Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.02.2011 aufgehoben
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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988 (Nr. 21); aufgehoben durch § 51 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 9232-12 Zulassung zum Straßenverkehr
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Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
Abschnitt 2 Zulassungsverfahren
§ 6 Antrag auf Zulassung
§ 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
§ 8 Zuteilung von Kennzeichen
§ 9 Besondere Kennzeichen
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
§ 11 Zulassungsbescheinigung Teil I
§ 12 Zulassungsbescheinigung Teil II
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
§ 15 Verwertungsnachweis
Abschnitt 3 Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
§ 18 Fahrten im internationalen Verkehr
§ 19 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland
Abschnitt 4 Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
§ 21 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
§ 22 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
Abschnitt 5 Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
§ 23 Versicherungsnachweis
§ 24 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
§ 25 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
§ 26 Versicherungskennzeichen
§ 27 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
§ 28 Rote Versicherungskennzeichen
§ 29 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
Abschnitt 6 Fahrzeugregister
§ 30 Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 31 Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
§ 32 Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
§ 33 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 34 Übermittlung von Daten an andere Zulassungsbehörden
§ 35 Übermittlung von Daten an die Versicherer
§ 36 Mitteilungen an die Finanzbehörden
§ 37 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
§ 38 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
§ 39 Abruf im automatisierten Verfahren
§ 40 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
§ 41 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
§ 42 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
§ 43 Übermittlungssperren
§ 44 Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 45 Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
Abschnitt 7 Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 46 Zuständigkeiten
§ 47 Ausnahmen
§ 48 Ordnungswidrigkeiten
§ 49 Verweis auf technische Regelwerke
§ 50 Übergangsbestimmungen
Anlagen
Anlage 1 (zu § 8 Abs. 1 Satz 3) Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke
Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
Anlage 3 (zu § 8 Abs. 1 Satz 5) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen
Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3) Ausgestaltung der Kennzeichen
Anlage 5 (zu § 11 Abs. 1) Zulassungsbescheinigung Teil I
Anlage 6 (zu § 11 Abs. 3) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
Anlage 7 (zu § 12 Abs. 2) Zulassungsbescheinigung Teil II
Anlage 8 (zu § 15) Verwertungsnachweis
Anlage 9 (zu § 16 Abs. 2 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
Anlage 10 (zu § 16 Abs. 3 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
Anlage 11 (zu § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 23 Abs. 3 und 4, § 25 Abs. 1) Bescheinigungen zum Versicherungsschutz
Anlage 12 (zu § 27 Abs. 1 Satz 4) Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge


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