabung, Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen | beschreiben | beurteilen | beurteilen | ||
Nautische Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Ergonomie | beurteilen | beurteilen | beurteilen | ||
Informationen von Radar, ECDIS, GNSS, AIS und UKW | auswerten | auswerten | auswerten | ||
Reiseplanung | | ||||
Nautische Reiseplanung nach internationalen Standards | entwickeln | - | - | ||
Schlepper und Schlepptechnik | | ||||
Antriebskonzepte von Hochsee-, Hafen- und Begleitschleppern sowie deren optimaler Einsatzbereich als Manövrierhilfe in der Seeschiffsassistenz | - | benennen | analysieren | ||
Besonderheiten in der Verschleppung von Anhängen mit und ohne Antrieb | - | benennen | benennen | ||
Anzahl und Leistung benötigter Seeschiffsassistenz sowie geeignete Schleppverbindungen | - | analysieren | beurteilen | ||
Situationsgerechte Seeschiffsassistenz | - | analysieren | beurteilen | ||
Eindeutige und klare Kommunikation | - | beurteilen | beurteilen | ||
Manövrierfähigkeit von Schlepp- und Schubverbänden im engen Fahrwasser unter Berücksichtigung von Umwelteinflüssen | - | beurteilen | beurteilen | ||
Theorie im Simulator | | ||||
Selbstständiges Führen von Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom | beurteilen | beurteilen | beurteilen | ||
Komplexe Verkehrslagen | auswerten | auswerten | auswerten | ||
Hydrodynamische Effekte sowie Einflüsse durch Wind und Strom in der Manöverplanung | - | analysieren | beurteilen | ||
Hydrodynamische Effekte sowie Einflüsse durch Wind und Strom während eines Reiseverlaufs | - | analysieren | beurteilen | ||
Planung, Durchführung und Auswertung von Ankermanövern unter Berücksichtigung der Wahl des Ankers und Kettenlänge in Abhängigkeit von Ankergrund, Wassertiefe und äußeren Einflüssen sowie Kommunikation | - | anwenden | beurteilen | ||
Planung, Durchführung und Auswertung sicherer An- und Ablegemanöver mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom | - | anwenden | beurteilen | ||
Planung, Durchführung und Auswertung der Querung von Fahrwassern und des Durchfahrens von Stromschnitten mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom | - | anwenden | beurteilen | ||
Planung, Durchführung und Auswertung des Drehens, Traversierens, Aufstoppens und Haltens von Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom | - | anwenden | beurteilen | ||
Planung, Durchführung und Auswertung des Fahrens im Konvoi, Überholens und Begegnens mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom | - | anwenden | beurteilen | ||
Planung, Durchführung und Auswertung des Ansteuern und Haltens von vorgegebenen Positionen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom | - | anwenden | beurteilen | ||
Planung, Durchführung und Auswertung des Ein- und Auslaufens aus Schleusen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom mit und ohne Schlepperassistenz | - | anwenden | beurteilen | ||
Planung, Durchführung und Auswertung des Lotsenwechsels mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Verkehrslage, Wetter-, Wind-, Strömungsbedingungen sowie schiffbaulichen Besonderheiten | - | anwenden | beurteilen | ||
2 | Notfallmanagement | Not- und Störfälle | | ||
Schiffsseitige Notfallpläne im Falle von Grundberührung, Kollision, Feuer etc. | beschreiben | - | - | ||
Interne und externe Kommunikation in Not- und Störfällen im Simulator | - | unter Anleitung ausführen | ausführen | ||
Strategien bei Not- und Störfällen im Simulator | - | beschreiben ausführen | entwickeln ausführen | ||
Notfallpläne von Seiten der Behörden | - | - | beschreiben | ||
Notfallpläne der Lotsenbrüderschaften | - | - | bestimmen | ||
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Bereich Notfallmanagement einschließlich Systemkonzept maritime Verkehrssicherheit deutsche Küste | - | - | beschreiben | ||
Vom Schiff und der Ladung ausgehende Gefahren für die Umwelt | - | - | beurteilen | ||
Maßnahmen zur Minimierung von möglichem Schaden | - | - | beurteilen | ||
Notfallpsychologie | | ||||
Elemente aus der Notfallpsychologie | - | - | einordnen | ||
Physische wie psychische Belastbarkeit | - | - | einordnen interpretieren | ||
Verhalten von Kapitän und Besatzung in Not- und Störfällen | - | - | einordnen interpretieren | ||
Methoden der persönlichen psychischen Aufarbeitung eines Not- oder Störfalles | - | - | beschreiben | ||
Methoden und Strategien zur Selbsteinschätzung und Entscheidungsfindung in Notfallsituationen | - | - | bestimmen | ||
Veränderung der Wahrnehmung in Notfallsituationen | - | - | beschreiben | ||
Dokumentation | | ||||
Relevante Daten bei Eintritt eines Not- oder Störfalles und Dokumentation des Vorfalls | - | - | zusammen- stellen | ||
Interne und externe Meldeverfahren | - | - | beschreiben | ||
Not- und Störfälle | - | - | auswerten | ||
