Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2012 aufgehoben
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Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

neugefasst durch B. v. 14.05.1998 BGBl. I S. 971, 1527, 3512; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Pflanzenschutz
§ 2a Durchführung des Pflanzenschutzes
§ 3 Pflanzenschutzmaßnahmen
§ 4 Maßnahmen gegen Ein- und Verschleppung von Schadorganismen
§ 4a Anordnungen der zuständigen Behörden
§ 5 Eilfälle
Dritter Abschnitt Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 6 Allgemeines
§ 6a Besondere Anwendungsvorschriften
§ 7 Anwendungsverbote
§ 8 Weitergehende Länderregelungen
§ 9 Anzeige
§ 10 Persönliche Anforderungen
§ 10a Anwendung zu Versuchszwecken
Vierter Abschnitt Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln
§ 11 Zulassungsbedürftigkeit
§ 12 Zulassungsantrag
§ 13 Verwertung von Erkenntnissen aus Unterlagen Dritter
§ 14 Verwertung von Erkenntnissen aus Versuchen mit Wirbeltieren
§ 14a Verwertung neuer Erkenntnisse aus Versuchen mit Wirbeltieren
§ 14b Nachforderungen
§ 15 Zulassung
§ 15a Neue Erkenntnisse
§ 15b Zulassung von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln
§ 15c Zulassung vor Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft
§ 15d Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
§ 16 Ende der Zulassung
§ 16a Widerruf; Rücknahme; Ruhen der Zulassung
§ 16b Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
§ 16c Verkehrsfähigkeit paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel
§ 16d Kennzeichnung paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel
§ 16e Ende der Verkehrsfähigkeit
§ 16f Pflichten des Inhabers der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung
§ 16g Rücknahme oder Widerruf der Feststellung der Verkehrsfähigkeit
§ 17 Ermächtigung
§ 18 Genehmigung
§ 18a Genehmigungsverfahren
§ 18b Genehmigung im Einzelfall
§ 18c Geheimhaltung
§ 19 Meldepflicht
§ 20 Kennzeichnung
§ 21 Verbotene Angaben
§ 21a Anzeigepflicht
§ 22 Abgabe
§ 23 Ausfuhr
§ 23a Getrennte Lagerung
Fünfter Abschnitt Pflanzenschutzgeräte
§ 24 Inverkehrbringen; Einfuhr
§ 25 Erklärung
§ 26 Pflanzenschutzgeräteliste
§ 27 Prüfung
§ 28 Ergebnis der Prüfung
§ 29 Gebrauchsanleitung
§ 30 Ermächtigungen
Sechster Abschnitt Pflanzenstärkungsmittel; Zusatzstoffe; Wirkstoffe
§ 31 Inverkehrbringen von Pflanzenstärkungsmitteln
§ 31a Aufnahme in die Liste
§ 31b Prüfung
§ 31c Zusatzstoffe
§ 31d Verkehr mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen
Siebter Abschnitt Entschädigung; Forderungsübergang
§ 32 Entschädigung
§ 32a Forderungsübergang
Achter Abschnitt Behörden; Überwachung
§ 33 Julius Kühn-Institut
§ 33a Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
§ 34 Durchführung in den Ländern
§ 34a Behördliche Anordnungen
§ 35 Mitwirkung von Zollstellen
§ 36 Einlaßstellen
§ 37 Kosten
Neunter Abschnitt Auskunftspflicht; Übermittlung von Daten; Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 38 Auskunftspflicht
§ 38a Übermittlung von Daten
§ 38b Außenverkehr
§ 39 Strafvorschriften
§ 40 Bußgeldvorschriften
Zehnter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 41 Unberührtheitsklausel
§ 42 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus
§ 43 (aufgehoben)
§ 44 Aufhebung von Vorschriften
§ 45 Übergangsvorschriften
§ 46 (aufgehoben)


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