Sechster Teil - Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 05.11.1975; FNA: 702-1 Berufsrecht
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Sechster Teil Berufsgerichtsbarkeit
Erster Abschnitt Berufsgerichtliche Entscheidung
§ 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
Zweiter Abschnitt Gerichte
§ 72 Kammer für Wirtschaftsprüfersachen; Verbindung berufsgerichtlicher Verfahren
§ 73 Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht
§ 74 Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof
§ 75 Berufsangehörige als Beisitzer
§ 76 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
§ 77 Enthebung vom Amt des Beisitzers
§ 78 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
§ 79 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
§ 80 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
Dritter Abschnitt Verfahrensvorschriften
Erster Unterabschnitt Allgemeines
§ 81 Vorschriften für das Verfahren
§ 82 Keine Verhaftung von Berufsangehörigen
§ 82a Verteidigung
§ 82b Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle
§ 83 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
§ 83a (aufgehoben)
§ 83b Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 83c Wiederaufnahme des berufsgerichtlichen Verfahrens
Zweiter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug
§ 84 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
§ 84a (aufgehoben)
§ 85 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 86 Verfahren
§ 87 Entscheidung zur Höhe der Geldbuße durch Beschluss
§§ 88 bis 93 (aufgehoben)
§ 94 Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung
§ 95 (aufgehoben)
§ 96 (aufgehoben)
§ 97 (aufgehoben)
§ 98 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen
§ 99 (aufgehoben)
§ 100 (aufgehoben)
§ 101 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
§ 102 Verlesen von Protokollen
§ 103 Entscheidung
Dritter Unterabschnitt Rechtsmittel
§ 104 Beschwerde
§ 105 Berufung
§ 106 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen
§ 107 Revision
§ 107a Einlegung der Revision und Verfahren
§ 108 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Vierter Unterabschnitt Sicherung von Beweisen
§ 109 Anordnung der Beweissicherung
§ 110 Verfahren
Fünfter Unterabschnitt Vorläufiges Tätigkeits- und Berufsverbot
§ 111 Voraussetzung des Verbotes
§ 112 Mündliche Verhandlung
§ 113 Abstimmung über das Verbot
§ 114 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
§ 115 Zustellung des Beschlusses
§ 116 Wirkungen des Verbotes
§ 117 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
§ 118 Beschwerde
§ 119 Außerkrafttreten des Verbotes
§ 120 Aufhebung des Verbotes
§ 120a Mitteilung des Verbotes
§ 121 Bestellung eines Vertreters
Sechster Unterabschnitt Vorläufige Untersagung
§ 121a Voraussetzung des Verfahrens
Vierter Abschnitt Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens; Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten; Tilgung
§ 122 Gerichtskosten
§ 123 (aufgehoben)
§ 124 Kostenpflicht
§ 124a (aufgehoben)
§ 125 (aufgehoben)
§ 126 Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten
§ 126a Tilgung
Fünfter Abschnitt Anzuwendende Vorschriften
§ 127 Anzuwendende Vorschriften


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