Sicherer Umgang mit Presse und sozialen Medien | - | - | beurteilen | ||
Berichte nach Not- und Störfällen | - | - | verfassen | ||
3 | Soziale Kompetenzen und Arbeitspsychologie | Arbeitskonzepte | | ||
Konzepte und Modelle der Arbeitspsychologie | - | - | benennen | ||
Konzepte und Modelle zu Denkprozessen, lösungsorientiertem Denken, vorausschauendem Handeln | - | - | benennen | ||
Volitionale Prozesse | - | - | benennen | ||
Persönlichkeitsbildung | | ||||
Fatigue Management Strategien | - | - | bestimmen | ||
Lifestyle Management Strategien | - | - | bestimmen | ||
Aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Ernährung, Bewegung | - | - | benennen | ||
Konzepte und Strategien zu Resilienzerhöhung | - | - | benennen | ||
Methoden zur Selbsteinschätzung, „Information overload" („frozen Pilot"), Informationsmanagement | - | - | benennen | ||
Konzepte und Strategien zu Zeit-/ Stressmanagement | - | - | bestimmen | ||
Konzepte und Strategien zu Fehlermanagement | - | - | bestimmen | ||
Strategien zur Entscheidungsfindung | - | - | bestimmen | ||
Soziologie | | ||||
Methoden und Strategien aus dem Bereich Konfliktmanagement | - | - | benennen | ||
Kommunikationsmodelle | - | - | benennen | ||
Konzepte zu Selbstbild/Fremdbild, Relevanz des persönlichen Erscheinungsbildes | - | - | bewerten | ||
Umgangsformen, Umgang mit Anderen, interkulturelles Bewusstsein | - | - | bewerten | ||
Konzepte zur sozialen und kooperativen Gruppenarbeit | - | - | beurteilen | ||
Führungskompetenz und Führungsstile | - | - | bestimmen | ||
Rollenverteilung im Arbeitsumfeld | - | - | einordnen interpretieren | ||
4 | Recht | Bundesgesetze | | ||
Die für das Seelotswesen relevanten Artikel des Grundgesetzes | - | - | auswerten | ||
Gesetz über das Seelotswesen | - | - | auswerten | ||
Bundeswasserstraßengesetz | - | - | analysieren | ||
Seeaufgabengesetz | - | - | analysieren | ||
Seeunfalluntersuchungsgesetz | - | - | analysieren | ||
Verordnungen | | ||||
Seelotsenausbildungsverordnung | - | - | auswerten | ||
Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen | - | - | auswerten | ||
Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers | - | - | auswerten | ||
Verordnung über die seeärztliche Untersuchung der Seelotsen | - | - | beschreiben | ||
Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere | - | - | beschreiben | ||
Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seengebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen | - | - | beschreiben | ||
Revierspezifische Verwaltungsanordnungen, Verordnungen, Ordnungen, Vereinbarungen für Verkehrszentralen, Häfen, Schleusenanlagen etc. | - | - | beschreiben | ||
Revierspezifische bilaterale Verträge | - | - | beschreiben | ||
Für das Seelotswesen relevante Bereiche weiterer Bundesgesetze und Verordnungen | | ||||
Binnenschifffahrtsaufgabengesetz | - | - | benennen | ||
Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere | - | - | benennen | ||
Verordnung über die Sicherung der Seefahrt | - | - | benennen | ||
Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen | - | - | benennen | ||
Zollverordnung | - | - | benennen | ||
Verwaltungsvollstreckungsgesetz | - | - | benennen | ||
Seeverkehrsrecht | | ||||
Kollisionsverhütungsregeln | - | - | anwenden | ||
Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung mit Bekanntmachungen | - | - | auswerten | ||
Schifffahrtsordnung Emsmündung | - | - | auswerten | ||
Revierspezifische Hafenverkehrsordnung | - | - | anwenden | ||
Bekanntmachungen für Seefahrer | - | - | anwenden | ||
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung | | ||||
Aufbauorganisation der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und deren Aufgaben, Zuständigkeiten und rechtliche Grundlagen | - | - | beschreiben | ||
5 | Selbstverwaltung | Bundeslotsenkammer | | ||
Selbstverwaltung der Bundeslotsenkammer, insbesondere der Rechtsnatur, ihrer Aufgaben und Organisation sowie rechtliche Grundlagen | - | - | beschreiben | ||
Lotsenbrüderschaft | | ||||
Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaft, insbesondere der Rechtsnatur, ihrer Aufgaben und Organisation sowie rechtliche Grundlagen | - | - | beschreiben | ||
Die Bestimmungen des inneren Dienstbetriebs | - | - | analysieren | ||
Statuten der Lotsenbrüderschaft | - | - | analysieren | ||
Internationale Lotsenvereinigungen | | ||||
Struktur und Aufgaben der EMPA und IMPA | - | - | benennen | ||
Lotsbetriebsverein | | ||||
Struktur, Aufbau, Verantwortlichkeiten sowie rechtliche Grundlage des Lotsbetriebsvereins | - | - | benennen | ||
6 | Revierkunde | Alle Reviere | | ||
Wesentliche Merkmale aller deutschen Seelotsreviere | benennen | benennen | - | ||
Topographie, Hydromorphologie, Hydrographie und Einrichtungen zur Maritimen Verkehrssicherung der angrenzenden Reviere und Seegebiete | - | - | benennen | ||
Eigenes Revier | | ||||
