Start
>
Inhalt BBiG
>
Kapitel 1
Änderungsalarm
Kapitel 1 - Berufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020
BGBl. I S. 920
; zuletzt geändert durch
Artikel 2
G. v. 19.07.2024
BGBl. 2024 I Nr. 246
Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22
Berufliche Bildung
21 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 2197 Vorschriften zitiert
Teil 2 Berufsbildung
Kapitel 1 Berufsausbildung
Abschnitt 1 Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 5 Ausbildungsordnung
§ 6 Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen
§ 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
§ 7a Teilzeitberufsausbildung
§ 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
§ 9 Regelungsbefugnis
Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis
Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses
§ 10 Vertrag
§ 11 Vertragsabfassung
§ 12 Nichtige Vereinbarungen
Unterabschnitt 2 Pflichten der Auszubildenden
§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung
Unterabschnitt 3 Pflichten der Ausbildenden
§ 14 Berufsausbildung
§ 15 Freistellung, Anrechnung
§ 16 Zeugnis
Unterabschnitt 4 Vergütung
§ 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
§ 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
§ 19 Fortzahlung der Vergütung
Unterabschnitt 5 Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 20 Probezeit
§ 21 Beendigung
§ 22 Kündigung
§ 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
Unterabschnitt 6 Sonstige Vorschriften
§ 24 Weiterarbeit
§ 25 Unabdingbarkeit
§ 26 Andere Vertragsverhältnisse
Abschnitt 3 Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
§ 27 Eignung der Ausbildungsstätte
§ 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
§ 29 Persönliche Eignung
§ 30 Fachliche Eignung
§ 31 Europaklausel
§ 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen
§ 32 Überwachung der Eignung
§ 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens
Abschnitt 4 Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
§ 34 Einrichten, Führen
§ 35 Eintragen, Ändern, Löschen
§ 36 Antrag und Mitteilungspflichten
Abschnitt 5 Prüfungswesen
§ 37 Abschlussprüfung
§ 38 Prüfungsgegenstand
§ 39 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen
§ 40 Zusammensetzung, Berufung
§ 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung
§ 42a Virtuelle Teilnahme von Prüfenden
§ 43 Zulassung zur Abschlussprüfung
§ 44 Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinander fallenden Teilen
§ 45 Zulassung in besonderen Fällen
§ 46 Entscheidung über die Zulassung
§ 47 Prüfungsordnung
§ 48 Zwischenprüfungen
§ 49 Zusatzqualifikationen
§ 50 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 50a Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
Abschnitt 6 Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs
§ 50b Antragstellung und Zulassung
§ 50c Durchführung des Verfahrens
§ 50d Besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen
§ 50e Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7 Interessenvertretung
§ 51 Interessenvertretung
§ 52 Verordnungsermächtigung
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in BBiG
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/3118/b8606.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed