Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin (KStoffTechAusbV)

Artikel 1 V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 151, 241
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 806-22-1-149 Berufliche Bildung
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Eingangsformel *
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Ausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1 Aufteilung der Abschlussprüfung, Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7 Inhalt des Teiles 1
§ 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
Unterabschnitt 2 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Formteile
§ 9 Inhalt des Teiles 2
§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 11 Prüfungsbereich „Herstellen von Formteilen"
§ 12 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme"
§ 13 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse"
§ 14 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Halbzeuge
§ 17 Inhalt des Teiles 2
§ 18 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 19 Prüfungsbereich „Herstellen von Halbzeugen"
§ 20 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme"
§ 21 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse"
§ 22 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile
§ 25 Inhalt des Teiles 2
§ 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 27 Prüfungsbereich „Herstellen von Mehrschichtkautschukteilen"
§ 28 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme"
§ 29 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse"
§ 30 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 31 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 32 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 5 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung
§ 33 Inhalt des Teiles 2
§ 34 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 35 Prüfungsbereich „Herstellen von Compounds und Masterbatches"
§ 36 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme"
§ 37 Prüfungsbereich „Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement"
§ 38 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 39 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 40 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 6 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bauteile
§ 41 Inhalt des Teiles 2
§ 42 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 43 Prüfungsbereich „Fertigungsauftrag"
§ 44 Prüfungsbereich „Reparieren und Instandsetzen"
§ 45 Prüfungsbereich „Fertigungstechnik und technische Kommunikation"
§ 46 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 47 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 48 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 7 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie
§ 49 Inhalt des Teiles 2
§ 50 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 51 Prüfungsbereich „Herstellen von Faserverbundbauteilen"
§ 52 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme"
§ 53 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse"
§ 54 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 55 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 56 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 8 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Kunststofffenster
§ 57 Inhalt des Teiles 2
§ 58 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 59 Prüfungsbereich „Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen"
§ 60 Prüfungsbereich „Fertigungstechnik"
§ 61 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse"
§ 62 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 63 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 64 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3 Zusatzqualifikationen
Unterabschnitt 1 Zusatzqualifikation „Additive Fertigungsverfahren"
§ 65 Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 66 Prüfung der Zusatzqualifikation
§ 67 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Unterabschnitt 2 Zusatzqualifikation „Prozessintegration"
§ 68 Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 69 Prüfung der Zusatzqualifikation
§ 70 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 71 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin
Anlage 2 (zu § 65 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation „Additive Fertigungsverfahren"
Anlage 3 (zu § 68 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation „Prozessintegration"


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