Topographie, Hydromorphologie, Hydrographie, sowie schwimmende und feste Seezeichen und Einrichtungen zur Maritimen Verkehrssicherung, insbesondere: Kurse und Distanzen, Fahrwasser, Reeden, Sperrgebiete, Verkehrstrennungsgebiete, Wassertiefen, Gezeiten, Strömungen, Bezugshorizonte, Häfen, Schleusen, Liegeplätze des jeweiligen Seelotsreviers | - | - | analysieren zusammen- stellen bewerten | ||
Kommunikation | | ||||
Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern und Beteiligten der Maritimen Verkehrssicherung | - | - | bestimmen | ||
Kommunikation mit Diensten wie Festmachern und Schleppern | - | - | bestimmen | ||
7 | Lotsdienst | Aufgaben, Rechte und Pflichten | | ||
Rechte und Pflichten eines Lotsen im Kontext der Beratung | - | - | beurteilen | ||
Vollständige Vorbereitung und Planung einer Reise unter Berücksichtigung von Wetter, Verkehr, Tide, Tidefahrplan | - | - | beurteilen | ||
Master/Pilot Information Exchange MPEX | - | - | bewerten | ||
Intensität der Beratung des Brückenteams | - | - | analysieren | ||
Strategien des Lotsenwechsels unter Berücksichtigung von Verkehrslage, Wetter-, Wind-, Strömungsbedingungen, schiffbauliche Besonderheiten | - | - | beurteilen | ||
Konzept der Landradarberatung nach standardisierter Syntax (ISSUS) „Hamburger Modell" sowie der Verwaltungsanordnungen über die Benutzung der Radaranlagen der jeweiligen Verkehrszentralen | - | - | beschreiben | ||
Aufgaben und Ablauf des Wachdienstes auf festen oder schwimmenden Lotseinrichtungen | - | - | beschreiben | ||
Aufgaben, Rechte und Pflichten aus der administrativen Lotstätigkeit | - | - | beschreiben | ||
8 | Maritimer Umweltschutz | Internationale Vorschriften | | ||
MARPOL Anlagen I - VI inkl. Special Areas und PSSA | - | - | benennen | ||
Ballast Water Management Convention und BWMS Code | - | - | benennen | ||
Emission Control Areas CO2, SOx, NOx | - | - | benennen | ||
IMDG Code, International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying Dangerous Chemicals in Bulk IBC, International Code of the Construction and Equipment of Ships carrying Liquefied Gases in Bulk IGC, International Code of Ships using gases or other low-flashpoint fuels IGF International Code for the safe carriage of packaged irradiated nuclear fuel, plutonium and high-level radioactive wastes on board ships INF Code | - | - | benennen | ||
Alternative Antriebskonzepte und Energieträger (LNG, Methanol, Brennstoffzellen, Batterien etc.) | - | - | benennen | ||
Kollisionsverhütungsregeln im Kontext des maritimen Umweltschutzes | - | - | beschreiben | ||
Nationale Vorschriften | | ||||
Seeaufgabengesetz, Seeschifffahrtsstraßenordnung, Schifffahrtsordnung Ems, revierspezifische Hafenverkehrs- und Hafenbenutzungsordnung im Kontext des maritimen Umweltschutzes | - | - | beschreiben | ||
9 | Ausbildungsfahrten und praktischer Lotsdienst | Sicherheit | | ||
Sicheres Verhalten im Hafengebiet und an Bord | anwenden | anwenden | anwenden | ||
Zugänge zu einem Wasserfahrzeug hinsichtlich Sicherheit und korrekter Ausbringung | beurteilen | beurteilen | beurteilen | ||
Aufmerksames, sicheres Bewegen sowie sichere Orientierung an Bord | anwenden | anwenden | anwenden | ||
Positive und gezielte Ansprache der Besatzung, umgehendes Austauschen essentieller Informationen | anwenden | anwenden | anwenden | ||
Analysieren und Einrichten des Arbeitsplatzes | | ||||
Nautische Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Ergonomie | beurteilen | beurteilen | beurteilen | ||
Radar, ECDIS, GNSS, AIS und UKW, automatische Steueranlagen | beurteilen | beurteilen | beurteilen | ||
Informationen von Radar, ECDIS, GNSS, AIS und UKW | auswerten | auswerten | auswerten | ||
Einsatz und Gebrauch der revierspezifischen PPU | - | - | beurteilen | ||
Verhalten von Kapitän und Besatzung | einordnen | einordnen | einordnen interpretieren | ||
Rollenverteilung im Arbeitsumfeld | einordnen | einordnen | einordnen interpretieren | ||
Handhabung und Einsatz der nautischen Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung | ausführen | beurteilen | beurteilen | ||
Manövriereigenschaften des Schiffes unter Berücksichtigung der vorhandenen Manövriereinrichtungen | - | beurteilen | beurteilen | ||
Notwendigkeit externer Unterstützung wie z. B. Schlepper, Festmacherboote, Leinenverbindungen | - | analysieren | beurteilen | ||
Reiseplanung und Reiseverlauf | | ||||
Meteorologische und hydrologische Einflüsse sowie deren Veränderungen | analysieren | analysieren | beurteilen | ||
Nautische Reiseplanung nach internationalen Standards | entwickeln | - | - | ||
Reiseverlauf und Manöver hinsichtlich möglicher Gefahren | einordnen | analysieren | beurteilen | ||
Aktuelle Position, Geschwindigkeit und Drehrate eines Fahrzeugs | bewerten | bewerten | bewerten | ||
Direkte und indirekte Einflüsse auf den Reiseverlauf in der Umgebung des Schiffes | einordnen | analysieren | beurteilen | ||
