Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds (Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung - PFAV)

V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 842 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Geltung ab 22.04.2016, abweichend siehe § 30; FNA: 7631-11-12 Versicherungsaufsichtsrecht
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Eingangsformel
Teil 1 Pensionsfonds
Kapitel 1 Berichte des Verantwortlichen Aktuars
§ 1 Erläuterungsbericht
§ 2 Angemessenheitsbericht
§ 3 Vorlagefristen
Kapitel 2 Berichte für die Aufsichtsbehörde
§ 4 Interner jährlicher Bericht
§ 5 Formulare für Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung
§ 6 Gesonderte Gewinn-und-Verlust-Rechnung
§ 7 Fristen für die Einreichung der Formulare
§ 8 Formgebundene Erläuterungen
§ 9 Fristen für die Einreichung der formgebundenen Erläuterungen
§ 10 Sonstige Rechnungslegungsunterlagen
§ 11 Halbjährlicher Zwischenbericht
§ 12 Anwendung der Formulare
Kapitel 3 Überschussbeteiligung
§ 13 Anzurechnende Kapitalerträge
§ 14 Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung
§ 15 Reduzierung der Mindestzuführung
Kapitel 4 Anlagen
§ 16 Anlagegrundsätze und Anlagemanagement
§ 17 Anlageformen
§ 18 Mischung
§ 19 Streuung
§ 20 Kongruenz
Kapitel 5 Deckungsrückstellung
§ 21 Versicherungsmathematische Bestätigung
§ 22 Versicherungsförmige Garantien
§ 23 Versicherungsmathematische Rechnungsgrundlagen bei versicherungsförmigen Garantien
§ 24 Zusagen ohne versicherungsförmige Garantien
Kapitel 6 Finanzielle Ausstattung
§ 25 Berechnung und Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung
§ 26 Mindestkapitalanforderung und Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung
§ 27 Eigenmittel
§ 28 Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde
Kapitel 7 Lebenslange Zahlungen im Sinne des § 236 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 29 Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung
§ 30 Mindesthöhe der lebenslangen Zahlung
§ 31 Anpassung der lebenslangen Zahlungen
§ 32 Form, Inhalt und Nachweis der Zusage des Arbeitgebers für die Erbringung der Mindesthöhe
Teil 2 Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
§ 33 Anwendungsbereich
§ 34 Vermögensanlage
§ 35 Deckungsrückstellung
§ 36 Kapitaldeckungsgrad
§ 37 Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung
§ 38 Anpassung der lebenslangen Zahlungen
§ 39 Risikomanagement
§ 40 Risikoberichte
§ 41 Laufende Informationspflichten gegenüber den Versorgungsanwärtern und Rentenempfängern
§ 42 Berichterstattung gegenüber der Aufsichtsbehörde
Teil 3 Schlussbestimmungen
§ 42a Elektronische Einreichungen gegenüber der Aufsichtsbehörde
§ 42b Datenformate und Einreichungsvorgaben
§ 42c Zusammen einzureichende Formularteile
§ 42d Korrekturmeldungen
§ 42e Zurückweisung von Daten
§ 43 Übergangsvorschriften zu Teil 1
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1) Die regionale Herkunft des Pensionsfondsgeschäfts und die dafür zu setzenden Kennzahlen
Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 und 3) Anwendung der Formulare
Anlage 3 (zu § 20) Kongruenzregeln
Anlage 4 (zu § 28 Absatz 3) Nachweis der Eigenmittel und Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung für Pensionsfonds
Anlage 5 (zu § 12 Absatz 4) Formulare


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