Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.10.2018 aufgehoben
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Anhänge - Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)

V. v. 06.12.2008 BGBl. I S. 2450, 2868 (Nr. 59); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9502-21 Schiffssicherheit
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Anhänge
Anhang I Liste der in die geografischen Zonen 1, 2, 3 und 4 eingeteilten Wasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland
Anhang II Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
Anhang III Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2
Anhang IV Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4
Anhang V Muster der Fahrtauglichkeitsbescheinigungen
Anhang VI Muster der Verzeichnisse
Anhang VII Klassifikationsgesellschaften
Anhang VIII Verfahrensvorschriften für die Durchführung von Untersuchungen
Anhang IX Vorschriften für Navigationsradaranlagen, Wendeanzeiger sowie Kompasse und Steuerkurstransmitter
Anhang X Nationale Sonderbestimmungen
Anhang XI Besatzungsvorschriften
Anhang XII Ergänzende technische Mindestvorschriften auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Gemeinschaftszeugnis beantragen
Anhang XIII Gleichwertige Typgenehmigungen und Vorschriften zum Einbau und zur Funktionsprüfung sowie Konformitätserklärungen

Anhänge

Anhang I Liste der in die geografischen Zonen 1, 2, 3 und 4 eingeteilten Wasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland


Anhang I hat 3 frühere Fassungen und wird in 19 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)


Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 16. Dezember 2016 BGBl. I S. 2948 m.W.v. 23. Dezember 2016

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Anhang II Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen


Anhang II hat 7 frühere Fassungen und wird in 25 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 2. März 2017 BGBl. I S. 330 m.W.v. 9. März 2017

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Anhang III Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2


Anhang III hat 3 frühere Fassungen und wird in 12 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 2. März 2017 BGBl. I S. 330 m.W.v. 9. März 2017

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Anhang IV Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4


Anhang IV hat 2 frühere Fassungen und wird in 8 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 2. März 2017 BGBl. I S. 330 m.W.v. 9. März 2017

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Anhang V Muster der Fahrtauglichkeitsbescheinigungen


Anhang V hat 4 frühere Fassungen und wird in 8 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 2. März 2017 BGBl. I S. 330 m.W.v. 9. März 2017

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Anhang VI Muster der Verzeichnisse


Anhang VI wird in 2 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)

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Anhang VII Klassifikationsgesellschaften


Anhang VII hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 20. Dezember 2012 BGBl. I S. 2802 m.W.v. 1. Januar 2013

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Anhang VIII Verfahrensvorschriften für die Durchführung von Untersuchungen


Anhang VIII wird in 2 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)

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Anhang IX Vorschriften für Navigationsradaranlagen, Wendeanzeiger sowie Kompasse und Steuerkurstransmitter


Anhang IX hat 3 frühere Fassungen und wird in 7 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 2. März 2017 BGBl. I S. 330 m.W.v. 9. März 2017

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Anhang X Nationale Sonderbestimmungen


Anhang X hat 7 frühere Fassungen und wird in 14 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 2. März 2017 BGBl. I S. 330 m.W.v. 9. März 2017

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Anhang XI Besatzungsvorschriften


Anhang XI hat 6 frühere Fassungen und wird in 11 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)


Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 16. Dezember 2016 BGBl. I S. 2948 m.W.v. 23. Dezember 2016

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Anhang XII Ergänzende technische Mindestvorschriften auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Gemeinschaftszeugnis beantragen


Anhang XII hat 6 frühere Fassungen und wird in 13 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 2. März 2017 BGBl. I S. 330 m.W.v. 9. März 2017

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Anhang XIII Gleichwertige Typgenehmigungen und Vorschriften zum Einbau und zur Funktionsprüfung sowie Konformitätserklärungen


Anhang XIII hat 3 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 2012 S. 2802, 2955)


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 2. März 2017 BGBl. I S. 330 m.W.v. 9. März 2017



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