Schifffahrtszeichen sowie deren Bedeutung | bestimmen | bestimmen | bestimmen | ||
Wasserfahrzeuge hinsichtlich ihrer Silhouette | klassifizieren | klassifizieren | klassifizieren | ||
Verkehrslage | analysieren | analysieren | beurteilen | ||
Führen eines Fahrzeugs im freien Seeraum und im engen Fahrwasser auf einer vorgesehenen Route innerhalb sicherer Toleranzen und sicherer Geschwindigkeit | beurteilen | beurteilen | beurteilen | ||
Vorbereitung einer Reise im Hinblick auf lotsspezifische Aspekte wie Wetter, Verkehr, Tide, Tidefahrplan, Bekanntmachungen für Seefahrer, Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung, Schifffahrtspolizeiliche Maßnahmen, Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen | - | - | auswerten | ||
Vorbereitung einer Lotsberatung im Hinblick auf Antriebskonzept, Ruderanlage, Tiefgang und Beladungszustand des zu lotsenden Schiffes | - | - | auswerten | ||
Relevante Informationen zum Revier wie z. B. Informationen zu Liegeplatz, Hafenbetreiber, Anforderungen an Festmachereinrichtungen, Vertäuanforderungen | - | - | zusammen- stellen | ||
Charakteristika des Reviers | | ||||
Topographie, Umweltbedingungen, Verkehrsstruktur aller deutschen Seelotsreviere | benennen | benennen | - | ||
Topographie, Hydromorphologie, Hydrographie und Einrichtungen zur Maritimen Verkehrssicherung der angrenzenden Reviere und Seegebiete | - | - | beschreiben | ||
Topographie, Hydromorphologie, Hydrographie, sowie schwimmende und feste Seezeichen und Einrichtungen zur Maritimen Verkehrssicherung, insbesondere: Kurse und Distanzen, Fahrwasser, Reeden, Sperrgebiete, Verkehrstrennungsgebiete, Wassertiefen, Gezeiten, Strömungen, Bezugshorizonte, Häfen, Schleusen, Liegeplätze des jeweiligen Seelotsreviers | - | - | analysieren zusammen- stellen bewerten | ||
Kommunikation | | ||||
Interne Kommunikation mit der Brückenbesatzung | ausführen | analysieren | beurteilen | ||
Externe Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern und Beteiligten der Maritimen Verkehrssicherung | unter Anleitung ausführen | unter Anleitung ausführen | beurteilen | ||
Externe Kommunikation mit Diensten wie Festmachern und Schleppern | - | unter Anleitung ausführen | beurteilen | ||
Interne und externe Kommunikation in Not- und Störfällen | - | unter Anleitung ausführen | beurteilen | ||
Manövrieren | | ||||
Sichere Leinenführung, Vertäuen, Festmachen von Schleppern, Ankern unter Beachtung der schiffsspezifischen Anordnung der Manöverstation | beschreiben | - | - | ||
Planen, Durchführen und Auswerten folgender Situationen: Ansteuern und Halten von vorgegebenen Wartepositionen, Liegestellen und Lotsenversetzpositionen, Queren und Durchfahren von Stromschnitten, Drehen, Traversieren, Halten und Aufstoppen im/ohne Strom, Fahren im Konvoi, Überholen und Begegnen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom | - | anwenden | beurteilen | ||
Planen, Durchführen und Auswerten folgender Situationen: An- und Ablegen unter Berücksichtigung der Leinen als mögliche Manövrierhilfe, Ankern zur Positionierung und als Manövrierhilfe, Ein- und Auslaufen in/aus Schleusen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom | - | unter Anleitung anwenden | beurteilen | ||
Antriebskonzepte von Hochsee-, Hafen- und Begleitschleppern | - | bestimmen | beurteilen | ||
Optimalen Einsatzbereich von Schleppern als Manövrierhilfe in der Seeschiffsassistenz | - | bestimmen | beurteilen | ||
Besonderheiten in der Verschleppung von Anhängen mit und ohne Antrieb | - | bestimmen | beurteilen | ||
Hydrodynamische Effekte | - | bestimmen | beurteilen | ||
Lotsenwechsel | | ||||
Master/Pilot Information Exchange MPEX unter Berücksichtigung von kulturellen und sprachlichen Besonderheiten | - | anwenden | beurteilen | ||
Pilot/Pilot Information Exchange | - | anwenden | beurteilen | ||
Sicherheitsaspekte beim Versetzen und Ausholen der Bordlotsen | beschreiben | anwenden | beurteilen | ||
Durchführung des Lotsenwechsels unter Berücksichtigung von Verkehrslage, Wetter-, Wind-, Strömungsbedingungen und schiffbaulichen Besonderheiten | - | - | beurteilen | ||
Lotsdienst | | ||||
Lotsdienste des Reviers: Lotsberatung an Bord, Landradarberatung nach standardisierter Syntax (ISSUS) „Hamburger Modell", Wachdienst auf festen oder schwimmenden Lotseinrichtungen, Einsatzleitung, Telefonist/in bzw. Betriebsassistent/in und Distanzlotsung | - | - | beurteilen | ||
Selbstverwaltung | | ||||
Führen der Bört- und Schiffslisten | - | - | beurteilen | ||
Lotsgeld und Lotsabgabe auf Grundlage der Lotstarifverordnung | - | - | bestimmen |
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1) Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Eine Reihung findet nur innerhalb einer Bewerbergruppe für denselben Eingangs-Lotsenausbildungsabschnitt statt.
