Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung - UERV)

V. v. 22.01.2018 BGBl. I S. 169 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 183
Geltung ab 30.01.2018; FNA: 2129-8-0-7 Umweltschutz
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Eingangsformel 1,2)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Anrechnung und Ermittlung von Upstream-Emissionsminderungen
§ 3 Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen
§ 4 Nachweis durch den Verpflichteten
§ 5 Anrechnungszeitraum
§ 6 Ermittlung der Upstream-Emissionsminderung
Teil 3 Projekttätigkeiten, Nachweise
Abschnitt 1 Antragsstellung, Zustimmung, Sicherheitsleistung
§ 7 Antrag auf Zustimmung
§ 8 Projektdokumentation
§ 9 Überwachungsplan
§ 10 Erteilung der Zustimmung
§ 11 Versagung der Zustimmung
§ 12 Inhalt der Zustimmung
§ 13 Veröffentlichung nach Erteilung der Zustimmung
§ 14 Sicherheitsleistung
Abschnitt 2 Durchführung, Überwachung
§ 15 Mitteilung und Veröffentlichung des Anrechnungszeitraums
§ 16 Überwachung, Berichterstattung
§ 17 Abweichungen von der Projektdokumentation
§ 18 Überwachungsbericht, Überwachungszeitraum
Abschnitt 3 UER-Nachweise, UER-Register
Unterabschnitt 1 UER-Nachweise
§ 19 Ausstellung von UER-Nachweisen
§ 20 Inhalt von UER-Nachweisen
§ 21 (aufgehoben)
§ 22 Stückelung und Verbindung von UER-Nachweisen
§ 23 Übertragung von UER-Nachweisen
§ 24 Unrichtige UER-Nachweise
§ 25 Freigabe der Sicherheitsleistung
Unterabschnitt 2 UER-Register, Konten
§ 26 Zugang zum UER-Register, Kontoeröffnung
§ 27 Nutzungsbedingungen
§ 28 Entwertungskonto
§ 29 Ausbuchungskonto
§ 30 Kontobevollmächtigte Personen
§ 31 Kontosperrung
Abschnitt 4 Validierungsstellen und Verifizierungsstellen
Unterabschnitt 1 Registrierung
§ 32 Registrierung von Validierungsstellen und Verifizierungsstellen
§ 33 (aufgehoben)
§ 34 (aufgehoben)
§ 35 (aufgehoben)
§ 36 Widerruf und Rücknahme der Registrierung
Unterabschnitt 2 Aufgaben
§ 37 Allgemeine Anforderungen an Validierungsstellen und an Verifizierungsstellen
§ 38 Spezifische Aufgaben der Validierungsstellen
§ 39 Spezifische Aufgaben der Verifizierungsstellen
§ 40 Validierungsbericht
§ 41 Verifizierungsbericht
§ 42 Verifizierungszeitraum
§ 43 Veröffentlichung des Verifizierungsberichtes
Abschnitt 5 Kontrollen und Anordnungen
§ 44 Kontrollen
§ 45 Anordnungen
Teil 4 DIN-Normen, behördliches Verfahren, Datenübermittlung, Berichtspflichten
§ 46 Zugänglichkeit der DIN-Normen
§ 47 Behördliches Verfahren
§ 48 (aufgehoben)
§ 49 Aufbewahrung von Unterlagen, Umgang mit Informationen
§ 50 Datenübermittlung
§ 51 Bericht
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 52 Inkrafttreten
§ 52 Übergangsregelung
Schlussformel
Anlage Voraussetzungen für die Zusätzlichkeit von Projekttätigkeiten unter dem Übereinkommen von Paris sowie für den Ausschluss der Doppelzählung von Minderungserfolgen


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