Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2008 aufgehoben
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Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung - MilchAbgV)

V. v. 07.03.2007 BGBl. I S. 295 (Nr. 9); aufgehoben durch § 57 V. v. 04.03.2008 BGBl. I S. 359
Geltung ab 01.04.2007; FNA: 7847-11-5-12 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeiten
§ 3 Betriebssitz
§ 4 Unschädliche Beseitigung
§ 5 Bundes- und Landesreserven
§ 6 Einziehung und Zuteilung
§ 7 Abgabe
Abschnitt 2 Übertragungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 8 Grundsätze
§ 9 Pflicht zur Weiterübertragung
§ 10 Umgehungen
Unterabschnitt 2 Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen
§ 11 Grundsätze
§ 12 Angebote
§ 13 Nachfragegebote
§ 14 Einreichung und Bestätigung der Gebote
§ 15 Übertragungsbereiche
§ 16 Übertragungsstellen
§ 17 Gleichgewichtspreis
§ 18 Festlegung der Übertragungen
§ 19 Durchführung der Übertragungen
§ 20 Aufzeichnungen
Unterabschnitt 3 Besondere Übertragungen
§ 21 Erbfolge, Verwandte und Ehegatten
§ 22 Betriebsübertragung
§ 23 Gesellschafterstellung
§ 24 Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche
§ 25 Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft
§ 26 Insolvenz
§ 27 Verfahren der Übertragungsbescheinigung
§ 28 Inhalt der Übertragungsbescheinigung
§ 29 Spätere Antragstellung
§ 30 Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe
Abschnitt 3 Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung
§ 31 Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten
§ 32 Einziehung nicht genutzter Referenzmengen
§ 33 Umwandlung von Referenzmengen
§ 34 Saldierung nicht genutzter Referenzmengen
Abschnitt 4 Durchführung und Kontrolle
§ 35 Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten
§ 36 Beförderungsdokumente
§ 37 Zulassung der Käufer
§ 38 Käuferwechsel
§ 39 Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen
§ 40 Mitteilungen der Käufer
§ 41 Mehrere Käufer
§ 42 Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen
§ 43 Äquivalenzmengen für Käse
§ 44 Aufzeichnungen bei Direktverkäufen
§ 45 Mitwirkungspflichten
§ 46 Mitteilungen der Länder
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 47 Ordnungswidrigkeit
§ 48 Behandlung laufender Pachtverträge
§ 49 Übernahmerecht des Pächters
§ 50 Übertragung übernommener Referenzmengen
§ 51 Ausnahmen
§ 52 Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen
§ 53 Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09
§ 54 Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53
§ 55 Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen
§ 56 Übergangsregelungen
§ 57 Aufhebung von Vorschriften
§ 58 Inkrafttreten
Schlussformel


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