LA 1 | höchste Punktzahl |
Eignungsuntersuchung | 40 |
Kenntnisse der englischen Sprache | 10 |
Beherrschen der deutschen Sprache | 10 |
Geburtsjahrgang | 10 |
Höchstes Abschlusszeugnis | |
- allgemeinbildende Schule | 5 |
ODER | |
- Bachelorabschluss der Hochschule (NWO) | 10 |
Fahrtzeit als NWO | 10 |
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft | 15 |
Gesamt max. | 105 |
| |
LA 3 und LA 2 | höchste Punktzahl |
Eignungsuntersuchung | 35 |
Kenntnisse der englischen Sprache | 10 |
Beherrschen der deutschen Sprache | 10 |
Geburtsjahrgang | 10 |
Abschlusszeugnis der Fach- bzw. Hochschule | 5 |
Dienststellung an Bord | 7,5 |
Fahrtzeiten, Schiffsgröße | 7,5 |
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft | 15 |
Gesamt max. | 100 |
Anlage 3 (zu § 7 Absatz 2) Bewertungsmaßstab
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Abschnitt 1 Bewertung der Leistungen in den Ausbildungsfahrten
Die Leistungen der Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter in den Ausbildungsfahrten werden wie folgt bewertet:
Die Bewertung der Leistung in den Ausbildungsfahrten erfolgt in folgenden Kriterien:
Auf jeder Ausbildungsfahrt sind zu bewerten
Die Gesamtbewertung ergibt ein „geeignet", wenn jedes der in Abschnitt 2 genannten Kriterien im arithmetischen Mittel mindestens mit „überwiegend erfüllt" (100 - 61 %) bewertet wurde.
Liegt ein Kriterium darunter, ist die Gesamtbewertung „nicht geeignet".
Die Leistungen der Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter in den Ausbildungsfahrten werden wie folgt bewertet:
- 1.
- „vollumfänglich erfüllt" = 100 % bis 91 %, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;
- 2.
- „erfüllt" = unter 91 % bis 81 %, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht;
- 3.
- „überwiegend erfüllt" = unter 81 % bis 61 %, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;
- 4.
- „teilweise nicht erfüllt" = unter 61 % bis 41 %, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht;
- 5.
- „überwiegend nicht erfüllt" = unter 41 % bis 21 %, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundlagen vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können;
- 6.
- „nicht erfüllt" = unter 21 %, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entspricht und die Grundlagen so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Die Bewertung der Leistung in den Ausbildungsfahrten erfolgt in folgenden Kriterien:
Auf jeder Ausbildungsfahrt sind zu bewerten
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- Reisevorbereitung
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- Reiseverlauf
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- Eigenschutz
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- Sozialverhalten (Stresstoleranz, Motivation, Kontrollüberzeugung, Zuverlässigkeit, Empathie, Offenheit, Rollenbewusstsein).
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- Rudergehen
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- Fahren im Konvoi
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- Ankern
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- Gebrauch des Ankers zum Manövrieren
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- Halten der Position
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- Anlegen
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- Ablegen
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- Reaktion auf hydrodynamische Effekte
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- Überholen
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- Begegnen
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- Manövrieren auf begrenztem Raum
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- Manövrieren mit Schlepperhilfe
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- Einlaufen in eine Schleuse
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- Auslaufen aus einer Schleuse
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- Kommunikation
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- Durchfahren eines Stromschnitts
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- Ein- und Ausdocken
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- Tidegerechte Passageplanung.
Die Gesamtbewertung ergibt ein „geeignet", wenn jedes der in Abschnitt 2 genannten Kriterien im arithmetischen Mittel mindestens mit „überwiegend erfüllt" (100 - 61 %) bewertet wurde.
Liegt ein Kriterium darunter, ist die Gesamtbewertung „nicht geeignet".
