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Inhalt LuftPersV
Änderungsalarm
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
neugefasst durch B. v. 13.02.1984
BGBl. I S. 265
; zuletzt geändert durch
Artikel 2
V. v. 07.12.2021
BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 96-1-18
Luftverkehr
16 weitere Fassungen
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wird in 67 Vorschriften zitiert
Abschnitt 1 Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit
Unterabschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Erlaubnispflichtiges Personal
§ 2 Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht
§ 3 Anwendbare Vorschriften
§ 4 Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis
§ 5 Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen
§ 6 Durchführungsbestimmungen
§ 7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
§ 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente
§ 9 Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen
§ 10 Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
§ 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis
§ 12 Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten
§ 13 Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure
§ 14 Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten
§ 15 Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis
§ 16 Voraussetzungen für die Ausbildung
§ 17 Mindestalter für den Beginn der Ausbildung
§ 18 Zuverlässigkeit
§ 19 Bewerbermeldung
§ 20 Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit
§ 21 Flugmedizinische Tauglichkeit
§ 21a Medizinische Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes
§ 22 Alleinflüge
§ 23 Ausbildungsbetriebe
§ 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
§ 25 Form der Ausbildungserlaubnis
§ 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis
§ 26a Zuständige Stellen für die Verwaltung von Erklärungen und für die Genehmigung von Ausbildungsprogrammen von erklärten Ausbildungsorganisationen
§ 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
§ 28 Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis
§ 29 Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb
§ 30 Beginn der Ausbildungstätigkeit
§ 31 Aufsicht über Ausbildungsbetriebe
§ 32 Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis
§ 33 (aufgehoben)
§ 34 Fliegerärztlicher Ausschuss
§ 35 (aufgehoben)
§§ 36 bis 41 (aufgehoben)
Unterabschnitt 2 Luftsportgeräteführer
§ 42 Fachliche Voraussetzungen
§ 42a (weggefallen)
§ 43 Prüfung
§ 44 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
§ 45 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
§ 45a Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen
§ 45b Anrechnung von Flugzeiten
§§ 46 bis 49 (aufgehoben)
§§ 50 bis 53 (aufgehoben)
§§ 54 bis 57 (weggefallen)
§§ 58 bis 61 (weggefallen)
Unterabschnitt 3 Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder
§ 62 Fachliche Voraussetzungen
§ 63 Prüfung
§ 64 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
§ 65 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
§§ 66 bis 70 (weggefallen)
§§ 71 bis 76 (weggefallen)
Unterabschnitt 4 Berechtigung für Langstreckenflug
§ 77 Langstreckenflugberechtigung für Flugzeugführer
§§ 78 bis 80 (weggefallen)
Unterabschnitt 5 Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
§ 81 (aufgehoben)
§ 82 (aufgehoben)
§ 83 (aufgehoben)
§ 84 Schleppberechtigung
§ 84a Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
§ 85 (aufgehoben)
§ 86 (aufgehoben)
§ 87 (weggefallen)
Unterabschnitt 6 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
§ 88 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren
§ 88a (aufgehoben)
§ 89 (aufgehoben)
§§ 90 bis 93 (weggefallen)
§ 94 (aufgehoben)
§ 95 (aufgehoben)
§ 95a Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern
§ 96 Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen
§§ 97 und 97a (weggefallen)
Unterabschnitt 10 (weggefallen)
§ 98 (aufgehoben)
§§ 99 bis 103 (weggefallen)
Abschnitt 2 Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen
Unterabschnitt 1 Prüfer von Luftfahrtgerät
§ 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät
§ 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät
§ 106 Fachliche Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 107 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung
§ 108 Anrechenbarkeit praktischer Erfahrung, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit
§ 109 Prüfung
§ 110 Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis
§ 111 (aufgehoben)
Unterabschnitt 2 Freigabeberechtigtes Personal
§ 111a Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal
Unterabschnitt 3 Flugdienstberater
§ 112 Fachliche Voraussetzungen
§ 113 Prüfung
§ 114 Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugdienstberater
Unterabschnitt 4 Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist
§ 115 Fachliche Voraussetzungen, Prüfung
§ 116 Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Ausweises für Steuerer von Flugmodellen
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
§ 117 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
§§ 118 und 119 (weggefallen)
Unterabschnitt 2 Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen
§ 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
§ 121 Nachweis der theoretischen Ausbildung
§ 122 (aufgehoben)
§ 123 (weggefallen)
§ 124 (aufgehoben)
§ 125 Nachweis von Sprachkenntnissen
§ 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen
§ 126 (aufgehoben)
§ 127 (aufgehoben)
Unterabschnitt 3 Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
§ 128 Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen für Luftfahrer; Anerkennung von Prüfern
§ 128a Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern
§ 129 Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
§ 130 (aufgehoben)
Unterabschnitt 4 Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
§ 131 Zuständige Stellen
§ 132 Antragstellung
§ 133 Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften
§ 133a (aufgehoben)
§ 134 Ordnungswidrigkeiten
§ 135 Übergangsvorschriften
§ 136 (Inkrafttreten, Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
Anlage 1 Luftfahrerscheine (Muster 1 bis 11)
Anlage 2 (zu § 125a) Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
Anlage 3 (zu § 27) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung
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