Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)

G. v. 12.02.1991 BGBl. I S. 405; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl. I S. 1578
Geltung ab 01.05.1991; FNA: 753-11 Wasserwirtschaft
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Eingangsformel
Erster Teil Allgemeine Vorschriften für den Verband
§ 1 Zweck und Rechtsform
§ 2 Zulässige Aufgaben
§ 3 Name
§ 4 Mögliche Verbandsmitglieder
§ 5 Unternehmen, Plan, Lagerbuch
§ 6 Satzung
Zweiter Teil Errichtung des Verbands
Erster Abschnitt Errichtungsarten
§ 7 Arten der Errichtung, Entstehung des Verbands
§ 8 Beteiligte
§ 9 Heranziehung zur Mitgliedschaft
§ 10 Zulässigkeit der Errichtung von Amts wegen
Zweiter Abschnitt Errichtungsverfahren
§ 11 Einleitung des Errichtungsverfahrens
§ 12 Vorarbeiten
§ 13 Feststellung der Beteiligten, Stimmenzahl
§ 14 Bekanntmachung des Vorhabens, Verhandlungstermin
§ 15 Beschlußfassung
§ 16 Errichtung von Amts wegen
§ 17 Überleitung eines Errichtungsverfahrens
§ 18 Entscheidung über Anträge und Einwendungen eines Beteiligten
§ 19 Änderung der Errichtungsunterlagen
§ 20 Erste Berufung der Organe
§ 21 Verfahrenskosten
Dritter Teil Rechtsverhältnisse des Verbands zu seinen Mitgliedern und Dritten
Erster Abschnitt Mitgliedschaft
§ 22 Mitgliedschaft
§ 23 Begründung und Erweiterung der Mitgliedschaft bei bestehenden Verbänden
§ 24 Aufhebung der Mitgliedschaft
§ 25 Verfahren
§ 26 Auskunftspflicht
§ 27 Verschwiegenheitspflicht
Zweiter Abschnitt Verbandsbeiträge
§ 28 Verbandsbeiträge
§ 29 Öffentliche Last
§ 30 Maßstab für Verbandsbeiträge
§ 31 Erhebung der Verbandsbeiträge
§ 32 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge
Dritter Abschnitt Benutzung von Grundstücken
§ 33 Benutzung der Grundstücke dinglicher Verbandsmitglieder
§ 34 Deichvorland
§ 35 Grundstücke mit öffentlichen Zwecken
§ 36 Ausgleich für Nachteile
§ 37 Ausgleichsverfahren
§ 38 Anspruch auf Grundstückserwerb
§ 39 Rechtsverhältnisse bei abgeleiteten Grundstücksnutzungen
Vierter Abschnitt Enteignung für das Unternehmen
§ 40 Zweck und Gegenstand der Enteignung
§ 41 Zulässigkeit und Umfang der Enteignung
§ 42 Entschädigung
§ 43 Anwendung von Landesrecht
Fünfter Abschnitt Verbandsschau
§ 44 Verbandsschau, Schaubeauftragte
§ 45 Durchführung der Verbandsschau
Vierter Teil Verbandsverfassung
§ 46 Organe
§ 47 Verbandsversammlung
§ 48 Sitzungen der Verbandsversammlung
§ 49 Verbandsausschuß
§ 50 Sitzungen des Verbandsausschusses
§ 51 Unterrichtung der Verbandsmitglieder
§ 52 Vorstand, Verbandsvorsteher
§ 53 Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
§ 54 Geschäfte des Vorstands
§ 55 Gesetzliche Vertretung des Verbands
§ 56 Sitzungen des Vorstands
§ 57 Geschäftsführer
Fünfter Teil Satzungsänderung sowie Umgestaltung und Auflösung des Verbands
Erster Abschnitt Satzungsänderung
§ 58 Änderung der Satzung
§ 59 Satzungsänderung durch die Aufsichtsbehörde
Zweiter Abschnitt Umgestaltung
§ 60 Zusammenschluß
§ 61 Übertragung von Aufgaben
Dritter Abschnitt Auflösung
§ 62 Auflösung des Verbands
§ 63 Abwicklung
§ 64 Aufbewahrung der Bücher, Einsicht
Sechster Teil Rechnungswesen
§ 65 Haushalt, Rechnungslegung, Prüfung
§ 66 Schuldübernahme
Siebter Teil Verfahrensvorschriften
§ 67 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 68 Anordnungsbefugnis
§ 69 Freiheit von Kosten
§ 70 Geltung von Landesrecht
§ 71 Schiedsgericht
Achter Teil Aufsicht, Oberverband, Unterverband
§ 72 Aufsicht, Oberverband, Unterverband
§ 73 Örtliche Zuständigkeit
§ 74 Informationsrecht der Aufsichtsbehörde
§ 75 Zustimmung zu Geschäften
§ 76 Ersatzvornahme
§ 77 Bestellung eines Beauftragten
Neunter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 78 Außerkrafttreten
§ 79 Bestehende Verbände
§ 80 Verbände auf besonderer gesetzlicher Grundlage
§ 81 (Änderungsvorschrift)
§ 82 Inkrafttreten


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