Anlage 4 (zu § 9) Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung
Anlage 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
Abschnitt 1 Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung
Abschnitt 2 Inhalte für die Schulung der anleitenden Seelotsinnen und Seelotsen, Aufbauschulung
Name des Lehrganges | Train the Trainer basic (TtT Basic) |
Lehrgangsverantwortliche Institution | Bundeslotsenkammer |
Thema | Anleitende Seelotsinnen und Seelotsen, Lernbegleitung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern |
Ziele | Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besitzen durch ihre neue Funktion als Ausbilderin/Ausbilder/Lernbegleitung erweiterte Kompetenzen zu ihrem Beruf als Seelotsin und Seelotse. Sie begleiten aktivierend und motivierend die praktischen Ausbildungsanteile der Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter. Die Lernbegleitung bedeutet, einen Rahmen für deren individuelle Lernprozesse in der Einzelbetreuung zu gestalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen Wirkungszusammenhänge bei Betrachtung von Lernzielen und Unterrichtsmethoden. Den zukünftigen anleitenden Seelotsinnen und Seelotsen ist bewusst, dass sie bei der Lernbegleitung auch eigene pädagogische Entscheidungen im Umgang mit der Seelotsenanwärterin und dem Seelotsenanwärter treffen müssen. Sie wissen zudem, dass sie bei der Lernbegleitung die in dieser Verordnung festgelegten Ausbildungsziele mit der Seelotsenanwärterin und dem Seelotsenanwärter erreichen müssen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer planen Lern-Lehr-Arrangements unter Berücksichtigung von Lerntheorien insbesondere unter Anwendung aktivierender Methoden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenden die Modelle aus der Kommunikationstheorie praxisorientiert in Form von Übungen an. Dadurch erfahren sie die Mehrdimensionalität von Kommunikation und erkennen, dass bewusstes Kommunizieren Informationsverluste und Missverständnisse reduziert. Die anleitenden Seelotsinnen und Seelotsen lernen und lehren entsprechend den Vorschriften dieser Verordnung und ihren Anlagen, entwickeln eigenständig realitätsnahe Übungen in unterschiedlichen Lernumgebungen und Arbeitsbezügen. Die Lernbegleitung während einer „Mitfahrt" ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern später für die Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter eigene Übungen zur Lotstätigkeit zu entwickeln, Lehr- und Lernziele festzulegen und den Lernerfolg zu überprüfen. |
Lehr- und Lernform | Seminaristischer Unterricht, praktische Übungen |
Zielgruppe | Seelotsen nach SeeLG ab 12/2022 |
Max. Teilnehmerzahl | 6 Personen |
Voraussetzung für die Teilnahme | Bestallung als Seelotsin oder Seelotse |
Art der Qualifikation | Weiterbildung mit Teilnahmebescheinigung |
Dauer/Arbeitsaufwand | 4 Tage (24 Zeitstunden) |
Thema | Inhalte | Dauer (à 60 Minuten) |
Rolle des Lernbegleiters | Aktueller Stand der Ausbildung zu einer Seelotsin oder einem Seelotsen Notwendigkeit neuer Ausbildungswege im lotsenbrüderschaftsübergreifenden Rahmen Rollen aller in der Ausbildung beteiligten Personen Gegenseitige Erwartungen von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern/Lernbegleiterinnen und Lernbegleitern/ Lotsenbrüderschaften und der daraus resultierenden Aufgaben und Verantwortung an die Lernbegleitung Autorität und innere Haltung Kompetenzen des Lernbegleiters (Werte, soziale Kompetenz, fachliche Kompetenz) | 4 |
Zielgruppendefinition und das Lernverhalten von Erwachsenen | Überblick über die Charakteristika der unterschiedlichen Generationen Biographiearbeit: exemplarische Entwicklung einer potenziellen Kandidatin und eines potenziellen Kandidaten aus LA 1/LA 2 Lernpyramide Aktivierende Lehr- und Lernmethoden/Gehirngerechtes Lernen Lernen durch Primär- und Sekundärerfahrungen | 3 |
Kommunikation | Kommunikationsmodell der 4 Ebenen Axiome der Kommunikation Bewusste Kommunikation zur Vermeidung von Informationsverlusten und Missverständnissen Körpersprache | 3 |
Grundzüge der Didaktik und Methodik | Situatives Erkennen von Lernzielen (Grob- und Feinlernziele) Beurteilen und Bewerten von Lernergebnissen Aktivierendes Lehrgespräch Erkennen von potenziellen Aufgabenstellungen Visualisierung als elementarer Bestandteil der Lernbegleitung | 3 |
Praktische Übungen zur Wissensweitergabe als Lernbegleiter | Erkennen der Vielschichtigkeit und Komplexität der Lotstätigkeit zur Ableitung von geeigneten Lernzielen und Erstellung von Aufgaben Transfer der erlernten Inhalte in die praktische Umsetzung Entwicklung praxisorientierter Übungen am Simulator Durchführung von Briefing und Debriefing in Form eines Lehrgesprächs | 11 |
Abschnitt 2 Inhalte für die Schulung der anleitenden Seelotsinnen und Seelotsen, Aufbauschulung
Name des Lehrganges | Train the Trainer advanced (TtT Advanced) |
Lehrgangsverantwortliche Institution | Bundeslotsenkammer |
Thema | Ausbildende Seelotsinnen und ausbildende Seelotsen, Lernbegleitung von Gruppen |
