Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz - AgrarOLkG)

neugefasst durch B. v. 24.08.2021 BGBl. I S. 4036; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Geltung ab 25.04.2013; FNA: 7840-4 Allgemeine Marktordnungsvorschriften
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Teil 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung
§ 3 Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
Teil 2 Agrarorganisationen
§ 4 Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung; Verordnungsermächtigungen
§ 5 Allgemeinverbindlichkeit; Verordnungsermächtigungen
§ 6 Kartellbestimmungen; Verordnungsermächtigung
§ 7 Vereinbarungen und Beschlüsse während schwerer Ungleichgewichte auf den Märkten; Verordnungsermächtigung
§ 8 Agrarorganisationenregister; Verordnungsermächtigungen
§ 9 Mitteilungen und Veröffentlichung von Daten
Teil 3 Geschäftsbeziehungen in der Agrar-, Fischerei- und Lebensmittellieferkette
Kapitel 1 Unlautere Handelspraktiken in der Agrar-, Fischerei- und Lebensmittellieferkette
Abschnitt 1 Unlautere Handelspraktiken
§ 10 Anwendungsbereich
§ 11 Zahlungsfristen
§ 12 Vereinbarung über das Zurückschicken nicht verkaufter Erzeugnisse
§ 13 Vereinbarung einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages über den Kauf von verderblichen Erzeugnissen
§ 14 Vereinbarung von Zahlungen oder Preisnachlässen für die Lagerung von Erzeugnissen
§ 15 Vereinbarung über einseitige Vertragsänderung
§ 16 Vereinbarung über die Kostenübernahme durch den Lieferanten
§ 17 Vereinbarung über Zahlungen oder Preisnachlässe für die Listung von Erzeugnissen
§ 18 Androhung von Vergeltungsmaßnahmen
§ 19 Bestätigung des Vertragsinhalts
§ 20 Mangels Vereinbarung unlautere Handelspraktiken
§ 21 Vorlage einer Zahlungen- und Kostenschätzung
§ 22 Wirksamkeit des Vertrages
§ 23 Verbot der unlauteren Handelspraktiken
§ 24 Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Abschnitt 2 Beschwerderecht des Lieferanten; alternative Streitbeilegung
§ 25 Beschwerde; Verordnungsermächtigung
§ 26 Vertrauliche Behandlung von Informationen
§ 27 Vereinbarung über alternative Streitbeilegung
Abschnitt 3 Befugnisse und Aufgaben der Durchsetzungsbehörde
§ 28 Befugnisse der Durchsetzungsbehörde
§ 28a Informationsaustausch mit dem Bundeskartellamt
§ 29 Tätigkeitsbericht der Durchsetzungsbehörde
§ 30 Gegenseitige Amtshilfe der Durchsetzungsbehörden
§ 31 Austausch mit anderen Durchsetzungsbehörden
Abschnitt 4 Gerichtsverfahren
Unterabschnitt 1 Gerichtsverfahren in Verwaltungssachen
§ 32 Zuständigkeit, Zulässigkeit
§ 33 Aufschiebende Wirkung
§ 34 Frist und Form
§ 35 Beteiligtenfähigkeit
§ 36 Verfahrensbeteiligte
§ 37 Anwaltszwang
§ 38 Mündliche Verhandlung
§ 39 Untersuchungsgrundsatz
§ 40 Gerichtsentscheidung
§ 41 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 42 Akteneinsicht
§ 43 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
§ 44 Zulassung der Revision, absolute Revisionsgründe
§ 45 Nichtzulassungsbeschwerde
§ 46 Revisionsberechtigte, Form und Frist
§ 47 Kostentragung und Kostenfestsetzung
Unterabschnitt 2 Gerichtsverfahren in Bußgeldsachen
§ 48 Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
§ 49 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
§ 50 Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof
§ 51 Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid
§ 52 Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung
Unterabschnitt 3 Gemeinsame Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren
§ 52a Zuständiger Senat bei dem Oberlandesgericht
§ 52b Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof
Kapitel 2 Vertragsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern von Agrarerzeugnissen
§ 53 Gestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern von Agrarerzeugnissen; Verordnungsermächtigung
Teil 4 Überwachung, Sanktionen, Verordnungsermächtigungen, Übergangsvorschriften, Evaluierung
§ 54 Überwachung; Mitteilungen; Verordnungsermächtigung
§ 55 Bußgeldvorschriften
§ 56 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
§ 57 (aufgehoben)
§ 58 Übergangsbestimmungen
§ 59 Evaluierung der Regelungen über unlautere Handelspraktiken


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