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Anhang 3 - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 28.07.2011; FNA: 2129-55 Umweltschutz
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Geltung ab 28.07.2011; FNA: 2129-55 Umweltschutz
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Anhang 3 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes G. v. 15. Juli 2013 BGBl. I S. 2431 m.W.v. 19. Juli 2013
Frühere Fassungen von Anhang 3 TEHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.07.2013 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 15.07.2013 BGBl. I S. 2431 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anhang 3 TEHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 3 TEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TEHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2431
Artikel 1 1. TEHGÄndG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... Angaben zu den Anhängen 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „Anhänge 3 und 4 (weggefallen)". 2. Dem § 2 wird folgender Absatz 7 angefügt: ... die nach § 21 von der zuständigen Behörde bekannt gegeben worden ist, nach Anhang 3 " durch die Wörter „Prüfstelle nach § 21" ersetzt. 4. In ... zum 19. Juli 2013 geltenden Fassung bekannt gegeben wurde." 15. Die Anhänge 3 und 4 werden ...
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