Ziele | Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besitzen durch ihre neue Funktion als ausbildende Seelotsin/Seelotse/Lernbegleitung erweiterte Kompetenzen zu ihrem Beruf als Seelotsin und Seelotse. Sie begleiten aktivierend und motivierend die vorgegebenen Ausbildungsanteile der Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Train the Trainer Basic durchlaufen und den Transfer in die Praxis vollzogen. Im Train the Trainer Advanced erweitern sie ihre Erfahrungen aus der Einzelbetreuung um Kompetenzen aus dem Bereich der Wissensvermittlung für Gruppen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Struktur einer Unterrichtseinheit sowie deren untergeordneten Lerneinheiten entwickeln und diese umsetzen. Sie sind in der Lage, Lernziele zu definieren und methodisch umzusetzen. Dafür legen sie sich auf eine Lernzieltiefe fest und erstellen Lernerfolgskontrollen. Methodenvielfalt, Wahrnehmung der umfänglichen Lernumgebung sowie kreative Denkansätze zur Methodenfindung erkennen sie als hilfreiche Parameter in ihrer Unterrichtsplanung. Sie kennen die typischen Phasen der Gruppendynamik und sind in der Lage, herausfordernde Gruppenmitglieder zu identifizieren und zu begegnen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer demonstrieren ihren Lernerfolg in einer Lehrprobe. |
Lehr- und Lernform | Seminaristischer Unterricht, praktische Übungen |
Zielgruppe | Seelotsinnen und Seelotsen |
Max. Teilnehmerzahl | 6 Personen |
Voraussetzung für die Teilnahme | Bestallung als Seelotsin oder Seelotse und Teilnahme an der Bundeslotsenkammer Schulung Train the Trainer basic |
Art der Qualifikation | Weiterbildung mit Teilnahmebescheinigung |
Dauer/Arbeitsaufwand | 4 Tage (24 Zeitstunden) |
Thema | Inhalte | Dauer (à 60 Minuten) |
Wahrnehmungsebenen einer Trainerin/eines Trainers | Erkennen der elementaren Wahrnehmungsebenen als Trainerin/ Trainer Bedeutung der Wahrnehmungsebenen insbesondere in der Anfangsphase des Seminars Gestaltung eines passgenauen Seminareinstiegs Kreisläufigkeit der Kommunikation | 3 |
Wiederholung der Kernelemente des TtT basic | Aktueller Stand der Ausbildung zur Seelotsin/zum Seelotsen Aktivierende Lehr- und Lernmethoden/gehirngerechtes Lernen Die 7 Elemente des guten Lehrens Axiome der Kommunikation in Fokussierung auf den Lernenden Spezifika der unterschiedlichen Generationen | 2 |
Grundlagen der Didaktik | Definition von Didaktik und Methodik Definition der Begriffe Grob- und Feinlernziele Formulierung von Lernzielen Taxonomie von Lernzielen Gestaltung eines Ablaufplanes | 2 |
Methodik | Übersicht über Methodenvielfalt Unterscheidung zwischen lernzentrierten und trainerzentrierten Methoden Entwicklung eigener aktivierender Methoden Nutzung der Lernumgebung Medienauswahl und -nutzung Wert von Feedbackmethoden | 4 |
Lernerfolgskontrollen | Sinn und Nutzen von Lernerfolgskontrollen Auswahl der Methode zur Lernerfolgskontrolle in Abhängigkeit des Lernziels Objektivierung von Lernerfolgskontrollen Zusammenhang von Lernziel und Lernerfolg | 2 |
Dynamik von Gruppen | Phasen der sozialen Interaktion in Gruppen Phasengerechtes Führen einer Gruppe Die Trainerin/der Trainer als Teamentwicklerin und Teamentwickler | 1 |
Herausfordernde Gruppenmitglieder | Individuelle Leitsätze zum Umgang mit herausfordernden Teilnehmerinnen und Teilnehmern Leitfaden zum Umgang mit Störungen durch Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer | 1 |
Lehrprobe | Transfer der erlernten Inhalte in die praktische Umsetzung Entwicklung einer Lehrprobe anhand des Ausbildungsrahmenplanes Durchführung einer Lehrprobe und anschließendes Feedback | 9 |
Anlage 5 (zu den §§ 10 und 11) Prüfungszeugnis Lotsenausbildungsabschnitt 1 und 2
Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
Anlage 6 (zu § 12) Prüfungszeugnis über die Befähigung zur Seelotsin/zum Seelotsen
Anlage 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage 7 (zu § 19) Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
Anlage 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
- 7.1
- Muster des Ausweises für Seelotsinnen und Seelotsen
- 7.2
- Muster des Ausweises für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
Anlage 8 (zu § 21) Fortbildungsrahmenplan
Anlage 8 wird in 2 Vorschriften zitiert
Modul | Inhalte | Zeitrichtwert |
Eigenschutz im Seelotsdienst | Handhabung und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung wie Rettungsweste, Personal Locator Beacon, Notlicht, Kälteschutz, Anforderungen und Funktionalität von Arbeitskleidung Sicherheitsvorkehrungen beim Versetzvorgang, Besonderheiten bei Versetzprozessen in den Revieren Verfahren für das Überleben im Seenotfall Erste Hilfe Maßnahmen, Unterkühlung, Infektionsschutz an Bord | 5 Tage/ 5 Jahre |
Schifffahrtskunde und Manövrieren | Nautische Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung, insbesondere Radar, ECDIS, GNSS, AIS und UKW, automatische Steueranlagen, deren Handhabung, Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen Technische Weiterentwicklung in der maritimen Automation sowie der nautischen Brückenausrüstung Fehler und Grenzen von Nautischer Brückenausrüstung unter Berücksichtigung von Erfahrungen im Revier Nutzen aller zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel in unterschiedlichen Situationen im Revier Einsatz und Gebrauch der revierspezifischen PPU Planung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen im Revier unter Berücksichtigung von Wind und Strom mit und ohne Schlepperassistenz Berücksichtigen und Beurteilen von hydrodynamischen Effekten sowie Einflüsse durch Wind und Strom mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen Beurteilen der Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten des Einsatzes von unterschiedlichen Antriebskonzepten sowie Ruderarten Planung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen mit neuen zu erwartenden Wasserfahrzeugen Planung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen in neu gestalteten Fahrwasserabschnitten bzw. Hafenanlagen | 8 Tage/ 5 Jahre |
Notfallmanagement | Planung, Durchführung und Auswertung von Not- und Störfällen sowie Grenzsituationen Notfallpläne von Seiten der Behörden, Lotsenbrüderschaften sowie schiffsseitige Notfallpläne Strategien zur Bewältigung von Not- und Störfällen Interne und externe Kommunikation in Not- und Störfällen Analyse und Auswertung möglicher Gefahrenlagen, Fallstudien, Fehlerkettenanalyse Tätigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere des Havariekommandos und der Verkehrszentralen in Not- und Störfällen Aufgaben, Rechte und Pflichten des Lotsen im Bereich Notfallmanagement nach SeeLG, VV-WSV 2408, Seeunfalluntersuchungsgesetz Elemente aus der Notfallpsychologie, physische wie psychische Belastbarkeit Verhalten von Kapitän/in und Besatzung in Not- und Störfällen | 3 Tage/ 5 Jahre |
Methoden der persönlichen psychischen Aufarbeitung eines Not- oder Störfalles Methoden und Strategien zur Selbsteinschätzung und Entscheidungsfindung in Notfallsituationen Veränderung der Wahrnehmung in Notfallsituationen Zusammenstellen von relevanten Daten bei Eintritt eines Not- oder Störfalles und Verfassen von Berichten Sicherer Umgang mit Presse und sozialen Medien | | |
Soziale Kompetenzen und Arbeitspsychologie | Führungskompetenz und Führungsstile Rollenverteilung im Arbeitsumfeld Methoden und Strategien aus dem Bereich Konfliktmanagement Kommunikationsmodelle Konzepte zu Selbstbild/Fremdbild, Relevanz des persönlichen Erscheinungsbildes Umgangsformen, Umgang mit Anderen, interkulturelles Bewusstsein Konzepte zur sozialen und kooperativen Gruppenarbeit Fatigue Management Strategien Lifestyle Management Strategien Aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Ernährung, Bewegung Konzepte und Strategien zu Resilienzerhöhung Methoden zur Selbsteinschätzung, „Information overload" („frozen Pilot"), Informationsmanagement Konzepte und Strategien zu Zeit-/Stressmanagement Konzepte und Strategien zu Fehlermanagement Strategien zur Entscheidungsfindung | 4 Tage/ 5 Jahre |
Recht | Analyse und Auswertung von Gesetzen und Rechtsvorschriften das Seelotswesen betreffend Aktuelle Informationen zum Revier von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben, Rechte und Pflichten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere der Verkehrszentralen Systemkonzept maritime Verkehrssicherheit deutsche Küste, Hintergrund und Module Aufgaben und Dienste der Maritimen Verkehrssicherung Kommunikation mit Verkehrszentralen, Zusammenwirken der beteiligten Parteien an Land und an Bord im Revier | 2 Tage/ 5 Jahre |
Lotsdienst und Selbstverwaltung | Durchführung der Landradarberatung nach standardisierter Syntax (ISSUS „Hamburger Modell") Aufgaben bei der Radarberatung von Land Verwaltungsanordnung über die Benutzung der Radaranlagen der jeweiligen Verkehrszentrale Zuständigkeiten der Bediensteten der Verkehrszentralen im Rahmen der Radarberatung Kommunikation mit Verkehrszentralen und Verkehrsteilnehmern Datensicherung durch die Verkehrszentrale | 2 Tage/ 5 Jahre |
Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaft, insbesondere der Rechtsnatur, ihrer Aufgaben und Organisation sowie rechtliche Grundlagen Bestimmungen des inneren Dienstbetriebs | | |
Train the Trainer | nach Anlage 4 Abschnitt 1 und Anlage 4 Abschnitt 2 | je 4 Tage/ 5 Jahren |
Anlage 9 (zu § 22) Muster Lehrgangsbeschreibung
Anlage 9 wird in 1 Vorschrift zitiert
Name des Lehrganges | Kurstitel |
Lehrgangsverantwortliche Institution | Name der Lotsenbrüderschaft |
Thema | Siehe Modul Fortbildungsrahmenplan |
Inhalte | Inhalte nach Fortbildungsrahmenplan |
Lehr- und Lernform | Seminaristischer Unterricht, praktische Übungen, Übung am Simulator, Manned Model (Zutreffendes angeben) |
Zielgruppe | Seelotsinnen und Seelotsen mit/ohne Beschränkung in den Befugnissen |
Max. Teilnehmerzahl | Anzahl der Personen |
Voraussetzung für die Teilnahme | Bestallung als Seelotsin oder Seelotse, ggf. Kursbezeichnung |
Art der Qualifikation | Fortbildung mit Teilnahmebescheinigung |
Dauer/Arbeitsaufwand | Anzahl der Tage (Anzahl der Zeitstunden) |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15760/b43183.htm